Freitag, 25. Juni 2021

D: Mikrofonverbot am Steuer, aber ...

Bis zum 30. Juni 2021 wird die Übergangsfrist für das Verbot der Nutzung von Funkgeräten, die aufgenommen oder gehalten werden müssen (sog. Handheld-Verbot) auslaufen.

An der Marktverfügbarkeit von praxistauglichen Geräten mit Freisprecheinrichtung hat sich zwar nichts geändert. Vor diesem Hintergrund haben sich der Deutsche Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., die Deutsche Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) und der Runde Tisch Deutscher Amateurfunk gemeinsam an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gewandt und darum gebeten, die bereits im letzten Jahr umgesetzte Verlängerung der Übergangsfrist erneut zu verlängern.

Das Deutsche BMVI hat nun reagiert und die Länder darum gebeten, weiterhin von einer Kontrolle der Nutzung von Funkgeräten inkl. Ahndung abzusehen. Die Deutschen Bundesländer können nun selbst entscheiden, ob sie der Empfehlung folgen oder nicht.

Die "Freie und Hansestadt Hamburg" hat bereits eine allgemeine Ausnahmeregelung bis zum 30. Juni 2022 erlassen.


Quelle: DARC

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