Freitag, 19. Juni 2020

HAM RADIOnline vom 26. bis 28. Juni im Internet



In der Zeit vom 26. bis 28. Juni können Sie sich das Feeling der Messe HAM RADIO direkt nach Hause auf Ihren Bildschirm oder auch mobil auf Ihr Smartphone holen. Die HAM RADIO 2020 findet infolge der Corona-Pandemie nicht auf dem Messegelände Friedrichshafen statt, sondern als Online-Veranstaltung im Internet. Schon jetzt präsentieren sich zahlreiche Aussteller auf der Webseite der Messe Friedrichshafen. Von Freitag bis Samstag können Sie den Inhalten der Messe auf vier YouTube-Kanälen folgen.


Das Videoteam der Software Defined Radio Academy und das DARC-Filmteam "Faszination Amateurfunk" haben in den vergangenen Tagen viele Vorträge mit den Referenten aufgezeichnet, die im Messezeitraum und auch darüber hinaus online präsentiert werden. Den entsprechenden Sendeplan können Sie über die DARC-Webseite abrufen. Freuen Sie sich schon jetzt über viele Fachvorträge, Talkrunden und Ehrungen!



Samstag, 13. Juni 2020

Gesicherte Zukunft des Replay-Fernsehens in der Schweiz ab 2021

Die Verwertungsgesellschaften und die Nutzerverbände Suissedigital und Swissstream haben sich auf einen neuen Tarif geeinigt, der das zeitversetzte Fernsehen in der Schweiz gestützt auf das Urheberrechtsgesetz regelt. Die Speicherdauer für TV-Programme wird dabei von 7 auf 14 Tage verlängert. Ausserdem können die Zuschauerinnen und Zuschauer aus dem Angebot der TV-Verbreiter zukünftig selber wählen, wieviel Werbung sie im Replay anschauen wollen. Die neue Regelung tritt per 1. Januar 2022 in Kraft.

Nachdem es das Parlament im Dezember 2018 abgelehnt hatte, im Zuge der Urheberrechtsrevision das Regime der Privatkopie beim Replay TV neu zu regeln und stattdessen dazu aufgerufen hatte, den Konflikt um die TV-Werbung im Replay unter den involvierten Parteien einvernehmlich zu klären, konnte in den vergangenen 18 Monaten eine zukunftsweisende Lösung entwickelt werden. Es gelang die unterschiedlichen Interessen von Zuschauerinnen und Zuschauer, werbefinanzierten TV-Sendern und TV-Verbreitern ausgleichend zu berücksichtigen.

Zuschauer profitieren von längerer Replayfrist
Die Zuschauerinnen und Zuschauer können neu TV-Sendungen anschauen, die bis zu 14 Tage zurückliegen. Bisher war die Möglichkeit zur Aufzeichnung von TV-Programmen auf 7 Tage begrenzt. Das im Replay TV zur Verfügung stehende Programmangebot verdoppelt sich damit für Zuschauerinnen und -zuschauer.

Die Zuschauerinnen und Zuschauer können aus dem Angebot der TV-Verbreiter selbst wählen, wieviel Werbung sie im Replay anschauen wollen. Aufgrund des neuen Urheberrechtstarifs ist es möglich, dass die TV-Verbreiter Replay-Angebote mit stark reduzierter Werbung oder sogar ohne Werbung anbieten.

Der gefundene Kompromiss sieht für die TV-Sender neu die Möglichkeit vor zur Vermarktung einer Start-Werbung von wenigen Sekunden, von kurzen Spots, wenn die Werbung im Programm überspult wird, sowie einer Display Werbung beim Drücken des Pausen-Knopfs vor.

Zuschauerinnen und Zuschauer müssen beim Einstieg ins Replay-TV nicht mehr bis zum Start manuell vorspulen, sondern sie sind neu nach der Start-Werbung automatisch am Anfang des gewünschten Replay-Programms.

Breit abgestützte Branchenlösung
Die Branchenvereinbarung ist ein breit abgestützter Kompromiss zur nachhaltigen Sicherung des Replay TV in der Schweiz. Der Beitritt zur Branchenvereinbarung steht jedem TV-Verbreiter und TV-Sender offen und ist nicht zwingend. Die SRG erachtet die Verlängerung der Replay-Dauer auf 14 Tage für nicht angemessen und ist nicht an der Branchenvereinbarung  beteiligt. Trotzdem können mit dem Einigungstarif und der Branchenlösung auch SRG-Programme 14 Tage gespeichert und bei einer Werbung wie bis anhin vorgespult werden.