Samstag, 25. März 2017

Deutschland: Schlafstörungen und Abbau der Antennenanlage - Berufungsklage abgewiesen

Die Klage des Nachbarn gegen einen Hildener Funkamateur wegen eines vermeintlichen Zusammenhanges zwischen Schlafstörungen und den während des Sendebetriebs erzeugten elektromagnetischen Feldern der Antennen der Amateurfunkstelle wurde am 20. Januar 2017 vom Landgericht Düsseldorf abgewiesen. 

Der Rechtsstreit begann bereits im Jahr 2009 mit der Klage beim Amtsgericht und zog sich so über viele Jahre und zwei Instanzen hin, weil der vom Richter beauftragte Gutachter ein aus Sicht des Deutscher Amateur Radio Club (DARC) ungeeignetes Messgerät vom Typ Aaronia Spectran NF-5035 verwendete. Dieses zeigte nachgewiesen zu Unrecht für das E-Feld eine BEMFV-Grenzwertüberschreitung an. Die Vergleichs-messung mit einem kalibrierten EMR-300 des DARC e.V. ergab dagegen viel niedrigere, zulässige Messwerte.

Ein zusätzlich beauftragter medizinischer Gutachter bewertete den Kausalzusammenhang zwischen Schlafstörungen und den elektromagnetischen Feldern als nicht klar bewiesen, was unter anderem zur Ablehnung der Klage in erster Instanz führte.

Im folgenden Berufungsverfahren wurde die Bundesnetzagentur mit der Erstellung eines Obergutachtens beauftragt, welches die bereits mit dem EMR-300 ermittelten Werte bestätigte und zur Abweisung der Klage führte. Eine Revision ist nicht zulässig. Der Kläger trägt alle Kosten. Die anonymisierte Abschrift des Urteils steht auf den Seiten des EMV-Referates unter "Aktuelles" zum Download zur Verfügung. Darüber berichtet Mario Perkuhn, DJ7UA, Mitglied des Arbeitskreises EMV.

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