Sonntag, 23. März 2014

Der schweizerische Bundesrat, anerkennt den Mehraufwand von FM und DAB+

Finanzielle Unterstützung für Regionalradios während der Übertragung via FM und DAB+ 23 März 2014
Fragen:

1. Ist sich der Bundesrat der wirtschaftlichen Auswirkungen der Einführung von DAB+ auf die Schweizer Privatradiosender bewusst?

2. Ist der Bundesrat bereit, mit dem neuen Artikel 58 des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) der im neuen Artikel verfolgt wird, bereits jetzt, so rasch, auf einfache und substantielle Art zu unterstützen?

3. Ist der Bundesrat bereit, sich für den Erhalt einer massgeblichen Unterstützung von Radiosendern in Bergregionen im Sinne von Artikel 57 RTVG einzusetzen und so die Stationen in abgeschiedenen Versorgungsgebieten beim Wechsel auf DAB+ zu unterstützen?

Begründung
Bis der Übergang zu DAB+ jedoch abgeschlossen ist, müssen die Radiosender während mehrerer Jahre die Kosten für die doppelte Übertragung (FM und DAB+) tragen. Die Mehrausgaben für die meisten Privatradios in der Romandie werden beispielsweise auf mindestens 120 000 Franken pro Jahr geschätzt. Diese Summe ist im Vergleich zum Budget zahlreicher Radiosender sehr hoch.

Antwort des Bundesrates vom 12.02.2014
Das analoge UKW-Frequenzspektrum ist seit Jahren sehr stark beansprucht und bietet für die Verbreitung neuer Programme keinen Raum mehr. Vor diesem Hintergrund erlaubt die Digitaltechnik DAB+ eine Weiterentwicklung des Angebots. Wo heute ein analoges UKW-Programm Platz hat, könnten zukünftig rund 16 Digital-Programme verbreitet werden. In der Deutschschweiz sind heute schon 13 der 31 UKW-Lokalradios über DAB+ empfangbar. Dazu kommen weitere 10 Programme von Privatanbietern, welche nicht über UKW verbreitet werden

Der Bundesrat anerkennt, dass nach vollzogenem Umstieg von der analogen UKW-Verbreitung auf die digitale DAB+-Technologie werden die Veranstalter von spürbaren Vorteilen profitieren. Die Doppelverbreitung verursacht tatsächlich Mehrkosten. Mit dem revidierten RTVG dürfte aber erst 2016 eintreten. In der Zwischenzeit ist der Bundesrat bereit, den Spielraum, welchen der geltende Artikel 58 RTVG bietet, voll auszunützen, um die Radiostationen im bereits laufenden intensiven Umstellungsprozess zu unterstützen.
Für die Lokalradios Radios in den Bergregionen anerkennt der Bundesrat die ungünstigen Wirtschaftsbedingungen und ist bereit zu prüfen, wie nebst der UKW-Verbreitung subsidiär auch die Verbreitung über DAB+ unterstützt werden könnte.

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