Donnerstag, 20. September 2018

Schweiz: Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zum zeitversetzten Fernsehen

Das schweizerische Bundesverwaltungsgericht hat Mitte September 2018 entschieden, dass Fernsehstationen nicht berechtigt sind, den von den Verwertungsgesellschaften und Nutzerverbänden ausgehandelten Entschädigungstarif, für zeitversetztes Fernsehen vor Gericht anzufechten. Das Bundesverwaltungsgericht folgte damit den Argumentationen der Nutzerverbände.

Der Entscheid, des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt damit, dass das für die Schweizer Kulturlandschaft wichtige und bewährte System der Kollektivverwertung bewahrt bleibt. Damit auch den Entscheid der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen. Gemäss diesem Entscheid sind Fernsehstationen, z.B. sat 1, RTL usw., nicht berechtigt, einen von den Verwertungsgesellschaften (z.B. SUISSIMAGE) und den Nutzerverbänden (z.B. SUISSEDIGITAL) ausgehandelten und von der „Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten“ genehmigten Tarif für zeitversetztes Fernsehen (auch Replay-TV genannt) individuell vor Gericht anzufechten.

Fernsehstationen werden von den Verwertungsgesellschaften vertreten
Bei der Kollektivverwertung geht es darum, verschiedene Interessen unter einen Hut zu bringen. Wie bei Kompromissen üblich, muss der Einzelne Abstriche in Kauf nehmen. Eine einzelne abweichende Meinung zu einer Sache könne nicht zu einer Legitimation führen.

Hintergrund für den Entscheid ist folgender Sachverhalt:
Die Veranstalter in der Schweiz, von frei empfangbaren Programmen erhalten für das Aufnehmen von Sendungen, von den Nutzerinnen und Nutzern eine Urheberrechtsentschädigung. Diese Entschädigung ist im Gemeinsamen Tarif 12 geregelt und diese jeweils für eine bestimmte Zeitperiode. Verwertungsgesellschaften und Nutzerverbänden handeln aus.  Die Eidgenössischen Schiedskommission genehmigt dann  die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten. Die Fernsehstationen als Urheber werden dabei durch die Verwertungsgesellschaften vertreten.

Aktuell ging es um die Streitfrage, ob der von 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2019 verhandelte und von der Schiedskommission genehmigte Gemeinsamen Tarif rechtskräftig ist oder ob er von den Fernsehstationen, zB. sat, RTL usw. angefochten werden kann, weil diese mit dem Verhandlungsergebnis nicht zufrieden sind.

Zufrieden ist jedoch SUISSEDIGITAL, der Wirtschaftsverband der Schweizer Kommunikationsnetze. Diesem Verband sind rund 200 privatwirtschaftlich und öffentlich-rechtlich organisierte Unternehmen angeschlossen. Suissedigital versorgt rund 2,3 Millionen Haushalte mit Radio, TV, HDTV, Internet, Telefonie und weiteren Angeboten.


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