Samstag, 9. September 2023

Künstlicher Intelligenz und Urheberrecht

Das Urheberrecht ist das Schutzobjekt für die persönliche geistige Schöpfung. Es gibt weltweit zwei unter­schiedliche Urheberrechtssysteme (das anglo-amerikanische Copyright und das Urheber­rechts­system mitteleuropäischer Prägung).Es geht um den Schutz eines Werkes, das im Rahmen eines kreativen Schöpfungsaktes entstanden ist.


Das Urheberrecht hat seien Ursprung und Gültigkeit für Werke der Musik, der Literatur und der bildenden Kunst und aus den letzten 30 Jahren. Auch andere Bereiche, wie Software, Datenbanken oder technische ähnliche Kreationen wurden erfasst. Der Schutz des Urheberrechts kann sich jedoch nur auf die Leistung eines Menschen beziehen. Bei dem geschützten Werk muss es sich um eine persönliche Schöpfung handeln. Anders ist es bei Werken, die von einem Computer oder einer Software erzeugt werden. Diese geniessen grundsätzlich keinen Urheberrechtsschutz.


Damit eine KI Software in der Lage ist, ein Antwort oder Referat zu erstellen, muss es mit umfang­reich­en Informationen gefüttert werden. Diese Informationen holt sich die Software insbesondere aus dem Internet. Als Quelle dienen sämtliche bereits veröffentlichte Referate und Aufsätze usw. Zu dem abgefragten Thema arbeitet diese im Rahmen eines computergestützten Verfahrens. Problematisch ist dabei, dass die verwendeten Texte in der Regel urheberrechtlich geschützt sind und durch die Veröffentlichung im Internet diesen Schutz auch nicht verlieren.


US-amerikanische Autoren sahen sich dazu veranlasst, gegen die Betreiber von Unternehmen, die Künstliche Intelligenz vermarkten, wegen Urheberrechtsverstössen Klage einzureichen. Die Urteile der Gerichte sind vermutlich nur ein Vorgeschmack auf das, was der Einsatz von künstlicher Intelligenz in den nächsten Jahren an Fragestellungen hervorbringt.

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