Mittwoch, 17. April 2019

Das erste 5G-Netz der Schweiz ist live


Konzession vom Bund ist zugleich Auftrag und Verpflichtung
Mit der Konzession der Kommunikationskommission (ComCom) hat Swisscom das Recht bekommen, die neuen Frequenzen ab 17. April 2019 über fünfzehn Jahre zu nutzen. Als wichtigste Auflage erwartet der Bund eine Abdeckung von 50 Prozent der Bevölkerung bis 2024. Die Pläne von Swisscom sehen bereits Ende 2019 eine Abdeckung von über 90 Prozent der Bevölkerung vor.

Die Frequenzen wurden im Februar für insgesamt rund CHF 380 Mio. versteigert, die an den Bund gehen. Die rechtlichen Grundlagen im Fernmeldewesen im Umweltschutz liegen in der Regelungskompetenz und Zuständigkeit des Bundes. Swisscom wird ihre Verpflichtung gegenüber Bund und Öffentlichkeit erfüllen und hofft beim Ausbau auf die konstruktive Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden.

Speed reinbringen: ins Netz und modernisierte Rahmenbedingungen
Um das Potential von 5G vollständig zu nutzen, ist eine Anpassung der NISV (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) notwendig. Die heutigen Bestimmungen datieren aus dem Jahr 1999 und behindern den schnellen Ausbau und schwächen die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts. Aufgrund der strengen regulatorischen Rahmenbedingungen, werden nicht alle Kunden von der vollen Leistungsfähigkeit von 5G profitieren können.

Eine Arbeitsgruppe unter Leitung des BAFU soll dem Bundesrat bis Ende Juni aufzeigen, wie 5G schnell implementiert und dem Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes Rechnung getragen werden kann. 


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