Sonntag, 21. November 2021

Schweiz eCall112; Standortidentifikation bei Notrufen über Mobilfunk

Ab Mitte 2022 sollen, auch in der Schweiz, bei Notrufen über Mobilfunk präzisere Standortinformationen, mitgeliefert werden. Die entsprechenden Bestimmungen für die Mobilfunkkonzessionärinnen sollen am 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt werden.

Moderne Fahrzeuge sind heute so ausgerüstet, dass bei Unfällen automatisch die Notrufnummer 112 alarmiert wird. Mit der letzten Revision des Fernmeldegesetzes und der damit verbundenen Verordnung über Fernmeldedienste wurden für diese Anwendung in der Schweiz die rechtlichen Grundlagen geschaffen. So verfügen die Rettungsorganisationen über die relevanten Informationen (eCall112). Gleichzeitig wurde eingeführt, dass bei Notrufen ab Mobiltelefonen automatisch der Standort der Anruferin oder des Anrufers an die Notrufzentrale übermittelt wird (Advanced Mobile Location, AML).

Bei der Vorbereitung der technischen Umsetzung hat es sich gezeigt, dass der Aufwand grösser als ursprünglich erwartet ist und teilweise keine standardisierten und für die Schweiz geeigneten Lösungen auf dem Markt erhältlich sind. Die ursprünglichen wurde um 6 Monate verschoben und auf den 1. Juli 2022 vorgesehen. 

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