Mario, ein Händler für Occasionsautos, der schnell ein wenig Geld verdienen wollte, sieht sich unvermittelt mit einer Situation konfrontiert, die ihn letztlich teuer zu stehen kommen könnte. Sein Beispiel zeigt nicht nur, welche Verantwortung den Importeuren zukommt, sondern auch, dass die Regeln rund um die Konformität von Geräten nicht zu unterschätzen sind.
Ein Mann, nennen wir ihn Mario, verkauft Occasionsautos. Seine Einnahmen reichen gerade so bis ans Monatsende. Auch wenn er den ganzen Tag viel zu tun hat, wird er mit seiner Arbeit nicht reich. Aber eines Abends glaubt er im Internet eine die Lösung gefunden zu haben: Er könnte doch verschiedenste Artikel, die auf ausländischen Verkaufsplattformen billig zu bekommen sind, in der Schweiz mit grossem Gewinn und ohne Risiko weiterverkaufen. Bis zu dem Tag, an dem er einen Brief erhält mit der Ankündigung, dass das BAKOM eine Kontrolle der von ihm angebotenen Funkgeräte durchführen wird. Und so endet seine schöne Geschichte, denn die überprüften Geräte entsprechen nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Der Verkauf wird ihm verboten und er steht vor den Kosten des Verwaltungsverfahrens. Bei einer Kontrolle durch das BAKOM muss der Importeur in der Lage sein, innerhalb einer bestimmten Frist ein Muster des kontrollierten Geräts sowie alle Konformitätsnachweise für das Produkt - insbesondere die Konformitätserklärung und die technischen Unterlagen - liefern.
Der Importeur muss sich vor der Einfuhr eines Produkts vergewissern, dass er die gesetzlich vorgeschriebenen Konformitätsnachweise erbringen kann und dass das betreffende Produkt auch die übrigen Voraussetzungen für das Inverkehrbringen, in der Schweiz, erfüllt (insbesondere korrekte Kennzeichnung und Benutzerinformationen). Ist dies nicht der Fall, hat der Importeur die Konsequenzen zu tragen (Verkaufsverbot, Auferlegung der Verfahrenskosten oder gar eine Busse).
Der Glaube, ein Gerät, das bereits von anderen online verkauft wird, sei unproblematisch stimmt nicht! Es verhält sich wie: Die Tatsache, dass jemand die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, schützt denjenigen nicht, der ihm im gleichen Tempo hinterherfährt.
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