Mittwoch, 6. September 2017

Können Roboter haftpflichtig werden?

Bisher hatten Mitarbeiter und Roboter getrennte Arbeitsbereiche, so entwickelt sich die Forschung immer mehr hin zu einer Zusammenarbeit von Mensch und Maschine. Diese Entwicklung birgt viele Chancen, aber auch Risiken. Das Recht steht in Bezug auf die Entwicklung der Robotik vor neuen Herausforderungen.

Besitzt ein Roboter eine eigene Rechtspersönlichkeit? Kann er selbst verpflichtende Erklärungen im eigenen Namen abgeben und wirksame Verträge schliessen? Damit würden Roboter selbst mit ihrem eigenen Vermögen haften können und wären auch vor Gericht zu verklagen. Noch scheinen uns solche Gedanken sehr fremd.

Wie soll ein Robter zum Beispiel eigenes Vermögen aufbauen? Soll er für seine Arbeit entlohnt werden? Muss er Steuern zahlen? Betrachtet man den rasanten Fortschritt in der Entwicklung der künstlichen Intelligenz und der Robotik, erscheinen all diese Gedanken und Fragen aber keineswegs abwegig. Wirtschaftlich wäre das alles sinnvoll: Von seinem Lohn könnte ein Roboter Versicherungsbeiträge für die Roboterhaftpflichtversicherung und auch Steuern zahlen. Für die Aufrechterhaltung der Sozialsysteme könnte dies in Zukunft essenziell werden.

Der Vorschlag, eine sogenannten „Charta über Robotik" zu erstellen, mit der einem ethischen  Leitrahmen für die Konstruktion und die Nutzung von Robotern festgelegt werden soll, erscheint auf den ersten Blick sehr futuristisch. Die Überlegung dahinter basiert auf dem Gedanken, dass das weitere Fortschreiten der Autonomie und Komplexität in der Robotik zu einer Situation führen könnte, die die Privatsphäre, die Unversehrtheit, die Würde und die Autonomie des Menschen gefährdet werden.

Verbindlicher Rechtsrahmen als Wettbewerbsvorteil 
In Sachen Robotikrecht national wie international ist bisher reichlich wenig geschehen. Dabei ist das Thema mehr als dringend, denn nicht nur in der industriellen Produktion, sondern auch im Consumer-, Medizin- oder Pflegebereich sind die 'Kollegen Roboter' und die künstliche Intelligenz auf dem Vormarsch. Der Rechtsausschuss des EU-Parlamentes hat sich der Angelegenheit angenommen und fordert die Europäische Kommission auf, ein entsprechendes Regelwerk zu schaffen.

Haftungsfragen

Konkret geht es um die Fragen wie: Wer haftet, wenn ein kollaborierender Roboter, der einem Menschen in einem Industriebetrieb bei einer schweren Tätigkeit zur Hand geht und diesen verletzt? Wer kommt dafür auf, wenn ein Medizinroboter bei einem chirurgischen Eingriff einen folgenschweren Fehler rnacht? Wer bezahlt, wenn ein selbstfahrendes Auto einen Unfall verursacht? Muss der Hersteller in die Pflicht genommen werden, der Programmierer oder gar der Nutzer? Es gibt zwei Optionen. Nach einem strikten Haftungskonzept sollte der Hersteller haftbar sein, denn er ist am besten in der Lage, mögliche Risiken zu begrenzen. Er kann dann den Lieferanten oder Subunternehmer belangen. Die andere Option ist ein Ansatz, der auf einer Risikobewertung beruht: Es müssten im Vorfeld Tests durchgeführt werden, um die möglichen Risiken zu bewerten und im Falle etwaiger Schäden müssten dann die verschiedenen Akteure zusammen die Entschädigung leisten. Das Europäische Parlament schlägt die Einführung einer Pflichtversicherung vor, zumindest für "grosse" Roboter.

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