Mittwoch, 18. Juni 2014

Schweiz: Anpassung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)

Ab dem 1. Januar 2015 möchte die SRG ihrem Publikum ahybrides Fernsehen (HbbTV, "Hybrid broadcast broadband TV") anbieten, damit es Informationen aus dem Internet gleichzeitig auf dem Fernseh-Bildschirm anzeigen lassen kann. Das setzt eine Ergänzung ihrer Konzession voraus. Mit einer Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) soll zudem sichergestellt werden, dass die Fernmeldedienstanbieter die hybriden Fernsehdienste konzessionierter Stationen wie der SRG oder den regionalen TV-Programmen verbreiten.

Gleichzeitig mit dem Revisionsbedarf geht die Planung der UKW-Sendernetze auf die Radiostationen über; das BAKOM ist nur noch für die Prüfung und Bewilligung zuständig. Diese neue Rollenverteilung wurde vor einiger Zeit mit der Branche beschlossen und hat sich in der Praxis bereits bewährt. Diese Rollenverteilung soll nun in der RTVV umgesetzt werden. Dies ermöglicht den Umstieg von der analogen UKW- zur digitalen DAB+-Verbreitung: Wenn ein Radio ein Gebiet digital versorgt, kann es auf die UKW-Verbreitung verzichten.

Die Unterstützung neuer Verbreitungstechnologien soll ausgebaut werden. Heute erhalten Radios, die ihr Programm auf einer DAB+-Plattform verbreiten lassen, bis zu 75 Prozent der ihnen übertragenen Abschreibungen über Mittel aus der Technologieförderung erstattet. Dieser Anteil wird auf 100 Prozent erhöht. Die Abschreibungskosten machen nur einen Teil der Verbreitungsentschädigung aus, so dass die Radios nach wie vor den überwiegenden Teil der Verbreitungskosten selbst bezahlen.

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