Sonntag, 30. März 2014

Car2Car: Experten sehen Risiken und Vorteile


Beim Thema; Car2Car-Kommunikation sehen Experten:

Rund 24 Prozent sind überzeugt, dass das vernetzte Auto in Zukunft für mehr Sicherheit auf den Strassen sorgen wird.

Rund 36 Prozent glauben, dass die automatisierten Fahrzeuge die Sicherheit sogar senken.

Etwa 40 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass sich Vorteile und Gefahren der neuen Technologien aufwiegen. Für die Kommunikation in selbstfahrende Autos werden in wenigen Jahrzehnten grundlegend verändern.

Entsprechend ist ein völliges Umdenken gefragt: Wie werden die Fahrzeug vor fatalen elektronischen Attacken geschützt? Wer trägt die Schuld bei einem Unfall? Hersteller, Politik und Justiz müssen in den kommenden Jahren zahlreiche Fragen klären.

Dienstag, 25. März 2014

Ultradünne Lichtdetektoren (TUW)


Eine neue, extrem dünne Art von Lichtdetektoren wurde an der TU Wien hergestellt. Dabei kombinierte man erstmals zwei ganz unterschiedliche Technologien: Metamaterialien und Quanten-kaskaden-Strukturen.

Das subtile Wechselspiel von Elektronen und Licht macht die Metamaterialien und Quantenkaskaden-Strukturen technologisch so interessant: Ultradünne Schichtsysteme aus verschiedenen Halbleitermaterialien werdet verwendet, um mit Hilfe von elektrischer Spannung Licht zu erzeugen, sie können aber auch umgekehrt aus Licht elektrischen Strom  machen und als Lichtdetektoren dienen. Bisher war es allerdings schwierig, das Licht überhaupt an diese Halbleiter-Schichtsysteme anzukoppeln. Mit einem besonderen Trick gelang das nun an der TU Wien: Man verwendete Meta-Materialien, die aufgrund ihrer besonderen mikroskopischen Struktur das Licht im Terahertz-Bereich auf ganz spezielle Weise manipulieren.

Massgeschneiderte Halbleiterschichten

„Ultradünne Schichtsysteme aus Halbleitermaterialien haben den grossen Vorteil, dass man ihre elektronischen Eigenschaften sehr gut beeinflussen kann“, erklärt Prof. Karl Unterrainer vom Institut für Photonik der TU Wien. Durch die Auswahl der Materialien, der Schichtdicke und Geometrie lässt sich beeinflussen, wie sich die Elektronen in diesen Systemen verhalten. So kann man etwa Quanten-Kaskaden-Laser bauen, in denen Elektronen von Schicht zu Schicht hüpfen und jedes Mal ein Photon aussenden, oder man kann Detektoren herstellen, deren Empfindlichkeit auf eine bestimmte Licht-Wellenlänge optimiert ist.

Das Problem dabei ist allerdings: Die Quantentheorie verbietet Photonen mit bestimmten Schwingungsrichtungen (Polarisation), mit den Elektronen des Schichtsystems zu wechselwirken. Licht, das frontal auf die Schichtfläche fällt, hat auf die Elektronen im Schichtsystem gar keine Auswirkung. Man benötigt daher eine Methode, die Polarisationsrichtung des einfallenden Lichts zu drehen, damit es in den Halbleiterschichten detektiert werden kann.

Das Licht das verwendet wurde, ist deutlich langwelliger als das sichtbare Licht: Es handelt sich um Strahlung im Terahertz- oder Infrarotbereich, mit Wellenlängen in der Grössenordnung von Zehntelmillimetern. Dieser Wellenlängenbereich ist technologisch sehr wichtig – etwa für Computertechnologie der nächsten Generation – aber es ist oft sehr schwer, mit diesen Wellenlängen zu arbeiten.

Der Detektor direkt am Chip

Die Entdeckung an der TU Wien ermöglicht es nun, Lichtdetektoren für Terahertz-Strahlung direkt in einen Chip einzubauen. „Mit ganz konventionellen Herstellungsmethoden könnte man auf diese Weise grosse Arrays von Dektektoren herstellen“, erklärt Karl Unterrainer. Viel Platz brauchen die Lichtdetektoren jedenfalls nicht: Um Licht zu detektieren reichen Schichten im Nanometer-Bereich aus – der Detektor ist damit über tausendmal dünner als die Wellenlänge des Lichtes, mit dem er interagiert.



Bildlegende: Schematische Darstellung des Metamaterial Detektors.
Durch das Metamaterial wird das einfallende Terahertz-Licht
an die Übergänge im Halbleiter gekoppelt und in
ein elektrisches Signal umgewandelt. (TUW)


Schweiz: Neuverteilung der Frequenzen in den Mobilfunknetzen

Sämtliche Mobilfunkfrequenzen sind bei der Versteigerung im Februar 2012 neu verteilt worden. Aus diesem Grund werden gewisse Frequenzen künftig nicht mehr von den gleichen Anbieterinnen wie bisher genutzt werden. Orange, Sunrise und Swisscom haben bis spätestens Ende 2014 Zeit, um die Umstellungen in den Bändern 900 MHz und 1800 MHz vorzunehmen. Die Vorbereitungen dazu sind im Gange; das Vorgehen wurde durch die drei Konzessionärinnen gemeinsam erarbeitet und von der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) genehmigt.

Die Umsetzung wird zwischen dem 21. Juli und dem 16. August 2014 jeweils nachts erfolgen. Für die Kundinnen und Kunden der Mobilfunkanbieterinnen wird sich durch die Frequenzumstellung nichts ändern; sie können ihre Mobiltelefone weiter wie bis anhin nutzen. Es könnte bei den Arbeiten im Sommer lediglich nachts zu kurzzeitigen Unterbrüchen in der Mobilfunkversorgung kommen.

Das BAKOM als Fachamt für Frequenzfragen hat die Auktion der Mobilfunkfrequenzen im Auftrag der ComCom vorbereitet und durchgeführt. Mit der Auktion konnten sich 2012 alle Mobilfunkbetreiber eine zukunftsträchtige Frequenzausstattung erwerben. Damit können sie die stark wachsende Nachfrage nach mobilen Breitbanddiensten befriedigen, ihre Netze mit den neusten Mobilfunktechnologien wie z.B. LTE (Long Term Evolution) erweitern und den Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz qualitativ hochstehende Mobilfunkdienste anbieten.

Sonntag, 23. März 2014

Wer haftet für das autonome Auto?

Autos, die alleine einparken, die Spur halten, ganz ohne Eingreifen eines Menschen fahren: Daran arbeitet ein neuer europaweiter Forschungsverbund. Welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben, untersucht die Forschungsstelle Robot Recht unter ihrem Leiter, dem Juristen Eric Hilgendorf.

Ein Zukunfts-Szenario ist das nicht mehr; spätestens seit September 2012 ist klar: Mit autonomen Fahrzeugen – sprich: Autos ohne aktiven Fahrer – muss im Verkehr gerechnet werden. Zumindest im US-amerikanischen Bundesstaat Kalifornien. Denn zu diesem Zeitpunkt unterzeichnete Gouverneur Jerry Brown ein Gesetz, das autonome Autos zu Testzwecken im Strassenverkehr genehmigte. Er lieferte damit allerdings nur den rechtlichen Rahmen für ein Projekt, das schon seit Langem Realität war. Der Internetkonzern Google hatte schon seit etlichen Jahren autonome Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen getestet; möglich war das, weil dieser Fall in den kalifornischen Gesetzen bis dahin nicht geregelt war.

Wenn Hacker das Auto kapern

Und auch das ist kein Zukunfts-Szenario mehr: Hacker dringen per Funk in die Bordsysteme vorbeifahrender Autos ein und übernehmen die Kontrolle über das Fahrzeug. Wissenschaftler konnten in ihren Experimenten eine von ihnen entwickelte Software in das Bordsystem einschleusen und anschliessend das Auto unter anderem nach Belieben bremsen oder – noch gravierender – die Bremsen einfach abschalten. Sie konnten den Motor stoppen, das Licht ein- und ausschalten, die Scheibenwischer betätigen und vieles andere mehr.

Der neue Forschungsverbund

Das ist der Rahmen, in dem sich das neue europaweite Forschungsprojekt AdaptIVe bewegt. Die Abkürzung steht für Automated Driving Applications and Technologies for Intelligent Vehicles. 29 Forschungseinrichtungen, Zuliefererfirmen und Automobilhersteller haben sich in dem Projekt zusammengeschlossen – vertreten sind beispielsweise Universitäten aus Würzburg, Leeds und Trient sowie Firmen wie Volkswagen, Bosch, Daimler, Ford, Opel, Renault und Volvo. Ziel ist es unter anderem, „neue und integrierte automatische Funktionen zu entwickeln, die dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen“, wie es in der Projektbeschreibung heisst. Menschliche Fehler sollen mit Hilfe neuer Technik minimiert und der Verkehrsfluss verbessert werden.

Automatische Einparkhilfen, Spurhalte- und Stau-Assistenten sind keine Visionen mehr, sondern High-Tech-Bauteile, die in zunehmendem Mass zur Serienausstattung von Premiumfahrzeugen gehören. Aus rechtlicher Sicht seien diese teilautonomen Fahrzeuge äusserst problematisch. Wer haftet beispielsweise, wenn eine automatische Einparkhilfe einen Unfall verursacht? Und wer besitzt die Rechte an den Daten im Unfalldatenspeicher? Dürfen Hersteller Daten ihrer Kunden an Datenhändler verkaufen? Und wie ist es aus rechtlicher Seite zu bewerten, wenn Hacker mittels einer Sabotage-Software Fahrzeuge zum „Crashen“ bringen?

Autonome Fahrzeuge sind nicht zulässig

Geht es nach gültigem Recht, ist die Antwort ganz einfach: „Nach gegenwärtiger Rechtslage, die ihre Grundlage im ‚Wiener Strassenverkehrsabkommen‘ von 1968 hat, sind Fahrzeuge ab einem gewissen Autonomiegrad gar nicht zulassungsfähig. Nach jetzigem Stand der Vorschriften muss nämlich jedes Fahrzeug stets von einem Menschen kontrolliert werden. Weil die technische Entwicklung den rechtlichen Rahmen also längst verlassen hat, sind die Juristen jetzt besonders gefordert. Der Datenschutz, die Produkthaftung sowie das Strassenverkehrsrecht als neue Arbeitsschwerpunkte in den kommenden Jahren für Juristen.

Ein neuer rechtlicher Rahmen wird benötigt

Der gesetzliche Rahmen von heute sieht vor, dass der Fahrer allein für die Fahrsicherheit verantwortlich ist. Daraus ergibt sich die gesetzliche Mindestanforderung, dass er sein Fahrzeug zu jeder Zeit kontrollieren kann. Während sich diese Forderung mit den heute üblichen Assistenzsystemen noch mehr oder weniger gut in Einklang bringen lässt, sieht das bei autonomen Fahrzeugen anders aus. Der fundamentale Wandel der Technik mache deshalb Anpassungen des rechtlichen Rahmens zwingend erforderlich – und das EU-weit. Mit ein paar Wochen Arbeit ist es dafür nicht getan. Bis die ersten Roboterfahrzeuge über europäische Strassen fahren werden, ist noch sehr viel juristische Arbeit zu leisten.

(Quelle: Eric Hilgendorf, Jurist, Leiter der Forschungsstelle Robot Recht)

Fahrerlos transportiert - Autonomes Fahren

Am Ende eines Arbeitstags von einem vollautomatisierten Fahrzeug fahrerlos nach Hause gebracht zu werden – das ist angesichts des technologischen Fortschritts eine leicht vorstellbare Vision im autonomen Strassenverkehr. Doch wie steht es um die Logistik der Zukunft? Wann sind etwa autonome Transportketten sinnvoll? Die Daimler und Benz Stiftung fördert im Projekt Villa Ladenburg die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den gesellschaftsrelevanten Fragestellungen rund um das automatisierte Fahren.

Rund 1,5 Millionen Euro investiert die Daimler und Benz Stiftung in das Förderprojekt Villa Ladenburg. Ziel ist die Untersuchung der individuellen und gesellschaftlichen Anforderungen des autonomen Fahrens – ob im Personen- oder im Güterverkehr, ob in Stadtfahrten, über Land oder auf der Autobahn. Dafür fördert sie zwei Jahre lang ein Team von über 20 Wissenschaftlern, die sich in ihren Forschungsaktivitäten intensiv mit dem autonomen Strassenverkehr befassen, darunter ein Kernteam von vier Projektleiter mit ihren Arbeitsgruppen.

Logistik heute
Fahrerlose Transportsysteme sind bereits heute vielfach erfolgreich unterwegs, jedoch nach wie vor in klar definierten Bereichen. An logistischen Knotenpunkten wie Häfen, Distributionszentren und Produktionsstätten befinden sich autonome Fahrzeuge im tagtäglichen Einsatz – ein Bereich des autonomen Fahrens, das derzeit kaum wahrgenommen wird. Dazu gehörten beispielsweise elektronisch gedeichselte, also berührungslos an ein Führungsfahrzeug gekoppelte Fahrzeuge.

Paketzustellung und Massentransporte
Wie weit ist vollautomatisches Fahren im Güterverkehr auf der Strasse sinnvoll? Nicht alles, was technisch möglich ist, ist in der Praxis umsetzbar. Der Wegfall eines Fahrers stellt einen starken Eingriff in die gesamte logistische Prozesskette dar – vor allem dann, wenn er nicht nur das Be- und Entladen des Fahrzeugs übernimmt. So ist etwa die Endzustellung von Gütern, Waren oder Paketen, sobald sie mit Verräumungs- oder Montagetätigkeiten verbunden ist, heute ohne den Menschen kaum denkbar. Sie müsste vollkommen neu konzeptioniert werden.

Einen weiteren Forschungsschwerpunkt bildet der Perspektivenwechsel autonomer Transportfahrzeuge zwischen abgegrenzten Betriebsgeländen und öffentlichen Strassen.








   Bildlegende: Logistik der Zukunft: Im Förderprojekt Villa Ladenburg der
Daimler und Benz Stiftung wird untersucht, inwieweit vollautomatisches Fahren
im Güterverkehr auf der Strasse praktisch umsetzbar ist.




Es genügt nicht, sich um die rechtlichen Aspekte zu kümmern. Man muss sich vielmehr grundlegend die Frage stellen, was alles autonom transportiert werden kann. Dieser Ansatz soll mehr Klarheit über die einzelnen logistischen Prozesse bringen. Neben dem Güterverkehr im urbanen Raum würden im Hinblick auf autonomes Fahren etwa Massentransporte – wie in Abbaugebieten zur Rohstoffgewinnung –  interessant.

Auf den Weg bringen
Ein Weissbuch soll nach Ende der Grundlagenforschung als Wissensbasis für Wirtschaft, Politik und Forschung zur Verfügung stehen. So kann der notwendige Diskurs mit den jeweiligen Interessengruppen und Entscheiden in der Gesellschaft gestartet werden – eine Investition in die Zukunft zur nachhaltigen Verbesserung unserer Lebensverhältnisse.

(Quelle: www.daimler-benz-stiftung.de)

Nahtlos vom E-Auto zum Smart Grid mit intelligenter Kommunikation

Damit E-Autos beim Laden die Stromnetze nicht an ihre Belastungsgrenze bringen, müssen die Fahrzeuge nahtlos eingebunden werden. Dazu entwickelt das Fraunhofer ESK Kommunikationsschnittstellen für ein einheitliches Energiemanagement. Auf der Hannover Messe (7. – 11. April 2014, Stand C10, Halle 13) zeigen die ESK-Forscher wie die Elektro-Tankstelle dazu mit den internationalen Standards ISO/IEC 15118 und IEC 61850 als unteroperabler Knoten zwischen E-Fahrzeug und Leitstelle fungiert. Beide Schnittstellen haben die ESK-Ingenieure dafür bereits implementiert und können so zeigen, dass ihre Konzepte praxistauglich sind.

Mit ihrer Lösung unterstützen sie Hersteller von Ladestationen und
Elektrofahrzeugen sowie Energienetzbetreiber bei der Implementierung der Standards und dem Test ihrer Produkte auf Standardkonformität.

Automatische Authentifizierung des Fahrzeugs, automatisches zeitversetztes Laden und dynamische Tarifmodelle – die digitale Kommunikation vor, während und nach dem Laden ist nicht nur essentielle Basis für smartes Laden, sondern mit ihr können Anbieter von Stromtankstellen ihren Kunden zudem eine Vielzahl von Value Added und Comfort Services bieten. Dies erfordert jedoch auch komplexe, länderübergreifend nutzbare Kommunikationstechnologien. Eine Forderung, die auch von der EU-Kommission gestellt wird und die zur Entwicklung des Standards ISO/IEC 15118 geführt hat.

Die Themenschwerpunkte im E-Haus:


Revolution im Haus: Licht wird digitalisiert und per Handy und Tablet steuerbar

Schalter und Dimmer waren gestern. Licht, Heizung bis hin zum Wasser in der Dusche werden smart und sind ab sofort per Handy und Tablet steuer- und regelbar.

Eine Revolution, wie einst der Ersatz der dicken, fetten Bildröhren durch die schlanken, smarten LCD-Fernseher, wird unsere Häuser und Büros drastisch verändern.

Die Art und Weise, wie wir gewohnt waren zu leben und zu arbeiten, wird sich total umkrempeln. Beleuchtung von der Stange ist ein Auslaufmodell. Individualisierung bis ins Detail wird Trend. Wasser beim Duschen oder Licht in Büro oder Wohnzimmer auf Zuruf schalten. Was sind die Thmenschwerpunkte?

 
Haus-/Gebäudetechnik

    Küche mit energieeffizienten Hausgeräten vernetzten
    Badezimmer inklusive Spiegel mit integriertem LED-TV
    Fussbodenheizung mit Einzelraumregelung
    Einbruchsichere Fensterlüftung
    elektrische Transparenzsteuerung von Fensterscheiben
    Bedienung der kompletten Technik über Smartphone und Tablet PC
    Installationsfeld für Informations- und Kommunikationstechnik

Beleuchtung/Lichttechnik

    ausschliesslich energiesparende LED-Beleuchtungssysteme
    Steuerung von Licht-/Raumszenen mittels KNX
    digitale Ansteuerung der Lichttechnik mittels DALI und DMX
    Bedienung der Lichttechnik über Smartphone und Tablet PC

Interne/externe Gebäudekommunikation

    Innensprechstelle mit Videobild auf Wandpanels, Smartphone und
    Tablet PC (SIP/VoIP)
    Zutrittskontrolle/Scharfschalteeinrichtung mit Code und Chip
    Alarmanlage mit Tablet-Bedienung
    Raumüberwachung über steuerbare Webcams mit Smartphone, Tablet
    PC und PC

Home-Entertainment

    UHD Smart-TV
    Multiroom-Audiosystem
    einheitliche Bedienung, Steuerung und Visualisierung aller Geräte
    durch Smartphone und Tablet PC

Multifunktionales, generationenübergreifendes Wohnen

    angepasste Bedienoberfläche für Tablet PC, Smartphone, PC
    Fernbedienbarkeit aller Funktionen (u. a. Licht, Fenster, Heizung)
    Anbindung an Notrufzentrale
    Sensormatte,
    Bewegungsmelder,
    Fernüberwachung
    Abschaltung geeigneter Verbraucher beim Verlassen der Wohnung

Trends Smart Home
IT-Experten äussern Sicherheitsbedenken, viele Gefahrenpotentiale sind noch völlig unbekannt

Die Vernetzung und "Smartifizierung" des Alltags schreiten in grossen Schritten voran. Die Entwicklung der Technik ist dabei schneller als die Klärung wichtiger Fragen: Denn hinsichtlich zentraler Sicherheitsaspekte im Rahmen der zunehmenden Automatisierung gibt noch deutlichen Nachholbedarf. Die intelligente Haussteuerung bietet unter anderem zahlreiche Schutzmassnahmen gegen Einbrüche, eröffnet Hackern und Einbrechern aber gleichzeitig neue Angriffsmöglichkeiten - etwa durch elektronische Manipulationen oder Ausspähungen.

Prototyp Neue Falschfahrer-App



Bildlegende: Mithilfe der Falschfahrer-App können Verkehrsteilnehmer vor „Geisterfahrern” gewarnt werden. Foto: TU Clausthal





Es kann jeden treffen. Gerade biegt man von der Autobahn ab, da rast einem plötzlich ein „Geisterfahrer“ entgegen. Bestenfalls bleibt es bei einem Schreck, schlimmstenfalls kommt es zum schweren Unfall. Wie lassen sich diese Fälle reduzieren?

In Deutschland gibt es jährlich etwa 1800 Verkehrsmeldungen zu Falschfahrten auf der Autobahn. Kommt es zum Unfall, sind die Folgen nicht selten verheerend. Bei fast jeder sechsten Kollision, werden Beteiligte getötet. Gewarnt werden die Verkehrsteilnehmer bisher hauptsächlich über das gute, alte Radio. Bei der Meldekette gehen meist wertvolle Minuten verloren. Um die von Falschfahrten ausgehenden Gefahren künftig besser eindämmen zu können. Es empfiehlt beispielsweise den Einsatz „fahrzeugseitiger, kooperativer Systeme“.

Was genau steckt hinter einer Falschfahrererkennung? „Um die Zeit bis zur Warnung durch den Verkehrsfunk zu verkürzen, können sogenannte Car2X-Technologien zum Einsatz kommen. Dabei werden Informationen zwischen Fahrzeug und Infrastruktur bzw. direkt zwischen Fahrzeugen ausgetauscht“, erläutert Diplom-Ingenieur Lutz Kelch, Technischer Leiter bei der c4c Engineering.

Nach den Worten des Software-Ingenieurs bietet es sich auf Autobahnen an, die existierenden orangen Notrufsäulen als Standpunkte für Infrastruktur-Hardware zu verwenden. Das Netz der Säulen ist mit Abständen von zwei Kilometern dicht genug, um über WLAN eine volle Abdeckung der Autobahnen
zu gewährleisten. In den Säulen werden die Positionsdaten, die die Fahrzeuge ständig über ein Handy übermitteln, gesammelt und ausgewertet. Erkennt das computergestützte System, dass ein Auto in falscher Richtung unterwegs ist, klingelt und blinkt binnen einer Sekunde das Handy in den Fahrzeugen der Umgebung sowie beim „Geisterfahrer“. Alle sind gewarnt, können die Geschwindigkeit drosseln und möglichst Unfälle vermeiden.

„Car2Infrastructure-basierte Falschfahrererkennung“ lautet der genaue Name eines Projektes, das Leben retten kann. Einen Prototyp der Falschfaher-App, die Clausthaler Studierende programmiert und die Software-Ingenieure verfeinert haben, zeigten die Kooperationspartner vom 10. bis 14. März der IT-Branche, der CeBIT in Hannover.

ITU Debatte für Standards in autonome vernetzten Fahrzeugen

Während des Autosalon in Genf, konzentrierte sich eine ITU Debatte auf die Standards in autonome vernetzte Fahrzeuge. Wie bereit sind Fahrzeuglenker, Ihre Schlüssel abzugeben und vertrauen ihrem Fahrzeug von A nach B zu fahren? Die Teilnehmer am Networked Car Symposium auf dem Genfer Autosalon der ITU waren überzeugt, dass es einige in den nächsten zehn Jahren tun werden.

Eine dynamische High-Level- Diskussion zwischen Industrie, internationalen Behörden und Gremien Motorsport konzentriert sich auf die Innovation für die Zukunft Car. Die Experten bestätigten an technischen Sitzungen, dass die technologischen Komponenten für die automatisierte Fahrzeug einen Reifegrad erreicht hat, die die Markteinführung in naher Zukunft ermöglichen wird.  Bereits im Gang sind Abkommen für die internationalen technischen Standards und die Festlegung von aufsichtsrechtlichen.

Schon heute schützen die Autobauer ihre Kunden vor Aquaplaning, Sekundenschlaf oder Staus. Mit dem gleichen Pflichtbewusstsein sollten die Kunden auch vor dem “Missbrauch ihrer Daten geschützen werden", sagte der deutsche Volkswagen-Chef Martin Winterkorn. "Es braucht eine Art Selbstverpflichtung der Automobilindustrie.“ Der VW-Chef schlug eine Allianz der Autobauer gegen Datenmissbrauch in vernetzten Fahrzeugen vor. Nicht jeder Fahrzeughersteller soll sein eigenes geschlossenes System entwickelt. Die Hersteller im Premium Segment müssen sich gegenseitig in die Karte, der Entwicklung der Fahrzeugvernetzung, schauen lassen.

Erste Modelle, die die Plattform bereits integriert haben, waren auf der Motor Show in Genf zu sehen. Im Juni 2013 hatte Apple auf der Entwicklerkonferenz WWDC bereits das "iOS im Auto"-Feature vorgestellt. Die neue Technik verspricht eine wesentlich tiefere Integration Vernetzung in das eigene Auto. Apps und Bildschirminhalte sollen auf der Bildschirmanzeige des Auto zu sehen sein. Auch die Menüführung, hinsichtlich der Grafik und der Bedienlogik, sollen eins zu eins auf den integrierten Bildschirms des Autos übertragen werden. CarPlay soll die Fahrer im Auto mit der minimalsten Ablenkung nutzen! Als erste Fahrzeuge sollen Modelle von Mercedes, Volvo und Ferrari die Technologie bekommen. BMW, Ford, Toyota und Nissan sollen folgen.


Was technisch machbar ist fordert aber auch die Gesetzgebung, denn nach den heutigen Gesetzen ist der Fahrzeuglenker haftbar, was das Fahrzeug tut oder nicht tut. Die Gesetzgebung sollte aber über nationale Grenzen hinaus abgesprochen werden.  Erste Fahrzeughersteller geben die Internetvernetzung im Auto daher nur teilweise frei.

Car2Car: Experten sehen Risiken und Vorteile
Experten sind zwar überzeugt, dass das vernetzte Auto in Zukunft für mehr Sicherheit auf den sorgen wird. Aber die Experten glauben, dass die automatisierten Fahrzeuge die Sicherheit sogar senken. Die umfassende Car2X-Kommunikation sowie selbst fahrende Autos werden den Verkehr auf den Strassen in wenigen Jahrzehnten grundlegend verändern. Entsprechend ist ein völliges Umdenken gefragt: Wie wird mein Fahrzeug vor fatalen elektronischen Attacken geschützt? Wer trägt die Schuld bei einem Unfall? Hersteller, Politik und Justiz müssen in den kommenden Jahrenzahlreiche Fragen klären.

Der schweizerische Bundesrat, anerkennt den Mehraufwand von FM und DAB+

Finanzielle Unterstützung für Regionalradios während der Übertragung via FM und DAB+ 23 März 2014
Fragen:

1. Ist sich der Bundesrat der wirtschaftlichen Auswirkungen der Einführung von DAB+ auf die Schweizer Privatradiosender bewusst?

2. Ist der Bundesrat bereit, mit dem neuen Artikel 58 des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) der im neuen Artikel verfolgt wird, bereits jetzt, so rasch, auf einfache und substantielle Art zu unterstützen?

3. Ist der Bundesrat bereit, sich für den Erhalt einer massgeblichen Unterstützung von Radiosendern in Bergregionen im Sinne von Artikel 57 RTVG einzusetzen und so die Stationen in abgeschiedenen Versorgungsgebieten beim Wechsel auf DAB+ zu unterstützen?

Begründung
Bis der Übergang zu DAB+ jedoch abgeschlossen ist, müssen die Radiosender während mehrerer Jahre die Kosten für die doppelte Übertragung (FM und DAB+) tragen. Die Mehrausgaben für die meisten Privatradios in der Romandie werden beispielsweise auf mindestens 120 000 Franken pro Jahr geschätzt. Diese Summe ist im Vergleich zum Budget zahlreicher Radiosender sehr hoch.

Antwort des Bundesrates vom 12.02.2014
Das analoge UKW-Frequenzspektrum ist seit Jahren sehr stark beansprucht und bietet für die Verbreitung neuer Programme keinen Raum mehr. Vor diesem Hintergrund erlaubt die Digitaltechnik DAB+ eine Weiterentwicklung des Angebots. Wo heute ein analoges UKW-Programm Platz hat, könnten zukünftig rund 16 Digital-Programme verbreitet werden. In der Deutschschweiz sind heute schon 13 der 31 UKW-Lokalradios über DAB+ empfangbar. Dazu kommen weitere 10 Programme von Privatanbietern, welche nicht über UKW verbreitet werden

Der Bundesrat anerkennt, dass nach vollzogenem Umstieg von der analogen UKW-Verbreitung auf die digitale DAB+-Technologie werden die Veranstalter von spürbaren Vorteilen profitieren. Die Doppelverbreitung verursacht tatsächlich Mehrkosten. Mit dem revidierten RTVG dürfte aber erst 2016 eintreten. In der Zwischenzeit ist der Bundesrat bereit, den Spielraum, welchen der geltende Artikel 58 RTVG bietet, voll auszunützen, um die Radiostationen im bereits laufenden intensiven Umstellungsprozess zu unterstützen.
Für die Lokalradios Radios in den Bergregionen anerkennt der Bundesrat die ungünstigen Wirtschaftsbedingungen und ist bereit zu prüfen, wie nebst der UKW-Verbreitung subsidiär auch die Verbreitung über DAB+ unterstützt werden könnte.

Sonntag, 2. März 2014

Mobilfunk: Besteht die Gefahr von Abhörangriffen?

Können unbefugte Personen Gespräche abhören bzw. meine SMS lesen? Kann man noch unbeobachtet im mobilen Internet surfen? Wo liegen mögliche Gefahrenquellen? Mit welchen Vorsichtsmassnahmen lassen sich diese minimieren? Das Handy lässt sich sicher nutzen, wenn gewisse Tipps berücksichtigen werden.

Eines vorweg: Die Übertragung von Informationen über Mobilfunknetze mit der UMTS- und LTE-Technologie gilt derzeit als sicher. Dass Mobilfunknetze mit der älteren GSM-Technologie ist trotz verschlüsselter Daten jedoch angreifbar und wurde bereits 1997 nachgewiesen.

Allerdings waren die Möglichkeiten für Abhörangriffe anfangs wenig praktikabel für den Einsatz in realen GSM-Netzen. Dies hat sich zwischenzeitlich geändert: Machbarkeitsnachweise zu Demonstrationszwecken (auch im realen Netzbetrieb) wurden von verschiedenen Sicherheitsexperten vorgestellt; die entsprechende Abhör-Software sowie die Codebücher sind aus dem Internet herunterladbar. Missbräuchliches Abhören von Gesprächen durch unbefugte Dritte kann somit nicht kategorisch ausgeschlossen werden. Allerdings haben die Mobilfunkindustrie und die Schweizer Mobilfunkbetreiber verschiedene Vorkehrungen getroffen, um die Mobilfunknutzung in der Schweiz möglichst sicher zu machen. Sunrise und Swisscom setzen in ihren GSM-Netzen bereits den sichereren Verschlüsselungsstandard A5/3 ein; Orange hat einen Wechsel für Anfang 2014 angekündigt. Für einen verbesserten Schutz sei es aber auch notwendig, dass A5/3 von Handys und Smartphones unterstützt wird. Dies sei für neuere Endgeräte erst seit etwa 2010/2011 der Fall.

Gespräche abhören - wie funktioniert das?
Wenn Abhörangriffe auf GSM-Mobilfunkverbindungen vorkommen, dann erfolgen sie meistens durch die Luftschnittstelle zwischen Handy und Funkstation. Auch wenn auf anderen Systemschnittstellen eines GSM-Mobilfunknetzes Nachrichten sogar unverschlüsselt übertragen werden, sind sie weniger angreifbar, denn der Aufwand wäre enorm: Hierfür wäre nämlich ein entsprechender Zugang zu Funkstationen oder anderen Betriebsräumen eines Betreibers erforderlich. Angriffsmethoden zum Aufbrechen verschlüsselter Verbindungen über die Luftschnittstelle können in zwei Klassen unterschieden werden: passive Methoden und aktive Methoden.

Passive Methoden zeichnen sich dadurch aus, dass ein Angreifer den Informationsaustausch zwischen Sender und Empfänger mitschneidet und gegebenenfalls für eine spätere (offline) Auswertung speichert, selbst aber keine Sendeeinrichtung zur Beeinflussung der Kommunikation betreibt. Als Gerätschaften für solche Angriffe kommen Empfangseinrichtungen für das abzuhörende Medium in Betracht, die mit Geräten zur Datenaufzeichnung und Auswertung (z.B. PC) ergänzt wird. Bei Verwendung von passiven Methoden ist ein Angreifer in der Regel schwer oder überhaupt nicht auszumachen, allerdings erfordern passive Methoden äusserst komplexe Algorithmen für das Aufbrechen einer verschlüsselten Verbindung.

Bei aktiven Verfahren benutzt der Angreifer als "man-in-the-middle" eine eigene Sende- beziehungsweise Empfangseinrichtung (z.B. einen IMSI catcher), die zwischen anzugreifenden Sendern und Empfängern platziert wird. Mit dieser Einrichtung wird anschliessend in den Informationsaustausch zwischen dem anzugreifenden Sender und Empfänger eingegriffen. Hierbei simuliert der Angreifer gegenüber dem Endgerät eine Funkstation des Mobilfunkbetreibers, während er selber sich mit dem Mobilfunkbetreiber als Handy verbindet und somit als Pfad für sämtliche Kommunikation fungiert. Aufgrund der Möglichkeit, den Kommunikationsaustausch zwischen Sender und Empfänger zu beeinflussen, bieten aktive Methoden dem Angreifer unter Umständen mehr Abhörmöglichkeiten im Vergleich zu passiven Methoden. Gegenüber passiven Verfahren sind die bei aktiven Methoden zu verwendenden Gerätschaften in der Regel jedoch aufwändiger. Ebenso besteht für den Angreifer ein höheres Risiko entdeckt zu werden.

Abhören mit kostenlosen Smartphone-Spielen
Viele mobile Endgeräte bieten heute mit zunehmendem Umfang ihrer Betriebssysteme Zugang zum Internet und ermöglichen das Herunterladen und Ausführen von Programmen und Applikationen (Apps) aus dem Netz. Somit haben diese Geräte die gleichen Risiken, durch Viren und andere Schadsoftware infiziert zu werden, wie dies auch bei Computern der Fall ist. Grundsätzlich ist keine mobile Plattform (z.B. Android, iOS, Windows Mobile) von einer Gefährdung durch Schadprogramme (Malware) ausgenommen. Aufgrund der starken Verbreitung (80% der Smartphones) sind Geräte mit einer Android-Plattform allerdings als besonders gefährdet anzusehen, wie Computerbild im August 2013 vermeldet. Oftmals gelangen sie als Trojaner in einer App getarnt auf das Smartphone. Während vordergründig den Nutzerinnen und Nutzern beispielsweise ein kostenloses Spiel zur Verfügung steht, installiert es unbemerkt ein Schadprogramm auf dem Smartphone. Bei solchen Schadprogrammen handelt es sich zum grossen Teil um Software, die Informationen über die Tätigkeiten des Handynutzers sammelt und an Dritte weiterleitet (Spyware). Dies reicht vom Aufzeichnen des Verhaltens beim Internetsurfen über das Protokollieren der Tastaturanschläge und dem Auspionieren mobiler Transaktionsnummern (TAN) für das Internetbanking bis hin zum Mitschnitt von Telefonaten. Ebenso verbreitet sind auch Schadprogramme, die ein Gerät unbemerkt für kostenpflichtige Premium SMS registrieren respektive teure Premium-Nummern anrufen (z.B. Terdial.A und Terdial.B).

Wie kann ich mich schützen?
Kann - trotz aller Vorkehrungen der Schweizer Mobilfunkbetreiber für ein sicheres Telefonieren - eine geringe Möglichkeit des Abhörens nicht kategorisch ausgeschlossen werden, so helfen folgende Tipps, das Risiko deutlich zu vermindern:

Zur Vermeidung von Manipulationen und Datendiebstahl lassen Sie Ihr Handy nie unbeaufsichtigt und geben Sie Handy sowie SIM-Karte niemals an eine andere Person weiter, besonders, wenn es sich um eine unbekannte Person handelt.

Benutzen Sie Ihr Handy und Ihre SIM-Karte mit der gleichen Sorgfalt wie Ihre Kreditkarte.
Beachten Sie, dass die Abfrage von PIN- und Sicherheitscode stets aktiviert ist.

Grundsätzlich ist hinsichtlich Abhörangriffen auf der Luftschnittstelle zwischen Handy und Funkstation besondere Vorsicht bei älteren mobilen GSM-Handys geboten, da diese zum Teil noch angreifbare Verschlüsselungsverfahren verwenden.

Manche Handys erlauben es, die Übertragung fest auf UMTS einzustellen und bei fehlender UMTS-Abdeckung nicht automatisch auf GSM zu wechseln. Wenn Sie ein hohes Sicherheitsbedürfnis haben, wählen Sie diese Einstellung.

Vermeiden Sie das Herunterladen von "Apps" beziehungsweise Programmen unbekannter Herkunft und öffnen Sie keine E-Mail-Anhänge von unbekannten und zweifelhaften Absendern.

Auch wenn damit kein kompletter Schutz erreicht werden kann, ist es dennoch empfehlenswert, ein Virenschutzprogramm zu installieren, das für Ihre mobile Plattform geeignet ist. Programme werden oftmals von den Mobilfunkbetreibern angeboten. Sollten Sie ein Ihnen unbekanntes Virenschutzprogramm wählen: Informieren Sie sich vorgängig beispielsweise bei Ihrem Provider oder in Fachzeitschriften, ob die "App" vertrauenswürdig ist.

Wofür ist das BAKOM in der Schweiz zuständig?
Gemäss schweizerischem Fernmeldegesetz wacht das BAKOM darüber, dass die Netzbetreiber das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz im Bereich der Telekommunikation einhalten und entsprechende Vorkehrungen treffen, um die Nutzerinnen und Nutzer weitgehend vor Lauschangriffen schützen. In diesem Kontext hat das BAKOM die unterschiedlichen Möglichkeiten analysiert und wird die Entwicklungen auch zukünftig weiterverfolgen. Im Falle konkreter Lauschangriffe durch unbefugte Dritte ist das BAKOM nicht zuständig! Die rechtliche Verfolgung erfolgt über die Strafverfolgungsbehörden.

(Quelle BAKOM, Leo Lehmann, Abteilung Telecomdienste)

Störungen bei Wetterradaren durch drahtlose Netze

Zwei von fünf Anlagen für drahtlose Netze, die das 5 GHz-Band nutzen, können Störungen bei Wetterradaren verursachen.

Dies ist das beunruhigende Resultat der letzten von 21 nationalen Behörden durchgeführten Europäischen Marktüberwachungskampagne, bei der 64 Produkte auf dem europäischen Markt überprüft worden sind.

Aufgrund zahlreicher Störungen bei Wetterradaren in Europa haben die europäischen Marktüberwachungsbehörden zwischen November 2012 und März 2013 eine Marktüberwachungskampagne durchgeführt. Dabei wurden Geräte für drahtlose Netzwerke (Wireless Local Area Network, WLAN) überprüft, die genau wie Wetterradare das 5 GHz-Band nutzen. Am Ende erfüllten 25 der 64 überprüften Geräte die Anforderungen nicht. Für die Marktüberwachungsbehörden ist dies nicht zufriedenstellend; es bedarf vermehrter Kontrollen in diesem Marktsegment.

Wetterradare sind die Primärnutzer eines Teils des 5 GHz-Frequenzbandes. Damit Geräte für drahtlose Netzwerke, die das gleiche Frequenzband nutzen, nicht zu einer Störquelle werden, müssen sie über eine dynamische Wahl der Betriebsfrequenz (Dynamic Frequency Selection, DFS) verfügen, die es erlaubt, Wetterradare zu eruieren und die Frequenz zu ändern. Dieser DFS-Mechanismus muss in Geräte für drahtlose Netzwerke im 5 GHz-Band integriert sein und darf von den Benutzerinnen und Benutzern keinesfalls deaktiviert werden können.

Bei der Kampagne wurden nur bestimmte Anforderungen kontrolliert, insbesondere die DFS-Funktionalität und gewisse Elemente der dazugehörigen technischen Unterlagen sowie die Anforderungen der Konformitätskennzeichnung und der Konformitätserklärung. Von 101 auf dem Markt ausgewählten Geräten wurden 37 aussortiert, da diese den Anforderungen nicht entsprechen mussten, entweder weil sie nur einen kleinen Teil des Spektrums nutzten (5.15 - 5.25 GHz) oder es sich um abhängige Geräte (Sklave) handelte.

Von den 64 überprüften Geräte waren drei nicht mit DFS ausgestattet, während 22 zwar über diesen Mechanismus verfügten, dieser sich jedoch leicht vom Benutzer bzw. der Benutzerin deaktivieren liess, was den Anforderungen nicht gerecht wird.

Der Bericht und dessen Schlussfolgerungen wurden den europäischen Behörden und der Industrie vorgestellt. Alle Einzelheiten sind im englischen Bericht enthalten, der Anfang Dezember 2013 von der Gruppe für administrative Kooperation für die R&TTE-Richtlinie veröffentlicht worden ist.

Quelle: BAKOM, Lucio Cocciantelli, Abteilung Anlagen und Frequenzmanagement international)

Forderung zu Ultra HD - Was bringt Ultra HD?

Wenige Jahre nach dem Erfolg von HDTV, steht der nächste Schritt bei der TV-Auflösung der Bilder an. Die Weiterentwicklung des HDTV-Standard geht zu Ultra HD. Das ist gegenüber Full-HD eine vierfach höhere Auflösung des TV-Bildes, mit künftig einer höherem Bildwechsel- und Bilddynamikraten, sowie erweiterte Farbräume. Am 23. Symposium der Deutschen TV-Plattform wurde versucht auf die Frage „Was bringt Ultra HD?“ ein Antwort zu finden.

Ultra HD hat das Potential, Nachfolger von HDTV zu werden. Zugleich wurde deutlich, welche Aufgaben im Detail noch zu lösen sind, damit Ultra HD auch zu ultrascharfen TV-Programmen führen wird. Es zeigt, dass Ultra HD nicht nur für Gerätehersteller, sondern bereits für Produzenten, Sender und Infrastrukturunternehmen ein wichtiges Thema ist. Neben der Zeit bis zur Marktreife wird es nicht ohne gemeinsames Zusammengehen der Branchenpartner gehen. Nicht vergessen werden sollte der Zuschauer, der nach dem Kauf eines neues Bildschirms nicht sofort wieder einen neues Empfangsgerät kaufen wird.

Derzeit  punktet Ultra HD im Vergleich zu HD in erster Linie in der vierfach höheren Pixelzahl. Damit Ultra HD sich auch langfristig zu einer Erfolgsstory entwickeln kann, sind aber der erweiterte Bildkontrast (High Dynamic Range, HDR), höhere Bildwiederholungsraten (Higher Frame Rates, HFR) sowie mehr Farbabstufungen für die Bilddarstellung die drei wichtigsten Schlüsselfaktoren.

Entsprechende Kameras sind schon im Einsatz, die nicht nur mehr, sondern eben auch „bessere“ Pixel liefern. Die Display-Technik entwickelt sich rasant, so dass 2014 Ultra HD-Displays in die Massenproduktion geht. Um vom Kinostandard 4k über die neue Videoqualität Ultra HD zu einem neuen Fernseh-Ökosystem zu kommen, bedarf es einer homogenen und wirtschaftlich sinnvollen Produktions- und Verwertungskette sowie entsprechender Standardisierung.

Die vierfache HDTV-Auflösung und weitere Faktoren stellen erhebliche technische Anforderungen an die Fernsehsender. Am 23. Symposium der Deutschen TV-Plattform wurden aber auch noch Lücken in der kompletten TV-Produktionskette und die Bedeutung des neuen Videokompressionsstandards H.265 HEVC für die TV-Sender aufgezeigt. Selbst über die Datenspeicherung und Datenverarbeitung muss nachgedacht werden. Fallen pro Tag locker 310 TByte an.

Die Weichen für Ultra HD sind gestellt, aber einige Voraussetzungen sind noch zu schaffen. Beim Symposium zeigte sich, dass es noch einiger Entwicklungsschritte bedarf, damit sich das Potential von Ultra HD entfalten und voll genutzt werden kann.

Wo lohnt sich die Herstellung einer verbesserte Bildqualität?

Filmmaterial ab 35mm ist meist für 4K Abtastung geeignet. Konvertierung von HD zu UHD ist möglich, eine Konvertierung von SD zu UHD ist nicht sinnvoll. Serien- / Soap Produktion sind derzeit kein Thema. Der Kostendruck ist zu hoch, es bedeutet keinen Vorteil, da mit Systemen wie Alexa die Schärfe und vor allem Qualität des Bildeindrucks für die nächsten Jahre ausreicht. Sollten die Fernsehsender UHD erzwingen, ist nicht ausgeschlossen, dass Produktionskosten(beiträge) abgerufen werden. 

Neben den klassischen Übertragungswegen wird sich die neue, verbesserte Bewegtbildqualität zuerst bei anderen „Verteilformen“ wie  Video on Demand, OTT und IPTV zeigen. Dazu sind jedoch erhebliche Investitionen in Breitbandnetz erforderlich. Pay-TV wird sich in  Deutschland als Entwicklungspionier profilieren. Erste grosse Sport-Events werden in 4K produziert (Fussball WM, Olympia). Ein weiteres Potential für Ultra HD kann im Heimkino, Events und Public Viewing gesehen werden.

Samstag, 1. März 2014

Smartphones werden kaum noch zum Telefonieren gebraucht

Zum Telefonieren werden Smartphones zwar noch gebraucht, allerdings immer seltener: In den USA beträgt die Sprechzeit nur noch drei Prozent der ganzen Smartphone-Nutzungsdauer. Zum Simsen kommen die Amerikaner noch in neun Prozent der Zeit. In andern verglichenen Länder ist die traditionelle Anwendung sogar noch geringer.