Der Rat der Europäischen Union hat sich darauf geeinigt, den Frequenzbereich unter 700 MHz mindestens bis 2030 primär für Rundfunkdienste bereitzuhalten. Im Rahmen der Förderung von Breitbanddiensten soll das 700 MHz-Band, das hohe Geschwindigkeiten und eine grosse Reichweite ermöglicht, für drahtlose Breitbanddienste freigegeben werden. Bis zum 30. Juni 2020 haben die Mitgliedstaaten Zeit, den Frequenzbereich zwischen 694 und 790 MHz unter harmonisierten technischen Bedingungen für drahtlose Breitbanddienste umzuwidmen. Der Bereich zwischen 470 und 694 MHz soll weiterhin für digitales Fernsehen und drahtlose Mikrofone zur Verfügung stehen. Nur unter bestimmten Bedingungen kann dieser Frequenzbereich auch für andere Zwecke wie mobile Internetdienste genutzt werden.
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