Donnerstag, 22. März 2018

Schweiz: Ab 2019 werden alle ausländischen Firmen bei der Radio- und TV Gebühr abgabepflichtig


Mit dem steigenden Wirtschaftsaustausch über die Grenze Deutschland - Schweiz nehmen  die administrativen und finanziellen Belastungen für die Exportwirtschaft zu. Neben dem komplexen Verfahren bei der Mitarbeiterentsendung sieht die Handelskammer Deutschland - Schweiz aktuell eine Entwicklungen mit Sorge. 

Ab 2019 werden in der Schweiz alle ausländischen Firmen bei der Radio- und TV Gebühr abgabepflichtig, wenn sie Mitarbeiter, z.B. zur Montage- und Servicezwecken in die Schweiz entsenden und in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig werden. Dies auch wenn die ausländischen Firmen in der Schweiz keine Betriebsstätte unterhalten. Die Abgabepflicht besteht ab einem Weltumsatz von CHF 500.000 pro Jahr.

Bei der Ausgestaltung der Radio- und TV-Gebühr verlangt die Handelskammer Deutschland - Schweiz eine Umsetzung mit Augenmass, welche berücksichtigt, dass eine Nutzung von Radio und Fernsehen in der Schweiz durch entsandte Mitarbeiter aus dem Ausland nicht stattfindet und deshalb eine Befreiung der Entsendebetriebe vorsieht. Nach Auffassung der Handelskammer wird die Schweizer Wirtschaft in der Gegenrichtung, bei Montageaufträgen und zu Recht, auch nicht mit Radio- und Fernsehgebühren des Auslandes belastet!

Bei der Abstimmung über die Rundfunk- und Fernsehgebühren, anfang März, unterlag auch der Schweizerische Gewerbe Verband. Alle Betriebe in der Schweiz mit einem Weltumsatz von CHF 500'00 müssen die Radio- und TV Gebühr bezahlen ob die Mitarbeiter Radio hören dürfen, können oder nicht. 

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