Montag, 15. Januar 2018

Neue EU-Datenschutzregelngelten gelten auch für Schweizer Unternehmen

Die neuen Datenschutzregeln (DSGVO) der EU, die ab dem 25. Mai 2018 eingeführt wird, gilt auch für die Schweiz. Diese EU-Bestimmungen gelten, grenzüberschreitend, auch für Unternehmen in der Schweizer. Beispielsweise für solche, die mit Personen mit Wohnsitz in der EU in Kontakt sind bzw. deren Daten gespeichert haben oder ihr Onlineverhalten analysieren. Mit dem Datenschutztest von economiesuisse können  Unternehmen ihre Betroffenheit und bereits getroffene Massnahmen überprüfen.

Auswirkung für betroffene Unternehmen in der Schweiz
Die Datenschutz-Grundverordnung wird auch Schweizer Unternehmen betreffen, selbst wenn diese nicht über eine Niederlassung oder eine Tochtergesellschaft in der EU verfügen. Die DSGVO gilt dabei für alle Unternehmen, die Daten von Personen bearbeiten, welche in der EU wohnen, diesen Personen Waren oder Dienstleistungen anbieten oder das Verhalten von diesen Personen analysieren. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Daten in der EU oder in der Schweiz bearbeitet werden. Konkret betroffen sind beispielsweise Schweizer Exporteure, Versandhändler und Betreiber von Onlineplattformen für Bestellungen. Auch erfasst sind alle Firmen, die auf einer Website oder mittels Smartphone-App das Verhalten der Besucher analysieren.

Da die EU-Datenschutz-Grundverordnung auf viele Schweizer Unternehmen direkt anwendbar sein wird, ist es wichtig, dass sich mit dem neuen EU-Datenschutzrecht vertraut machen und bereits jetzt mit der Vorbereitung der notwendigen Anpassungen zu beginnen. Verstösse gegen die EU-DSGVO können aus EU-Staaten heraus auch gegenüber Schweizer Unternehmen mit hohen Sanktionen geahndet werden.

Economiesuisse.ch bietet einen Online-Test
an, um die Betroffenheit der Unternehmen zu prüfen und den Stand bereits getroffener Massnahmen einzuschätzen. Die wichtigsten Eckwerte sind  im Faktenblatt
nachzulesen. Faktenblatt und Online-Test dienen ausschliesslich der Information und Sensibilisierung und können eine rechtliche Beratung nicht ersetzen.

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