Freitag, 3. März 2017

Schweiz: Aktueller Stand des Gerichtsverfahrens MWSt und Empfangsgebühren

In seinem Entscheid vom 25. Januar 2017 kam das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, dass dem Beschwerdeführer die Mehrwertsteuer, die er auf der Radio- und Fernsehempfangsgebühr seit 2007 bezahlt hat, zurückerstattet werden muss. Das BAKOM hat das Urteil analysiert und wegen offener grundsätzlicher Fragen an das Bundesgericht weitergezogen. Sobald ein höchstrichterliches Urteil vorliegt, wird das BAKOM über das weitere Vorgehen entscheiden.

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