Samstag, 9. September 2023

Kann KI haftbar gemacht werden?

Aufgrund von KI-gestützten Systemen können getroffene Entscheidungen signifikanten Einfluss auf das Leben der Menschen haben. Bekannte Beispiele: Was ist wenn ein autonom fahrendes Auto, ungebremst in einen Fahrradfahrer oder Fussgänger fährt?. Oder ein auf eine KI gestütztes Waschprogramm einer Waschmaschine das richtige Stoffgewebe nicht erkennt und mit einer falschen Temperatur wäscht? Was dann? Wer haftet für die entstandenen Schäden? Der Fahrzeughalter, der Waschmaschinenhersteller? Der Programmierer oder der Nutzer? Oder kann überhaupt KI haftbar gemacht werden?


Je nach Anwendung der nationalen Gesetze gibt derzeit noch keine Klarheit. Denn nur wem das Gesetz eine Rechtspersönlichkeit zuerkennt, kann haftbar gemacht werden. Da eine solche Rechtspersönlichkeit Robotern und Maschinen zumindest noch nicht zugesprochen wird, muss bei der Haftungsfrage auf die dahinterstehenden Menschen abgestellt werden.


Bei einem Fehlverhalten der Hersteller liegt es nahe die KI-Systeme zur Verantwortung zu ziehen. Diese sind es, die über das Programmieren und Trainieren die Entscheidungsfindung vorgeben und so die Basis für das (fehlerhafte) Produkt legen. Dadurch setzt die, Produkthaftung ein. Der Produktehaftung ist es egal, wem die Rechtsgutsverletzung zuzuweisen wird. Entscheidend für die Haftung ist, dass der Geschädigte die Kausalität zwischen Produkt als Gefahrenquelle und dem entstandenen Schaden erkennen muss. Da die Maschinen selbständig dazulernen, sind die Entscheidungsfindungsprozesse einer KI kaum nachvollziehbar. Der notwendige Kausalitätsnachweis kann damit nicht erbracht werden, sodass die Herstellerhaftung in der Regel nicht greift

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