Samstag, 12. Januar 2019

Frankreich schafft Amateurfunkgebühren ab


Das im Amtsblatt der französischen Regierung vom 30. Dezember 2018 veröffentlichte Finanzgesetz 2019 (Nr. 2018-1317) bestätigt die Aufhebung von Artikel 45 des geänderten Finanzgesetzes für 1987, der die Rechtsgrundlage für die Erhebung der jährlichen Amateurfunkgebühren war. In Übereinstimmung mit der Praxis des französischen Verfassungsrechts muss noch festgelegt werden, wie das neue Gesetz angewendet wird.

Der französische Amateurfunkverband hat seinen Mitgliedern geraten, mit der Zahlung der Gebühren, für die bereits Zahlungsaufforderungen ergangen waren, zu warten.

Der Abschaffung der französischen Amateurfunkgebühren war eine ausführliche Debatte zwischen dem Finanzminister, dem Rechnungshof und dem französischen Amateurfunkverband vorausgegangen. Der französische Amateurfunkverband geht nicht davon aus, dass sich die Abschaffung der Amateurfunkgebühren negativ auf den Status des Amateurfunkdienstes in Frankreich auswirkt. Massgebend für das Ansehen des Amateurfunks im Vergleich zu anderen Funkdiensten bzw. Anwendern, z.B. dem CB-Funk, seien die Amateurfunkprüfung und die aufgrund der Prüfung erteilte Lizenz. Der Verband bleibe aber äusserst wachsam, was die Auswirkungen der Abschaffung der Amateurfunkgebühren auf die Anerkennung und das Image des Amateurfunks in Frankreich anbetrifft. Er sei jederzeit bereit, einzugreifen, um den Platz des Amateurfunks in Frankreich zu verteidigen, insbesondere als wichtiger Träger für die Förderung von Wissenschaft und neuen Technologien. Nicht zu verkennen sei auch, dass die Abschaffung der Amateurfunkgebühren durch das Parlament einer Anerkennung des Gemeinnützigkeitsprinzips des Amateurdienstes entspricht.

Qulle: französischer Amateurfunkverband REF, zusammengefasst und übersetzt von Helmut van Edig, DL3KBQ.

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