Sonntag, 3. April 2016

„Internationaler Datenverkehr - ein juristisches Fragezeichen“ Warum tut sich das Rechtssystem so schwer bei der Regelung des Datentransfers?



Die EU und die USA ringen regelmässig um das Thema Datenschutz. Jüngst erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Datenschutzabkommen Safe Harbor für ungültig – die US-Firmen schützten die aus Europa übermittelten Personendaten nicht ausreichend. Grundsätzlich ist die Rechtslage um Daten und Datenverkehr unklar, international gültige Regulierungen gibt es nur wenige. Die Regulierung des internationalen Datenverkehrs ist weitgehend ungeklärt.

Daten sind an sich juristisch nicht eindeutig definiert. Wir wissen schlichtweg nicht, was Daten eigentlich sind. Die heutige Rechtsystem funktioniert mit Kategorien, auf die bestehende Regeln angewendet werden. Daten wurden bisher keiner dieser juristischen Kategorien eindeutig zugeordnet. Handelt es sich bei Daten um Ware? Oder eher Dienstleistungen? Sind sie Eigentum oder gar Ressource? Ohne eine klare Zuordnung zu einer dieser Sachbegriffe tut sich das Rechtssystem schwer, den Datenverkehr effektiv zu regulieren. Ausserdem entwickelt sich die digitale Welt so schnell, dass das Rechtssystem ständig hinterherhinkt.

Weshalb hat der EuGH das Abkommen für ungültig erklärt?
Der österreichische Jurist und Datenschutzaktivist Maximilian Schrems hat eine Klage am EuGH eingereicht, wobei es sich konkret um den Datenschutz bei Facebook handelte. Facebook lässt die Daten seiner europäischen Nutzer in den USA verarbeiten und hatte sich deshalb auf die Safe-Harbor-Liste eingetragen lassen. Das Safe-Harbor-Abkommen trat zwar 2000 zwischen der EU und den USA in Kraft. Grundsätzlich geht es darum, dass die USA, aus der Sicht Europas, über kein ausreichend hohes Datenschutzniveau verfügen, so dass für den Transfer von Personendaten zu einem Unternehmen in den Vereinigten Staaten jeweils spezielle Verträge vereinbart werden müssen. Basierend auf den Enthüllungen Edward Snowdens, argumentierte Schrems, dass das Safe-Harbor-Abkommen  den Schutz der Daten durch Firmen wie Facebook nicht genügend sicherstellt.

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