Donnerstag, 27. Februar 2020

Verkehrsinformationeb auf DAB+

Der Hauptverbreitungskanal für Verkehrsinformationen ist das Radio. Ergänzend schätzen viele Autofahrerinnen und Autofahrer aktuelle Verkehrsinformationen auf ihrem Navigationsgerät. Die Daten wurden bisher über UKW auf dem so genannten «Traffic Message Channel» TMC übertragen.
Mit der Umstellung des Radioempfangs von UKW nach DAB+ entfällt die Übertragung mit TMC. Aktuelle Verkehrsinformationen auf dem Navigationsgerät würden somit fehlen.
Die Nachfolgetechnologie von TMC heisst TPEG (Transport Protocol Experts Group). 

Dienstag, 25. Februar 2020

Wenn der Repeater dazwischenfunkt

IM52 Rep

Schwacher Handyempfang in der Garage, verruckeltes Video in der Mansarde – Repeater ermöglichen es, schwache Funksignale zu verstärken und somit den Mobilfunkempfang zu verbessern. Was manchen Anwendern jedoch unklar ist: Repeater können bei unsachgemässer Benutzung die Übertragung anderer Signale beeinträchtigen und dadurch Funkstörungen verursachen. Die korrekte Installation eines Repeaters erfordert spezifisches technisches Wissen.

In lokal begrenzten Gebieten und Örtlichkeiten wie zum Beispiel Parkhäusern, Einkaufszentren, Untergeschossen und Gebäuden mit metallisierten Scheiben, in denen nur schwacher oder gar kein Mobilfunkempfang möglich ist, dient ein Mobilfunk-Repeater der Verstärkung von Mobilfunksignalen. Und ermöglicht so trotzdem eine Kommunikation über Mobilfunk. Repeater werden sowohl von Mobilfunknetzbetreibern, privaten Unternehmen, Behörden als auch von Privatpersonen eingesetzt.

Einwilligung der Netzbetreiber erforderlich
In der Schweiz sind Mobilfunkbänder üblicherweise in ein sogenanntes «Downlink-Frequenzband» (Empfangskanal des Mobiltelefons) und ein «Uplink-Frequenzband (Sendekanal)» unterteilt. Ein Repeater ist ein Zwei-Weg-Verstärker, der das Downlink- und das Uplink-Signal mittels Empfangsantennen separat empfängt, verstärkt und über Sendeantennen wieder aussendet. Es gibt verschiedene Repeater-Typen, zum Beispiel Breitband-Verstärker, die jeweils die ganzen Uplink- oder Downlink-Frequenzbänder verstärken, oder solche, die nur einzelne Mobilfunkkanäle verstärken. Diese kanalselektiven Verstärker sind komplexer aufgebaut und deshalb in der Anschaffung auch teurer.

Die Mobilfunkbetreiber haben für die Nutzung ihrer Mobilfunkfrequenzen eine Konzession erworben. Um den Repeater in Betrieb nehmen zu dürfen, muss vorgängig das Einverständnis aller Netzbetreiber eingeholt werden, deren Frequenzen verstärkt werden. Sind diese Bedingungen erfüllt, muss sichergestellt werden, dass die Installation nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt und der Repeater gemäss den Vorgaben des Herstellers eingesetzt wird.

Suche nach störenden Geräten
In den zwei letzten Jahren wurden dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) jährlich rund 50 bis 60 Störfälle gemeldet, bei denen die Quelle ein Mobilfunk-Repeater war. Das ist wöchentlich im Durchschnitt ein Störfall. Eine der führenden Ursachen für solche Störungen ist die nicht-fachgerechte Installation der Repeater. Liegen zum Beispiel die Sende- und Empfangsantennen zu nahe beieinander, entsteht eine Rückkopplung zwischen Sende- und Empfangspfad. Die abgestrahlten Signale werden im jeweils anderen Pfad wieder empfangen, verstärkt und erneut abgestrahlt. Der Zustand des Verstärkers wird instabil; es werden ungewollte Frequenzen generiert und ausgesendet, die andere Funkanwendungen stören können. Oft tritt diese Art von Störungen sporadisch auf, was die Suche nach der Störungsquelle erschwert.

Stellt ein Mobilfunkbetreiber eine Störung fest, meldet er dies dem BAKOM. Die für das Funkmonitoring zuständigen Fachleute klären zunächst mit dem Betreiber die Einzelheiten der Störung ab. Unter Berücksichtigung der geografischen Lage, in der die Störung aufgetreten ist, werden theoretische Szenarien erstellt. Anhand dieser Szenarien beginnt der praktische Teil der Ermittlung: In einer ersten Phase wird die Suche zur groben Lokalisierung mittels Messstationen, in der zweiten Phase mittels Messungen in Fahrzeugen und in der letzten Phase zu Fuss durchgeführt.

Haben die Spezialisten das störende Gerät ausfindig gemacht, wird es zur Störungsbehebung ausser Betrieb genommen. Das BAKOM beschlagnahmt den Repeater und leitet ein Verfahren ein.

Rechtliche Folgen für «Störer»
Repeater gelten als Funkanlage und müssen konform zur Verordnung über Fernmeldeanlagen oder zur EU Funk-Richtlinie sein. Neben den Anforderungen an die Konformität muss ein Repeater die anwendbare Schnittstellenanforderung einhalten. Sie regelt unter welchen Bedingungen eine konforme Funkanlage verwendet werden darf.

Ein Störungsfall kann verschiedene rechtliche Folgen haben. Falls sich der Repeater-Typ bereits auf der Liste der nichtkonformen Geräte des BAKOM befindet, wird grundsätzlich ein Verwaltungsstrafverfahren eröffnet, welches eine Busse nach sich zieht. Befindet sich der Repeater nicht auf der konformen Liste, führt das BAKOM im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens eine Prüfung des Repeaters durch. Sollte dieser nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, wird der administrative Aufwand verrechnet und eventuell ein Verwaltungsstrafverfahren eröffnet. Beide Verfahren werden jeweils gegen den Importeur des Repeaters geführt. Das BAKOM verrechnet den Aufwand für die Störungsermittlung.

Quelle: BAKOM: Patrick Rüfenacht & José Kilchoer, 


Institut für Rundfunktechnik (IRT) soll geschlossen werden


Das Institut für Rundfunktechnik (IRT), das Forschungsinstitut aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands, Österreichs und der Schweiz mit Sitz in München-Freimann, soll offenbar zum Ende des Jahres 2020 geschlossen und alle Mitarbeiter entlassen werden. 

Das Institut betreibt Forschung auf dem Gebiet der Technik von Hörfunk, Fernsehen und Internet. Es verbessert bestehende Systemlösungen für die Produktion und die Verbreitung von Rundfunkdiensten, entwickelt und beurteilt neue Technologien und begleitet deren Umsetzung in die Praxis. Das IRT vertritt die Interessen des Rundfunks durch seine Mitarbeit in verschiedenen internationalen Gremien, z.B. EBU, ITU, DVB, WorldDAB etc. Sämtliche Gesellschafter erklärten, ihren Gesellschaftervertrag mit dem IRT zum 31. Dezember 2020 zu kündigen. Nun steht das renommierte Institut für technische Grundlagenforschung vor dem Aus. Darüber informierte Kurt Röhlig, DL3UXI.

Für den Amateurfunkrelevant war der Beitrag "Störungen durch LED-Leuchtmittel" wichtig, welcher auf der Webseite des Bayerischen Rundfunks erschien und anschliessend in den Medien diskutiert wurde. Eine Online-Petition zum Erhalt des IRT wurde gestartet.


Weitere Infos: https://www.fkt-online.de/news/news-detail/27335-online-petition-zu-erhalt-des-irt-gestartet  

Petition: https://weact.campact.de/petitions/das-institut-fur-rundfunktechnik-muss-erhalten-bleiben

Können Patente für den 5G-Standard zum Problem werden?

Die Entwicklung des autonomen Fahrens, der KI-gesteuerten Fabrikautomatisierung oder von Augmented Reality wird in den nächsten Jahren durch die wachsende Konnektivität mittels eines globalen 5G-Netzes rasch voranschreiten. Wer einen Standard wie 3G, 4G oder bald 5G implementiert, muss zwingend auch sogenannte Standard Essenziellen Patente (SEPs) nutzen. Die neu veröffentlichte „5G Patentstudie 2020“ des Teams vom Fachgebiet Innovationsökonomie der TU Berlin sowie der IPlytics GmbH, einem Start-up der TU Berlin, zeigt, dass schon jetzt der 5G-Standard mit zehntausenden solcher Patente belegt ist und sich unter den 5G-Patent-Besitzern immer mehr chinesische Unternehmen wie Huawei, ZTE und Oppo befinden.

Laut der Studie konnte in den letzten Jahren beobachtet werden, dass die Inhaber von standardessentiellen Patenten für 3G und 4G Einfluss darauf nehmen, wie mobile Technologien in der Smartphone-Industrie eingesetzt werden. Damit bieten sich für die Besitzer von 5G SEPs gute Voraussetzungen, Technologie- und Marktführer im 5G-Segment zu werden. Deutsche Unternehmen, die zum Beispiel für neue Internet of Things (IoT)-Anwendungen 5G nutzen wollen, müssen mit Lizenzkosten für 5G-Patente rechnen. Unter solchen IoT-Anwendungen fallen in der Automobilbranche zum Beispiel Systeme, die es erlauben, ein Auto über ein Smartphone zu öffnen, die die Navigation eines Autos mit dem Internet und der Cloud verbinden oder in Zukunft auch Systeme, die ein Auto autonom über Sensoren fahren lassen.

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass bis heute fast 100.000 Patente für 5G in verschiedenen Ländern angemeldet wurden, welche auf über 20.000 Patentfamilien zurückgehen. Nur 44 Prozent dieser Patentfamilien wurden bisher von mindestens einem Patentamt erteilt. Da die meisten 5G-Patente jedoch erst in den vergangenen beiden Jahren angemeldet wurden, ist zu erwarten, dass die Zahl der erteilten Patente in den nächsten Jahren weiter steigen wird. Ferner ist die 5G-Standardentwicklung noch nicht abgeschlossen, so dass in den kommenden Jahren weitere Patentanmeldungen und die nachfolgende Deklarierung von 5G-Patenten erwartet werden.

Laut Datenstand vom 1. Januar 2020 hat Huawei (China) die meisten 5G-Patentfamilien deklariert, gefolgt von Samsung (Korea), ZTE (China), LG (Korea), Nokia (Finnland), Ericsson (Schweden) und Qualcomm (USA). Alle diese Top-5G-Patentinhaber waren bereits in der Entwicklung des 4G-Standards aktiv. Die Studie identifiziert aber auch neue Marktteilnehmer wie die chinesischen Unternehmen Guangdong Oppo, Vivo Mobile, FG Innovation, Spreadtrum Communications und der taiwanesische Hersteller ASUSTeK Computer.

Montag, 17. Februar 2020

Potential für klimafreundliches Fliegen: Elektrisch im 19-Sitzer von Mannheim nach Berlin

Nach ersten elektrifizierten Kleinflugzeugen wird der nächste große Schritt des elektrischen Fliegens in die Commuter-Klasse der 19-Sitzer Flugzeuge gehen. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) hat gemeinsam mit dem Bauhaus Luftfahrt nun im Projekt CoCoRe (Cooperation for Commuter Research) analysiert welche Möglichkeiten und Potentiale es im Bereich hybrid-elektrischer 19-Sitzer gibt. Dabei zeigt sich, dass elektrische Antriebe für die häufig geflogenen kurzen Distanzen bis 350 Kilometer in dieser Klasse sinnvoll CO2-sparend eingesetzt werden können. Zukünftig sind in diesem Entfernungsbereich auch Flugtaxiverbindungen von Flugplätzen weniger gut angebundener mittelgroßer Städte denkbar.

Freitag, 14. Februar 2020

Weltfunkkonferenz (WRC-19) : Frequenzzuteilung für globale Dienste

Das Ziel der Weltfunkkonferenz (WRC-19) wurde erreicht. Die Konferenz fand vom 28. Oktober bis zum 22. November 2019 in Sharm el-Sheikh stattfand.

Die Frequenznutzung auf globaler Ebene wurde koordiniert und die notwendigen Ressourcen wurden reserviert, um der raschen Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien und dem Entstehen innovativer Funkdienste gerecht zu werden. Nach vier Wochen langer und schwieriger Verhandlungen wurde ein Konsens erzielt. Die Schweizer Delegation konnte alle vom Bundesrat gesetzten Ziele erreichen.