Freitag, 15. Dezember 2017

Der ursprünglich dem Rundfunk vorbehaltene Frequenzbereich 694–790 MHz wird umgenutzt und ist neu für breitbandige Mobilfunkanwendungen vorgesehen. Zudem werden strategische Weichen gestellt, um künftig auch in zusätzlichen Frequenzbändern eine Mobilfunknutzung zu ermöglichen. Mit diesen Massnahmen schafft der Bundesrat die Voraussetzungen für den Ausbau bestehender Mobilfunkinfrastrukturen und ebnet den Weg zur Einführung der neuen 5G-Technologie in der Schweiz. Diese neue Mobilfunktechnologie wird ein zentrales Element der Telekommunikationsinfrastruktur der digitalen Gesellschaft von morgen bilden. Sie erlaubt unter anderem eine viel höhere Geschwindigkeit bei der Übertragung der Daten und viel kürzere Antwortzeiten als bei der 4G-Technologie.
Die neuen Frequenzen sollen im kommenden Jahr von der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) vergeben werden.
Im Rahmen der Revision des NaFZ hat der Bundesrat auch Massnahmen getroffen, um den steigenden Bedarf der schweizerischen Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit (BORS) nach mobiler Breitband-kommunikation sicherzustellen. Dies erfolgt in Zusam-menarbeit mit öffentlichen Mobilfunkbetreibern.
Im Alpenraum nehmen aufgrund der Klimaerwärmung die Gefahren von Lawinen und Hangrutschen zu. Deshalb werden im NaFZ zur Früherkennung und Überwachung gefährdeter Gebiete zusätzliche Frequenzressourcen für Radarsysteme ausgewiesen.

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