Montag, 26. Februar 2018

Fernsehkonsumenten haben sich an das zeitversetzte Fersehen gewöhnt


Fernsehkonsumenten haben sich, nicht nur in der Schweiz, daran gewöhnt die Lieblingssendung, dann zu sehen wenn es gerade am besten passt. Dank Replay-TV können die Zuschauer bis zu sieben Tage zurückspulen – ohne etwas vorher aufzunehmen. Das zeitversetzte Fernsehen stört aber TV-Sender. Sie beklagen, dass ihnen dadurch Werbegelder in Millionenhöhe entgehen. Die Anbieter von Replay-TV sehen es als Kundenbedürfnis. Eine Einigung der Situation zwischen den Akteuren ist verfahren und seit Jahren wird gestritten.

Weltweit ist es einzigartig, dass die TV-Sender, in der Schweiz ihre Rechte, an Replay-TV nicht direkt geltend machen können. Die Schweiz ist das einzige Land, in dem die Kabelnetzbetreiber (Swisscom und UPC) ohne Zustimmung der Sender Tausende von Fernsehsendungen anbieten, damit besteht die Möglichkeit, die Werbung zu überspulen. Diese Rechte werden zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Verbreitern (wie Swisscom und UPC) ausgehandelt. Im Ausland entscheiden die TV-Sender, wer welche Sendung zu welchen Konditionen schaut.

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