Freitag, 3. März 2017

Schweiz: DAB+ als primäre Radio-Verbreitungstechnologie ab 2020

Während in der Schweiz die Radiobranche UKW bis 2024 durch DAB+ ersetzen will. Verlassen in Deutschland Privatradios das Digitalradio-Board des Bundesverkehrsministeriums. Mit dem in der Schweiz vorliegenden Revisionsprojekt werden die Rechtsgrundlagen geschaffen, um diese digitale Migration durchzuführen: DAB+ wird im RTVV-Anhang 1 ab 2020 zur primären Verbreitungsart beim Radio bestimmt. Durch eine Ergänzung der Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV) können aber die Radios, die bis jetzt über UKW verbreitet werden, ihre Frequenzen während der Übergangsphase ab 2020 bis 2024 weiterhin nutzen. Für diese UKW-Nutzung werden die heutigen Agglomerationsradios ohne Abgabenanteil neu eine Frequenznutzungsgebühr entrichten müssen; dieser Tarif wird in der Fernmelde-Gebührenverordnung (GebV-FMG) festgelegt. Wie für die Veranstalter mit Konzession werden angemessene Massnahmen getroffen, um ihnen einen nachhaltigen Zugang zur DAB+-Verbreitung zu garantieren.

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