Mittwoch, 8. September 2021

Schweiz; Neue Versorgungsgebiete für Lokalradios und Regional-TV

Der Bundesrat schlägt vor, die Versorgungsgebiete für Lokalradios und Regionalfernsehen leicht anzupassen. In jedem Versorgungsgebiet soll es einen Service-public-Veranstalter für Radio und Fernsehen geben, der dafür mit Geldern aus der Radio- und Fernsehabgabe unterstützt wird.


Mit Blick auf die anstehende Neukonzessionierung des regionalen Service public ab 2025 und als Folge der technologischen Entwicklungen hat der Bundesrat die Versorgungsgebiete für Lokalradios und Regionalfernsehen angepasst. Mit der Vernehmlassungsvorlage schlägt er neu 20 Versorgungsgebiete für kommerzielle Lokalradios vor (bisher 12), zehn für komplementäre, nicht gewinnorientierte Lokalradios (bisher 9) und 13 für Regionalfernsehen (unverändert). In jedem dieser Gebiete soll eine Konzession mit Leistungsauftrag erteilt werden. Lokalradio und Regionalfernsehen, die den damit verbundenen Service-public-Auftrag erfüllen, haben im Gegenzug Anspruch auf Erträge aus der Radio- und Fernsehabgabe.


Künftig soll es nur noch zwei Veranstalterkategorien geben. Meldepflichtige Veranstalter und konzessionierte Veranstalter mit Leistungsauftrag und Abgabenanteil.


Versorgungsgebiete: Anpassungen aufgrund der Digitalisierung

Die heutigen Radio-Versorgungsgebiete wurden 2007 unter den technischen Voraussetzungen der UKW-Verbreitung definiert. Unter digitalen Bedingungen entfallen diese technischen Restriktionen weitgehend. Daher werden die Versorgungsgebiete nun einfacher beschrieben. Im Vordergrund steht dabei der gesetzliche Kerngedanke, politische bzw. geografische Gebiete zu definieren. Der Programmauftrag der Konzessionärinnen bezieht sich auf das definierte Versorgungsgebiet. Die Veranstalter dürfen ihre Programme aber über dieses Gebiet hinaus verbreiten.


Die Vernehmlassung dauert bis zum Anfang. Dezember 2021.

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