Sonntag, 16. Dezember 2018

Schweiz: Programm zappen wird über die TV Werbungeinnahmen gestellt.


TV-Verbreiter wie Swisscom, Zattoo oder Teleboy zeichnen das gesamte Programm von Sendern auf und stellen es den Abonnenten auf Abruf zur Verfügung. Damit kann Werbung überspult werden. TV-Sender klagen über fehlende Werbeeinnahmen in Millionenhöhe, weil viele Zuschauer die Werbung überspringen. Der Schweizerische Nationalrat wollte dennoch keine Einschränkung beim Replay-TV.

Laut Zahlen der Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen (IRF) nutzen über zwei Millionen Schweizer Haushalte die Möglichkeit des Spulens. Dies sorgte für Zoff zwischen den TV-Sendern und den Verbreitern. Das zeitversetzte Fernsehen ist beliebt, und die Öffentlichkeit würde es nicht verstehen, wenn Replay-TV nicht mehr angeboten oder teurer würde. Der Verband der Streaming-Anbieter Swisstream befürchtete  bei der Annahme eine Preiserhöhung für digitale TV-Angebote für die Kunden. Wenn Sender das Spulen verbieten, führt das dazu, dass Angebote von Netflix oder Amazon stärker wachsen und illegale Streaming-Angebote genutzt würden. Der schweizerische Nationalrat lehnte Mitte Dezember, eine Regelung zum Replay-TV im Urheberrecht zu verankern ab. Die Regelung wurde mit 182 zu 6 Stimmen bei 9 Enthaltungen abgelehnt. Damit wurde verhindert, dass ein Werbekonsumzwang im Gesetz verankern wird.

Warum wurde das Spulverbot abgeschmettert?

Erstens: Die Höhe der Ausfälle für die Sender ist unklar. Die Sendeunternehmen behaupteten, jährlich entgingen ihnen wegen Replay-TV Werbeeinnahmen von über 100 Millionen Franken. Die Kabelnetzbetreiber bestritten diese Summe. Niemand weiss, um wieviel Geld es tatsächlich geht. Und niemand weiss, wie sich der Werbemarkt angesichts der veränderten Konsumgewohnheiten entwickle.

Zweitens: Das zeitversetzte Fernsehen ist in der Öffentlichkeit beliebt und es würde nicht verstanden, wenn Replay-TV nicht mehr angeboten oder teurer würde.

Warum ging es beim Replay-TV-Streit wirklich?
Im Grunde ging es bei der Debatte weniger um ein Replay-Verbot, sondern darum, wie der Kuchen zwischen TV-Sendern und TV-Verbreitern aufgeteilt wird. Fernsehsender, Kabelnetzbetreiber und TV-Streamingdienste streiten um die Verteilung der wachsenden Erlöse aus dem boomenden Replay-TV-Geschäft. Es geht darum, wie der Gewinn aus den Replay-TV-Abos zwischen Sendern und Verbreitern künftig verteilt werden soll. Für Sender und Netzbetreiber stehen Millionen auf dem Spiel.

Einen Teilerfolg konnten die Sender schon vor der Abstimmung verbuchen: Ihr Lobbying führte dazu, dass der Dachverband der TV-Verbreiter erstmals Bereitschaft zeigte, über neue Werbeformen zu verhandeln. Beispielsweise durch kurze Werbeclips, vor der Replay-Nutzung, die nicht übersprungen werden können. Die Sender versprechen sich so Zusatzeinnahmen, um die Verluste bei der klassischen TV-Werbung zu kompensieren. Es ist nur eine  Frage der Zeit, bis die Sender den nächsten Antrag stellen.


Montag, 10. Dezember 2018

Was ist eine Eine-Millisekunde im Mobilfunkstandard 5G?

Ein Lidschlag dauert zwischen 300 und 400 Millisekunden. Schneller bewegen sich einzelne Boxer. Ihre Schläge brauchen weniger als 200 Millisekunden. Noch schneller schalten Computermonitore. Spieler bevorzugen Modelle mit acht Millisekunden und weniger Reaktionszeit, also der Zeit, die das Bild braucht, um von einem Zustand in den nächsten zu wechseln. All das ist jedoch langsam, wenn man liest, welch geringe Verzögerung dem kommenden Mobilfunkstandard 5G zugerechnet wird.

Ist eine Millisekunde oder weniger technisch überhaupt machbar?

Hört man Technikern und Entwicklern genauer zu, wird die Latenz, also die Ende-zu-Ende-Verzögerung in den Mobilfunknetzen, schon etwas länger. Vodafone wird in Bezug auf das Testnetz in Aldenhoven, westlich von Köln, mit weniger als zehn Millisekunden zitiert. Die Telekom kommt mit Huawei-Technik im Testbetrieb, je nach Quelle, auf zwei bis drei Millisekunden.