Freitag, 18. Dezember 2020

Podcasts und über 30 Millionen Episoden weltweit

Würde man alle, 2020, derzeit verfügbaren Podcasts durchhören wollen, hätte man, als die Griechen fast 500 Jahre vor Christus um ihre Unabhängigkeit kämpften, damit beginnen müssen (durchschnittlichen Hördauer von 43 Min). Bei derzeit mindestens 850.000 aktiven Podcasts und über 30 Millionen Episoden weltweit.

Manches Interesse, Masse oder Nische, wird bedient. Das Angebot des deutsche Markt bietet geschätzten 30.000 Podcasts an.

Mittwoch, 16. Dezember 2020

Pflanzenzucht auf Mond und Mars:

Seit 2018 steht das Gewächshaus EDEN ISS des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) in der Antarktis, um für die Nahrungsmittelproduktion der Zukunft in Wüsten und kalten Regionen zu forschen sowie die Möglichkeiten frischer Ernährung unter den lebensfeindlichen Bedingungen auf Mond oder Mars.

Für die Überwinterung 2021 wird nun die Pflanzenwissenschaftlerin Jess Bunchek vom Kennedy Space Center der NASA als Gastforscherin des DLR ein Jahr im ewigen Eis mit der Gemüsezucht ohne Erde und unter künstlichem Licht verbringen. Dabei ist sie Teil der Überwinterungscrew der vom Alfred-Wegener-Institut (AWI) betriebenen Antarktisstation Neumayer III.

Freitag, 20. November 2020

Roboter erkennt Menschen und folgt ihnen; Kampf den Irrwegen

Forscher der Monash University haben mit "Aether" einen Service-Roboter entwickelt. Das Team hat eine sozial unterstützende Roboterplattform entwickelt, mit der Mitarbeiter und Bewohner von Einrichtungen für Altenpflege und betreutes Wohnen täglich routinemäßig unterstützt werden können.

Aether kann seinem Gebieter beispielsweise zum Essen in den Speisesaal begleiten, damit sich dieser nicht verläuft, wie es bei älteren Menschen schon einmal vorkommt. Er kann auch mit ihm spielen oder ihn anregen, sich ein bisschen sportlich zu betätigen. Stets ist er als Helfer zur Stelle, wenn er gebraucht wird, so das Konzept der Forscher.

Es gibt bereits Software zur Gesichtserkennung, doch sie kann lediglich bestimmte Personen identifizieren. Sie versetzt einen Roboter nicht in die Lage, dieser Person auf Schritt und Tritt zu folgen. Dafür gibt es auch Programme, doch sie rollen jeweils hinter einem Unbekannten hinterher. Wenn ein Roboter einer bestimmten Person folgen soll, muss er sie identifizieren und nur hinter dieser herrollen. Er darf sich nicht ablenken lassen und plötzlich jemand anderem folgen, unterstreichen die Wissenschaftler.

Erkennung auch im Dämmerlicht

Chan und seine Kollegen haben die beiden Software-Varianten mithilfe spezieller Algorithmen miteinander verknüpft. Das Ergebnis war frappierend. "Unser Algorithmus ist in der Lage, selbst bei schlechter Ausleuchtung einen Menschen zu identifizieren und ihm zu folgen", sagt Chan. Wenn er ihn dennoch mal verliert, könne er ihn schnell wiederfinden. Das mache ihn zu einem zuverlässigen Helfer. Bald soll Aether lernen, Gesten zu verstehen. Er soll sich auch ganz normal mit seinen Schutzbefohlenen unterhalte können, also eine Art soziales Wesen werden, um die Lebensqualität der Menschen zu verbessern.

Mittwoch, 14. Oktober 2020

Ratifizierung der Schlussakte der Weltfunkkonferenz

 

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 die Schlussakte der Weltfunkkonferenz 2019 (WRC-19) ratifiziert. Damit legt die Schweiz den Grundstein, um den steigenden Frequenzbedarf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien weiterhin zu decken und gleichzeitig den Schutz der wissenschaftlichen, meteorologischen und militärischen Dienste zu gewährleisten.

Durch die Genehmigung der Entscheide der Weltfunkkonferenz vom vergangenen Herbst in Ägypten stellt der Bundesrat sicher, dass die Schweiz den völkerrechtlichen Vertrag einhält, in dem die Nutzung des Funkfrequenzspektrums und der Satelliten-Orbitalpositionen geregelt ist. An der Konferenz erreichte die Schweiz, dass die von Wetterradaren, Radioastronomiediensten oder dem Militär genutzten Funkfrequenzen vor möglichen Störungen durch andere Dienste geschützt werden.

Die Schlussakte bildet die Grundlage für eine Neubeurteilung des nationalen Frequenzzuweisungsplans (NaFZ), einem wichtigen Instrument für die Planung der Funkfrequenzen auf nationaler Ebene. Der NaFZ wird vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) verwaltet und dem Bundesrat jedes Jahr im Herbst zur Genehmigung vorgelegt.


Freitag, 19. Juni 2020

HAM RADIOnline vom 26. bis 28. Juni im Internet



In der Zeit vom 26. bis 28. Juni können Sie sich das Feeling der Messe HAM RADIO direkt nach Hause auf Ihren Bildschirm oder auch mobil auf Ihr Smartphone holen. Die HAM RADIO 2020 findet infolge der Corona-Pandemie nicht auf dem Messegelände Friedrichshafen statt, sondern als Online-Veranstaltung im Internet. Schon jetzt präsentieren sich zahlreiche Aussteller auf der Webseite der Messe Friedrichshafen. Von Freitag bis Samstag können Sie den Inhalten der Messe auf vier YouTube-Kanälen folgen.


Das Videoteam der Software Defined Radio Academy und das DARC-Filmteam "Faszination Amateurfunk" haben in den vergangenen Tagen viele Vorträge mit den Referenten aufgezeichnet, die im Messezeitraum und auch darüber hinaus online präsentiert werden. Den entsprechenden Sendeplan können Sie über die DARC-Webseite abrufen. Freuen Sie sich schon jetzt über viele Fachvorträge, Talkrunden und Ehrungen!



Samstag, 13. Juni 2020

Gesicherte Zukunft des Replay-Fernsehens in der Schweiz ab 2021

Die Verwertungsgesellschaften und die Nutzerverbände Suissedigital und Swissstream haben sich auf einen neuen Tarif geeinigt, der das zeitversetzte Fernsehen in der Schweiz gestützt auf das Urheberrechtsgesetz regelt. Die Speicherdauer für TV-Programme wird dabei von 7 auf 14 Tage verlängert. Ausserdem können die Zuschauerinnen und Zuschauer aus dem Angebot der TV-Verbreiter zukünftig selber wählen, wieviel Werbung sie im Replay anschauen wollen. Die neue Regelung tritt per 1. Januar 2022 in Kraft.

Nachdem es das Parlament im Dezember 2018 abgelehnt hatte, im Zuge der Urheberrechtsrevision das Regime der Privatkopie beim Replay TV neu zu regeln und stattdessen dazu aufgerufen hatte, den Konflikt um die TV-Werbung im Replay unter den involvierten Parteien einvernehmlich zu klären, konnte in den vergangenen 18 Monaten eine zukunftsweisende Lösung entwickelt werden. Es gelang die unterschiedlichen Interessen von Zuschauerinnen und Zuschauer, werbefinanzierten TV-Sendern und TV-Verbreitern ausgleichend zu berücksichtigen.

Zuschauer profitieren von längerer Replayfrist
Die Zuschauerinnen und Zuschauer können neu TV-Sendungen anschauen, die bis zu 14 Tage zurückliegen. Bisher war die Möglichkeit zur Aufzeichnung von TV-Programmen auf 7 Tage begrenzt. Das im Replay TV zur Verfügung stehende Programmangebot verdoppelt sich damit für Zuschauerinnen und -zuschauer.

Die Zuschauerinnen und Zuschauer können aus dem Angebot der TV-Verbreiter selbst wählen, wieviel Werbung sie im Replay anschauen wollen. Aufgrund des neuen Urheberrechtstarifs ist es möglich, dass die TV-Verbreiter Replay-Angebote mit stark reduzierter Werbung oder sogar ohne Werbung anbieten.

Der gefundene Kompromiss sieht für die TV-Sender neu die Möglichkeit vor zur Vermarktung einer Start-Werbung von wenigen Sekunden, von kurzen Spots, wenn die Werbung im Programm überspult wird, sowie einer Display Werbung beim Drücken des Pausen-Knopfs vor.

Zuschauerinnen und Zuschauer müssen beim Einstieg ins Replay-TV nicht mehr bis zum Start manuell vorspulen, sondern sie sind neu nach der Start-Werbung automatisch am Anfang des gewünschten Replay-Programms.

Breit abgestützte Branchenlösung
Die Branchenvereinbarung ist ein breit abgestützter Kompromiss zur nachhaltigen Sicherung des Replay TV in der Schweiz. Der Beitritt zur Branchenvereinbarung steht jedem TV-Verbreiter und TV-Sender offen und ist nicht zwingend. Die SRG erachtet die Verlängerung der Replay-Dauer auf 14 Tage für nicht angemessen und ist nicht an der Branchenvereinbarung  beteiligt. Trotzdem können mit dem Einigungstarif und der Branchenlösung auch SRG-Programme 14 Tage gespeichert und bei einer Werbung wie bis anhin vorgespult werden.

Mittwoch, 29. April 2020

Schweiz: Bundesverwaltungsgericht stösst ComCom-Entscheid um

Im seit 2013 laufenden IP-Interkonnektions-Verfahren («Peering») von Init7 gegen Swisscom hat das Bundesverwaltungsgericht BVGER am 22. April 2020 einen wegweisenden Entscheid gefällt. Es gibt der Beschwerdeführerin Init7 Recht.

Init7 verlangte von Swisscom gerichtlich die Fortführung eines 2011 geschlossenen Peering-Vertrags auf Zero-Settlement-Basis (d.h. jeder Partner trägt seine eigenen Kosten). Swisscomhatte diesen Vertrag 2012 gekündigt und unter Aushebelung des Verursacherprinzips und der fernmelderechtlichen Pflicht zur Gewährung kostenorientierter Preise von Init7 massiv überhöhte Entschädigungen für das Peering verlangt. Dagegen hatte sich Init7 zur Wehr gesetzt.

Relevant für die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts ist vor allem ein illegales Kartell, das Swisscom zusammen mit der Deutschen Telekom (DTAG) bis Januar 2016 unterhielt. Es wurde dank dem Verfahren von Init7 auf Druck der WEKO nach einer Voruntersuchung beendet. Das Kartell ermöglichte Swisscom, an der durch DTAG verkauften IP-Transit- Kapazität finanziell zu partizipieren (Revenue Share).

Das Urteil hat aber noch eine weitergehende Wirkung: Es wird marktmächtigen Providern mit vielen Breitbandkunden künftig nicht mehr möglich sein, IP-Interkonnektion durch Wettbewerbsabsprachen künstlich zu verteuern und kleineren Anbietern den Zugang zu ihrer Kundenbasis zu erschweren. Das Urteil ist deshalb bedeutend im Kampf für ein offenes und diskriminierungsfreies Internet und dürfte über die Schweiz hinaus seine Wirkung zeigen. Dies auch, weil es den Telekom-Regulatoren einmal mehr vor Augen führt, dass ihre Laisser-Faire-Haltung gegenüber marktmächtigen Providern im Bereich Peering fehl am Platz ist.

Wie auch schon bei der Voice-Interkonnektion wird dieser Preis für Peering bei Null oder nahezu Null liegen. Damit ist eine Nachforderung von Swisscom über CHF 550’000 an Init7 vom Tisch. Init7 spart sich zudem die ihr von der Vorinstanz noch auferlegten Verfahrenskosten in Höhe von CHF 126’400.

Mittwoch, 22. April 2020

IFA Berlin fällt aus aber ....


Die IFA Berlin soll 2020 mit einem innovativen neuen Konzept beginnen, nachdem die Berliner Regierung beschlossen hat, alle Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern bis zum 24. Oktober 2020 zu verbieten.

Infolgedessen kann die IFA Berlin, die Fachmesse für Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte, nicht wie gewohnt weiterarbeiten.

Die Organisatoren der IFA, der gfu und der Messe Berlin haben diese Entwicklung vorweggenommen und diskutieren seit einigen Wochen eine Reihe alternativer Konzepte.

Die Planung für ein Konzept, mit dem die IFA ihre Kernfunktionen für unsere Branche erfüllen kann, ist weit fortgeschritten - als globales Schaufenster für technologische Innovationen und als wichtiger Treffpunkt für Marken, Hersteller, Einzelhändler und Medien. Die gfu und die Messe Berlin werden in naher Zukunft die Details ihres aktualisierten Konzepts für die IFA 2020 vorstellen.

Hans-Joachim Kamp, Vorsitzender des Aufsichtsrats der gfu Consumer und Home Electronics, erklärt: "Wir haben diese Entwicklung angesichts der sich ständig weiterentwickelnden Pandemie erwartet und wissen, dass wir jetzt einen klaren Rechtsrahmen haben, der es uns, unserem Partner Messe Berlin und unserem Partner ermöglicht." Aussteller, um detaillierte Pläne für die IFA 2020 zu machen ".

Donnerstag, 16. April 2020

Nordpol grüßt Südpol als Weltpremiere

Vor einigen Tagen gab es wohl eine Weltpremiere. Erstmals in der Geschichte der Funktechnik gelang es nachweislich, dass ein Empfänger am Südpol ein Amateurfunksignal vom Nordpol empfangen hat. Normalerweise ist dort niemand zu Gange.

Ein Bakenempfänger auf der Neumayer-III-Station ist in der Antarktis Spots an Bord des Forschungsschiffes "Polarstern". Mit an Bord der so genannten MOSAIC Expedition ist Dr. Jörg Hofmann DJ0HO, der dort eine WSPR-Bake betreibt und auch in seiner Freizeit auf den Bändern QRV ist.

Berichtet Rainer Englert, DF2NU, 

HAM RADIO findet 2020 nicht statt


Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Verbreitung des Coronavirus bzw. der Lungenkrankheit COVID-19, war die Messe Friedrichshafen gezwungen, eine schwerwiegende Entscheidung zu treffen: Die 45. internationale Amateurfunk-Ausstellung HAM RADIO wird nicht im geplanten Zeitraum vom 26. bis 28. Juni 2020 stattfinden, sondern vom 25. bis 27. Juni 2021. Die Bundesregierung und Ministerpräsidenten der Länder haben am gestrigen Mittwoch, 15. April entschieden, dass es bis einschliesslich 31. August 2020 keine Grossveranstaltungen geben darf.

Bereits in den vergangenen Wochen musste dieselbe Entscheidung für weitere Veranstaltungen (Aqua-Fisch, IBO, AERO, Tuning World Bodensee sowie Motorworld Classics Bodensee) getroffen werden.

CH: Die Radio- und Fernsehabgabe wird ab 2021 gesenkt

Der Schweizerische Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. April 2020 beschlossen, dass die Radio- und Fernsehabgabe ab 2021 von bisher 365 Franken auf neu 335 Franken für alle Schweizer Privathaushalte gesenkt werden. 

Für die Wirtschaft soll die Tarifstruktur für die Unternehmensabgabe verfeinert werden und 93 Prozent der abgabepflichtigen Unternehmen werden weniger zahlen müssen.

Weiter sollen die SRG sowie die lokalen und regionalen Radio- und Fernsehveranstalter mit Abgabeanteil eine leicht erhöhte Unterstützung erhalten.

Montag, 13. April 2020

Es scheint aus Sicht der Digitalbranche, dass  die Coronakrise vor allem eine Zeit der  Zwangsdigitalisierung ist, in der im Eiltempo nachgeholt wird, was zuvor oftmals über Jahre oder sogar Jahrzehnte verpasst wurde.

Mittwoch, 25. März 2020

Podcasts sind das Radio der Zukunft.




Bereits 26% der Deutschen nutzen Podcasts regelmässig. Zeit, dass auch die restlichen 74% die Möglichkeiten haben diese Mediengattung schnell und einfach zu entdecken und die Faszination und die Stärken dieses Mediums zu erleben. Mit dem Update für iOS und Android vereint radio.de mehr als 30.000 Radiosender und über 600.000 Podcasts in einer App.
Der Audioservice bietet den Nutzern*innen einen einfachen Zugang zur riesigen Podcast-Auswahl aus aller Welt. Redaktionelle Empfehlungen und kuratierte Playlisten zu den wichtigsten Themen und eine praktische Suche zu Podcasts, Episoden, Themen und Gästen. Die kostenlose App wird mit dem Update zu einem kombinierten Radioplayer und Podcatcher.
Praktische Offline-Funktionen, wie der automatische Download neuer Episoden über WLAN und eine smarte Verwaltung der heruntergeladenen Dateien, machen die App auch ohne Internetverbindung zum perfekten Begleiter.
Die kostenlosen Apps für iOS und Android sind in den jeweiligen Stores verfügbar.
Link zur iOS App für iPhone und Pad:
https://apps.apple.com/de/app/radio-de/id311762416

Montag, 23. März 2020

Bern; Musealer Live-Stream in die Stube


Besondere Zeiten, besondere Massnahmen: Das Museum für Kommunikation in Bern  sendet ab 24. März 2020, von Dienstag bis Freitag, jeweils um 13.30 Uhr über Facebook live und direkt in einem Testbetrieb aus dem Museum. Damit findet die Kultur den Weg ins isolierte Zuhause und bietet Abwechslung. Als Zuschauerinnen und Zuschauer sind Sie eingeladen aktiv an den Streams mitzuwirken.

Online-Führungen von Dienstag bis Freitag um 13.30 Uhr
Seit die Ausstellung geschlossen ist, arbeitet das Museum für Kommunikation daran ein «Take-Away-Angebot» aufzubauen: Die Kultur soll nach Hause in die isolierte Stube oder eben ins Home-Office kommen! Das wird nun per live-Stream über die Facebook-Seite des Museums ausprobiert. Die Kommunikatorinnen und Kommunikatoren laden fürs Erste aus der Ausstellung zur Interaktion ein.

Wie man das vom Museum kennt, gibt es keine Ein-Weg-Kommunikation. Alle sind eingeladen, aktiv mitzudiskutieren: Was soll das nächste Thema sein? Welche Fragen liegen auf der Zunge? Was geschieht in diesen besonderen Momenten kommunikativ mit uns? Spielen Sie mit – digital real. Das bringt Abwechslung in den ungewohnt abgeschotteten Alltag.

Freitag, 20. März 2020

Home Office, Streaming, Shopping und Fake News

Plötzlich spielt sich das ganze Leben online ab. Nie zuvor waren die vernetzte Welt und die Möglichkeit, online zu kommunizieren, Kontakte zu knüpfen, zu arbeiten und Geschäfte zu tätigen, so präsent und entscheidend wie heute. Auch wenn dieses neue Vermögen auf den ersten Blick beeindruckend erscheint, muss man sich der Realität stellen: Egal wo wir Menschen uns aufhalten, die Cyberkriminalität ist nicht weit entfernt. Denn wenn sich die Gelegenheit bietet, eine bestimmte Situation auszunutzen und Menschen dazu zu verleiten, persönliche Daten preiszugeben oder Überweisungen zu tätigen, kann man davon ausgehen, dass Cyberkriminelle nicht weit entfernt sind. So gab es bereits Beispiele für Schadprogramme mit Coronavirus- bzw. COVID-Bezug, die sich das Virus zu Nutze machen: bösartige Dateien wurden in Dokumenten versteckt, die vermeintlich in Zusammenhang mit der Krankheit stehen. Die Möglichkeiten, in der aktuellen Lage die Online-Sicherheit der Nutzer zu gefährden, sind damit allerdings noch nicht erschöpft.

Streaming
Am kommenden Wochenende wird es wahrscheinlich das höchste Streaming-Aufkommen aller Zeiten geben, da Millionen von Menschen, die normalerweise in Bars und Restaurants unterwegs sind, Zuhause bleiben. Das wird die Streaming-Dienste stark belasten und die Bereitstellung von Inhalten verlangsamen, was wiederum dazu führen wird, dass Menschen nach alternativen Möglichkeiten suchen, auf Online-Inhalte zuzugreifen. Wenn Nutzer sich allerdings von den sicheren Portalen der bevorzugten legitimen Streaming-Dienste für Filme, Spiele und andere Inhalte abwenden und nach Alternativen suchen, spielen sie Cyberkriminellen in die Hände. Die Folge: die Öffentlichkeit wird anfällig für Angriffe. So verlockend auch alternative Content-Quellen zu sein scheinen, rät Kaspersky Nutzern, geduldig zu sein, sich an vertrauenswürdige Streaming-Quellen zu halten und die folgenden Tipps zu beachten: 

  • An vertrauenswürdige Quellen halten, zum Beispiel an Dienste, für die ein Abonnement besteht; bei zufällig gefundenen Quellen sollte auf die URL-Adresse und die richtige Schreibweise des Unternehmens geachtet werden, bevor ein Link angeklickt oder etwas heruntergeladen wird.  Gefälschte Websites können täuschend echt aussehen, aber es gibt Anomalien, die bei der Erkennung dieser helfen können.
  • Auf die Erweiterung der heruntergeladenen Datei achten. Werden Episoden von Fernsehsendungen heruntergeladen, darf die Datei nicht mit .exe enden.

Quelle: Kaspersky-Aktuell

Donnerstag, 12. März 2020

D: Hamburg Elbphilharmonie; Konzert in ungewöhnlicher Situation


Konzert in ungewöhnlicher Situation: James Blunt trat am 11. März 2020 im Rahmen der Telekom Street Gigs in der Elbphilharmonie Hamburg auf – ohne Publikum. Eine Premiere – sowohl für die aussergewöhnliche Location als auch für den Künstler. Die Deutsche Telekom hatte in Absprache mit der Elbphilharmonie Hamburg, Warner Music und dem Künstler auf die aktuelle Lage um das Coronavirus reagiert und das Konzert ohne Zuschauer stattfinden lassen. Gesundheit und das Sicherheitsbedürfnis des Publikums hatten oberste Priorität.

Rund 2.000 Zuschauer wären ursprünglich vor Ort live dabei gewesen. Der Auftritt von James Blunt wurde exklusiv im kostenlosen Livestream auf MagentaMusik 360 und MagentaTV sowie auf Facebook und Twitter übertragen.

Kaspersky hat neue Schadprogramme festgestellt.


Die Schadprogramme stehlen Cookies und verbreiten Spam und Phishing via heimlich genutzter Social-Media- und Messenger-Dienste. Damit können Hacker über das Schadprogramm, Zugriff auf die Smartphones ihrer Opfer, auf die Accounts beliebter Sozialer Medien und Messenger-Dienste verschaffen. Dabei greift die Malware Cookies ab, die vom Browser oder der App beispielsweise genutzt werden, um dem Anwender ein erneutes Anmelden zum Konto zu ersparen. Über die gekaperten Accounts kann dann unbemerkt und unerwünschter Inhalt verbreitet werden; der kompromittierte Nutzer wird in diesem Fall – ohne es zu wissen – zur Spam- und Phishing-Schleuder.

Kriminelle nutzen die Sorgen der Menschen wegen der Corona-Pandemie

Kriminelle nutzen die Sorgen der Menschen wegen der Corona-Pandemie skrupellos aus. Wer Informationen im Internet sucht oder per E-Mail erhält, muss daher sehr vorsichtig sein.

In Krisenzeiten haben Hacker Hochkonjunktur. Sie nutzen die Sorgen und Ängste der Menschen aus, um sie mit Schad-Software anzugreifen.

Auch die Corona-Pandemie bildet da keine Ausnahme. Im Gegenteil: Mit der wachsenden Verbreitung von Covid-19 nehmen auch die Hacker-Angriffe zu und werden immer hinterhältiger.

D: Bundesgerichtshofs urteilt; DWD-WarnWetter-App nur gegen Entgelt erhältlich

Der Deutscher Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12.3.2020 mit einem Urteil zur WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes (DWD) letztinstanzlich festgestellt, dass der nationale Wetterdienst die WarnWetter-App in der Vollversion zukünftig ausschliesslich gegen ein Entgelt anbieten kann.

Bereits in der mündlichen Verhandlung am 12.12.2019 hatte der Vorsitzende des 1. Zivilsenats des BGH zum Ausdruck gebracht, dass seitens des Gerichts Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit einer entgeltfreien Abgabe der WarnWetter-App bestehen - soweit diese über amtliche Warnungen hinaus zusätzliche meteorologische Informationen enthält.

Der DWD wird deshalb die Vollversion der App nur noch gegen Entgelt anbieten. Zur Erfüllung des gesetzlichen Warnauftrags wird aber auch weiterhin - im Einklang mit der Entscheidung des BGH - für die Allgemeinheit eine unentgeltliche Version der WarnWetter-App angeboten, die über aktuelle amtliche Warnungen informiert. 

Hauptfunktionen der kostenpflichtigen Vollversion
Amtliche Warnungen zur Warnsituation, Infos zur Warnlageentwicklung
Individuell konfigurierbare Warnelemente und Warnstufen 
Zuschaltbare Alarmierungsfunktion bei Änderung der Warnlage vor Ort
Frühe Alarmierung durch ‚Vorabinformation Unwetter‘ als Push-Nachricht
Widget auf Startbildschirm für individuell ausgewählte Orte/Warnungen
Unwettervideos aus dem DWD-TV-Studio bei grösseren Unwetterlagen
‚Zeitstrahl‘ für den Warn- und Wetterverlauf über insgesamt neun Tage
Möglichkeit der parallelen Einblendung mehrerer Wetterphänomene
Aktueller Warnmonitor für Gewitter, Glatteis, Starkregen und Schneefall
Aktuelle Wetterradarbilder mit Anzeige der georteten Blitze
Integrierte Hitzewarnungen und Angaben zur lokalen Wärmebelastung
UV-Warnungen in Ortsansicht und als flächige Karte
Hochwasserwarnungen und Hochwasserlage einschließlich aktueller 
Pegelstände in den Bundesländern
Sturmflutwarnungen, Wasserstandvorhersagen für die deutsche Küste
Einschätzung der Lawinengefahr für die Bayerischen Alpen
Teilen von Warninformationen in Social Media
Weitere Wetterinformationen zur Personalisierung des Unwetterrisikos

Sonntag, 8. März 2020

Keine Staus mehr im Deutschland? DLF hat Verkehrsfunk abgeschafft

Seit dem 25. März 1964 gab es im Deutschlandfunk Durchsagen über Verkehrsstörungen. Seit dem 1. Februar 2020 sendet der DLF keine Staumeldungen mehr. Vertraute Namen von verstopften Autobahnkreuzen und Anschlussstellen sind dann nicht mehr im Radio zu hören. Dafür wird dem Nachrichtenangebot mehr Zeit eingeräumt.

Durch die bundesweite Ausstrahlung von Deutschlandfunk konnten in den maximal 120 Sekunden immer nur ausgewählte Verkehrsbehinderungen genannt werden, was den Nutzwert deutlich beeinträchtigt hat. Eine Befragung  im Sommer 2019 ergab ein klares Bild: Mehr als zwei Drittel der Befragten (68,7 Prozent) halten Verkehrsnachrichten im Deutschlandfunk für „nicht wichtig“ oder „weniger wichtig“.

Mit der Beendigung der Verkehrsmeldungen entspricht der Deutschlandfunk den Wünschen einer deutlichen Mehrheit seiner Hörerinnen und Hörer. Das in den 1970er-Jahren innovative Serviceangebot der Verkehrsnachrichten war in den letzten Jahren verstärkt kritisiert und durch die flächendeckende Verfügbarkeit mobiler Navigationssysteme und Apps für die meisten Hörerinnen und Hörer überflüssig geworden.

Alternativen zu den Verkehrsnachrichten;
mit Handy und Navi am Stau vorbei.

Donnerstag, 5. März 2020

Pay-TV verliert Kampf gegen Streaming

Weltweite Umfrage: Drei Viertel wollen ihr Bezahl-Abo
in den nächsten fünf Jahren kündigen 


Drei von vier TV-Konsumenten wollen in den kommenden fünf Jahren ihr Pay-TV-Abonnement kündigen. Für viele Zuschauer ist das Bezahlfernsehen zu teuer geworden. Streaming stellt für sie die kostengünstigere und attraktivere Alternative dar, wie eine weltweite Umfrage der britischen Videoprodukionsfirma Grabyo ergibt.

Das Pay-TV-Angebot lebte immer stark von Exklusivrechten an lukrativen Sportübertragungen und Erstausstrahlungen von grossen Filmen. In der Medienlandschaft findet aber durch das Streaming eine Verlagerung statt. Erstens übernehmen Streaming-Anbieter viele von den Übertragungsrechten, zweitens sind ihre Angebote vergleichsweise deutlich günstiger. Pay-TV steht deshalb massiv unter Druck.

Medienlandschaft im Wandel
13.000 Konsumenten, aus elf Ländern wurden befragt, darunter Deutschland sowie die USA, Frankreich und Italien. Von den Befragten wollen 74 Prozent in den kommenden fünf Jahren kein Pay-TV mehr. Davon meinen 26 Prozent, dass Pay-TV im Vergleich zum Streaming zu teuer ist. In Europa will ein Viertel der Befragten bald das Pay-TV-Abo kündigen, 19 Prozent haben das bereits getan, und 23 Prozent hatten nie vorgehabt, sich Pay-TV anzuschauen. Dagegen haben 54 Prozent der europäischen Befragten einen Netflix-Account, 40 Prozent schauen über Amazon Prime.

Rundfunkanstalten und Rechteinhaber müssen ein Publikum ansprechen, das sich immer weiter vom traditionellen Fernsehen entfernt. Flexibilität, Zugänglichkeit und der Preis sind für Kunden am wichtigsten, die Strategie einer Videoplattform muss das reflektieren.

(Foto: pixabay.com, Gadini)

Donnerstag, 27. Februar 2020

Verkehrsinformationeb auf DAB+

Der Hauptverbreitungskanal für Verkehrsinformationen ist das Radio. Ergänzend schätzen viele Autofahrerinnen und Autofahrer aktuelle Verkehrsinformationen auf ihrem Navigationsgerät. Die Daten wurden bisher über UKW auf dem so genannten «Traffic Message Channel» TMC übertragen.
Mit der Umstellung des Radioempfangs von UKW nach DAB+ entfällt die Übertragung mit TMC. Aktuelle Verkehrsinformationen auf dem Navigationsgerät würden somit fehlen.
Die Nachfolgetechnologie von TMC heisst TPEG (Transport Protocol Experts Group). 

Dienstag, 25. Februar 2020

Wenn der Repeater dazwischenfunkt

IM52 Rep

Schwacher Handyempfang in der Garage, verruckeltes Video in der Mansarde – Repeater ermöglichen es, schwache Funksignale zu verstärken und somit den Mobilfunkempfang zu verbessern. Was manchen Anwendern jedoch unklar ist: Repeater können bei unsachgemässer Benutzung die Übertragung anderer Signale beeinträchtigen und dadurch Funkstörungen verursachen. Die korrekte Installation eines Repeaters erfordert spezifisches technisches Wissen.

In lokal begrenzten Gebieten und Örtlichkeiten wie zum Beispiel Parkhäusern, Einkaufszentren, Untergeschossen und Gebäuden mit metallisierten Scheiben, in denen nur schwacher oder gar kein Mobilfunkempfang möglich ist, dient ein Mobilfunk-Repeater der Verstärkung von Mobilfunksignalen. Und ermöglicht so trotzdem eine Kommunikation über Mobilfunk. Repeater werden sowohl von Mobilfunknetzbetreibern, privaten Unternehmen, Behörden als auch von Privatpersonen eingesetzt.

Einwilligung der Netzbetreiber erforderlich
In der Schweiz sind Mobilfunkbänder üblicherweise in ein sogenanntes «Downlink-Frequenzband» (Empfangskanal des Mobiltelefons) und ein «Uplink-Frequenzband (Sendekanal)» unterteilt. Ein Repeater ist ein Zwei-Weg-Verstärker, der das Downlink- und das Uplink-Signal mittels Empfangsantennen separat empfängt, verstärkt und über Sendeantennen wieder aussendet. Es gibt verschiedene Repeater-Typen, zum Beispiel Breitband-Verstärker, die jeweils die ganzen Uplink- oder Downlink-Frequenzbänder verstärken, oder solche, die nur einzelne Mobilfunkkanäle verstärken. Diese kanalselektiven Verstärker sind komplexer aufgebaut und deshalb in der Anschaffung auch teurer.

Die Mobilfunkbetreiber haben für die Nutzung ihrer Mobilfunkfrequenzen eine Konzession erworben. Um den Repeater in Betrieb nehmen zu dürfen, muss vorgängig das Einverständnis aller Netzbetreiber eingeholt werden, deren Frequenzen verstärkt werden. Sind diese Bedingungen erfüllt, muss sichergestellt werden, dass die Installation nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt und der Repeater gemäss den Vorgaben des Herstellers eingesetzt wird.

Suche nach störenden Geräten
In den zwei letzten Jahren wurden dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) jährlich rund 50 bis 60 Störfälle gemeldet, bei denen die Quelle ein Mobilfunk-Repeater war. Das ist wöchentlich im Durchschnitt ein Störfall. Eine der führenden Ursachen für solche Störungen ist die nicht-fachgerechte Installation der Repeater. Liegen zum Beispiel die Sende- und Empfangsantennen zu nahe beieinander, entsteht eine Rückkopplung zwischen Sende- und Empfangspfad. Die abgestrahlten Signale werden im jeweils anderen Pfad wieder empfangen, verstärkt und erneut abgestrahlt. Der Zustand des Verstärkers wird instabil; es werden ungewollte Frequenzen generiert und ausgesendet, die andere Funkanwendungen stören können. Oft tritt diese Art von Störungen sporadisch auf, was die Suche nach der Störungsquelle erschwert.

Stellt ein Mobilfunkbetreiber eine Störung fest, meldet er dies dem BAKOM. Die für das Funkmonitoring zuständigen Fachleute klären zunächst mit dem Betreiber die Einzelheiten der Störung ab. Unter Berücksichtigung der geografischen Lage, in der die Störung aufgetreten ist, werden theoretische Szenarien erstellt. Anhand dieser Szenarien beginnt der praktische Teil der Ermittlung: In einer ersten Phase wird die Suche zur groben Lokalisierung mittels Messstationen, in der zweiten Phase mittels Messungen in Fahrzeugen und in der letzten Phase zu Fuss durchgeführt.

Haben die Spezialisten das störende Gerät ausfindig gemacht, wird es zur Störungsbehebung ausser Betrieb genommen. Das BAKOM beschlagnahmt den Repeater und leitet ein Verfahren ein.

Rechtliche Folgen für «Störer»
Repeater gelten als Funkanlage und müssen konform zur Verordnung über Fernmeldeanlagen oder zur EU Funk-Richtlinie sein. Neben den Anforderungen an die Konformität muss ein Repeater die anwendbare Schnittstellenanforderung einhalten. Sie regelt unter welchen Bedingungen eine konforme Funkanlage verwendet werden darf.

Ein Störungsfall kann verschiedene rechtliche Folgen haben. Falls sich der Repeater-Typ bereits auf der Liste der nichtkonformen Geräte des BAKOM befindet, wird grundsätzlich ein Verwaltungsstrafverfahren eröffnet, welches eine Busse nach sich zieht. Befindet sich der Repeater nicht auf der konformen Liste, führt das BAKOM im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens eine Prüfung des Repeaters durch. Sollte dieser nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, wird der administrative Aufwand verrechnet und eventuell ein Verwaltungsstrafverfahren eröffnet. Beide Verfahren werden jeweils gegen den Importeur des Repeaters geführt. Das BAKOM verrechnet den Aufwand für die Störungsermittlung.

Quelle: BAKOM: Patrick Rüfenacht & José Kilchoer, 


Institut für Rundfunktechnik (IRT) soll geschlossen werden


Das Institut für Rundfunktechnik (IRT), das Forschungsinstitut aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands, Österreichs und der Schweiz mit Sitz in München-Freimann, soll offenbar zum Ende des Jahres 2020 geschlossen und alle Mitarbeiter entlassen werden. 

Das Institut betreibt Forschung auf dem Gebiet der Technik von Hörfunk, Fernsehen und Internet. Es verbessert bestehende Systemlösungen für die Produktion und die Verbreitung von Rundfunkdiensten, entwickelt und beurteilt neue Technologien und begleitet deren Umsetzung in die Praxis. Das IRT vertritt die Interessen des Rundfunks durch seine Mitarbeit in verschiedenen internationalen Gremien, z.B. EBU, ITU, DVB, WorldDAB etc. Sämtliche Gesellschafter erklärten, ihren Gesellschaftervertrag mit dem IRT zum 31. Dezember 2020 zu kündigen. Nun steht das renommierte Institut für technische Grundlagenforschung vor dem Aus. Darüber informierte Kurt Röhlig, DL3UXI.

Für den Amateurfunkrelevant war der Beitrag "Störungen durch LED-Leuchtmittel" wichtig, welcher auf der Webseite des Bayerischen Rundfunks erschien und anschliessend in den Medien diskutiert wurde. Eine Online-Petition zum Erhalt des IRT wurde gestartet.


Weitere Infos: https://www.fkt-online.de/news/news-detail/27335-online-petition-zu-erhalt-des-irt-gestartet  

Petition: https://weact.campact.de/petitions/das-institut-fur-rundfunktechnik-muss-erhalten-bleiben

Können Patente für den 5G-Standard zum Problem werden?

Die Entwicklung des autonomen Fahrens, der KI-gesteuerten Fabrikautomatisierung oder von Augmented Reality wird in den nächsten Jahren durch die wachsende Konnektivität mittels eines globalen 5G-Netzes rasch voranschreiten. Wer einen Standard wie 3G, 4G oder bald 5G implementiert, muss zwingend auch sogenannte Standard Essenziellen Patente (SEPs) nutzen. Die neu veröffentlichte „5G Patentstudie 2020“ des Teams vom Fachgebiet Innovationsökonomie der TU Berlin sowie der IPlytics GmbH, einem Start-up der TU Berlin, zeigt, dass schon jetzt der 5G-Standard mit zehntausenden solcher Patente belegt ist und sich unter den 5G-Patent-Besitzern immer mehr chinesische Unternehmen wie Huawei, ZTE und Oppo befinden.

Laut der Studie konnte in den letzten Jahren beobachtet werden, dass die Inhaber von standardessentiellen Patenten für 3G und 4G Einfluss darauf nehmen, wie mobile Technologien in der Smartphone-Industrie eingesetzt werden. Damit bieten sich für die Besitzer von 5G SEPs gute Voraussetzungen, Technologie- und Marktführer im 5G-Segment zu werden. Deutsche Unternehmen, die zum Beispiel für neue Internet of Things (IoT)-Anwendungen 5G nutzen wollen, müssen mit Lizenzkosten für 5G-Patente rechnen. Unter solchen IoT-Anwendungen fallen in der Automobilbranche zum Beispiel Systeme, die es erlauben, ein Auto über ein Smartphone zu öffnen, die die Navigation eines Autos mit dem Internet und der Cloud verbinden oder in Zukunft auch Systeme, die ein Auto autonom über Sensoren fahren lassen.

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass bis heute fast 100.000 Patente für 5G in verschiedenen Ländern angemeldet wurden, welche auf über 20.000 Patentfamilien zurückgehen. Nur 44 Prozent dieser Patentfamilien wurden bisher von mindestens einem Patentamt erteilt. Da die meisten 5G-Patente jedoch erst in den vergangenen beiden Jahren angemeldet wurden, ist zu erwarten, dass die Zahl der erteilten Patente in den nächsten Jahren weiter steigen wird. Ferner ist die 5G-Standardentwicklung noch nicht abgeschlossen, so dass in den kommenden Jahren weitere Patentanmeldungen und die nachfolgende Deklarierung von 5G-Patenten erwartet werden.

Laut Datenstand vom 1. Januar 2020 hat Huawei (China) die meisten 5G-Patentfamilien deklariert, gefolgt von Samsung (Korea), ZTE (China), LG (Korea), Nokia (Finnland), Ericsson (Schweden) und Qualcomm (USA). Alle diese Top-5G-Patentinhaber waren bereits in der Entwicklung des 4G-Standards aktiv. Die Studie identifiziert aber auch neue Marktteilnehmer wie die chinesischen Unternehmen Guangdong Oppo, Vivo Mobile, FG Innovation, Spreadtrum Communications und der taiwanesische Hersteller ASUSTeK Computer.

Montag, 17. Februar 2020

Potential für klimafreundliches Fliegen: Elektrisch im 19-Sitzer von Mannheim nach Berlin

Nach ersten elektrifizierten Kleinflugzeugen wird der nächste große Schritt des elektrischen Fliegens in die Commuter-Klasse der 19-Sitzer Flugzeuge gehen. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) hat gemeinsam mit dem Bauhaus Luftfahrt nun im Projekt CoCoRe (Cooperation for Commuter Research) analysiert welche Möglichkeiten und Potentiale es im Bereich hybrid-elektrischer 19-Sitzer gibt. Dabei zeigt sich, dass elektrische Antriebe für die häufig geflogenen kurzen Distanzen bis 350 Kilometer in dieser Klasse sinnvoll CO2-sparend eingesetzt werden können. Zukünftig sind in diesem Entfernungsbereich auch Flugtaxiverbindungen von Flugplätzen weniger gut angebundener mittelgroßer Städte denkbar.

Freitag, 14. Februar 2020

Weltfunkkonferenz (WRC-19) : Frequenzzuteilung für globale Dienste

Das Ziel der Weltfunkkonferenz (WRC-19) wurde erreicht. Die Konferenz fand vom 28. Oktober bis zum 22. November 2019 in Sharm el-Sheikh stattfand.

Die Frequenznutzung auf globaler Ebene wurde koordiniert und die notwendigen Ressourcen wurden reserviert, um der raschen Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien und dem Entstehen innovativer Funkdienste gerecht zu werden. Nach vier Wochen langer und schwieriger Verhandlungen wurde ein Konsens erzielt. Die Schweizer Delegation konnte alle vom Bundesrat gesetzten Ziele erreichen.

Freitag, 31. Januar 2020

ESET entdeckt Angriffsversuche der Winnti-Gruppe während der Bürgerproteste

ESET-Forscher haben gezielte Angriffsversuche der berüchtigten Winnti-Gruppe auf zwei Universitäten in Hongkong enttarnt. In der Vergangenheit wurde die Gruppe bereits verdächtigt, hinter hochentwickelten Attacken auf DAX-Konzerne wie Bayer, Thyssenkrupp und Siemens zu stecken. Die aktuellen Angriffe fanden während der Bürgerproteste in der chinesischen Metropole statt. Nach Analysen von ESET hatten es die Cyberspione auf sensible Informationen abgesehen. Für diese Kampagne setzen die Angreifer auf eine bisher unbekannte Variante der ShadowPad Backdoor. ESET konnte diese Attacken auf zwei Universitäten verhindern, weil die Machine-Learning-Technologie des europäischen IT-Sicherheitsherstellers anschlug. Die Security-Forscher vermuten aber, dass weitere Universitäten in Hongkong von den Angriffen betroffen waren.

Donnerstag, 30. Januar 2020

Prognose 2020: Drei von vier verkauften Fernsehern werden UHD-TVs sein



Ultra HD-Fernseher mit einer Auflösung von 3840 x 2160 Bildpunkten verdrängen zunehmend HD-Geräte. Im Jahr 2019 betrug der Anteil der UHD-TVs am TVGesamtmarkt laut GfK Retail & Technology insgesamt knapp 65 Prozent, im vierten Quartal 2019 sogar über 70 Prozent – Tendenz weiter steigend. Für 2020 rechnet die Deutsche TV-Plattform daher damit, dass drei von vier verkauften Fernsehern Ultra HD-Geräte sein werden. Der Trend zu grösseren Fernsehern hielt auch 2019 weiter an. Am beliebtesten waren 55-ZollFlachbildschirme mit knapp 1,5 Mio. verkauften Geräten. Den stärksten Zuwachs verzeichnete die Klasse der 65-Zoll-Bildschirme mit einem Plus von 23 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 

Coronavirus verbreitet sich auch im Internet – Cyberkriminelle nutzen den Hype

Die Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus nutzen Cyberkriminelle für ihre schädlichen Aktivitäten. Sie verschleiern Malware als Dokumente, die angeblich der Aufklärung dienen sollen, wie eine aktuelle Kaspersky-Untersuchung zeigt. 
Die Erkennungstechnologien von Kaspersky haben schädliche pdf-, mp4- und docx-Dateien gefunden, die als Dokumente im Zusammenhang mit dem neu entdeckten Coronavirus getarnt sind. Die Datei-Namen implizieren, dass sie Video-Anweisungen zum Schutz vor Viren, aktuelle Entwicklungen hinsichtlich der Bedrohung und sogar Virenerkennungsverfahren beinhalten.
Tatsächlich enthielten diese Dateien eine Reihe von Malware, wie beispielsweise Trojaner und Würmer, die in der Lage sind, Daten zu vernichten, zu verschlüsseln, zu ändern oder zu kopieren sowie den Betrieb von Computern oder Computernetzwerken zu stören.
Anton Ivanov, Malware-Analyst bei Kaspersky, schätzt die Lage wie folgt ein:
„Das Coronavirus, das derzeit heiß in den Medien diskutiert wird, wurde bereits von Cyberkriminellen als Köder eingesetzt. Bisher haben wir zwar nur zehn eindeutige Dateien identifiziert, aber da diese Art von Aktivität häufig bei populären Medienthemen auftritt, gehen wir davon aus, dass diese Zahl zunehmen wird. Da die Menschen weiterhin um ihre Gesundheit besorgt sind, wird in gefälschten Dokumenten, die angeblich über das Coronavirus aufklären, möglicherweise immer mehr Malware verbreitet.“
Kaspersky-Produkte erkennen mit dem Thema „Coronavirus“ in Verbindung stehende schädliche Dateien mit den folgenden Erkennungsnamen:
  • Worm.VBS.Dinihou.r
  • Worm.Python.Agent.c
  • UDS:DangerousObject.Multi.Generic
  • Trojan.WinLNK.Agent.gg
  • Trojan.WinLNK.Agent.ew
  • HEUR:Trojan.WinLNK.Agent.gen
  • HEUR:Trojan.PDF.Badur.b

Kaspersky-Empfehlungen zum Schutz vor schädlichen Inhalten
  • Verdächtige Links, die exklusive Inhalte versprechen, nicht anklicken, sondern Informationen aus offiziellen, vertrauenswürdigen Quellen beziehen.
  • Datei-Erweiterungen heruntergeladener Dateien prüfen, Dokumente und Videodateien sollten weder im EXE- noch im LNK-Format erstellt worden sein.
  • Eine zuverlässige Sicherheitslösung wie Kaspersky Security Cloud nutzen, um einen umfassenden Schutz vor einer Vielzahl von Bedrohungen zu gewährleisten.

Dienstag, 21. Januar 2020

Beschränkter Einfluss auf die Meinungsbildung durch Schweizer Medien und Social Media

Das Potenzial von Social Media für die Meinungsbildung bleibt gesamtschweizerisch vorläufig beschränkt. Am bedeutendsten sind Social Media in der französischen Schweiz, hier spielen sie eine ähnliche Rolle für die Meinungsbildung wie Print und sind wichtiger als Online-Angebote. Das zeigt der aktualisierte Medienmonitor Schweiz, den das BAKOM veröffentlicht hat. 
Die Ergebnisse für das Erhebungsjahr 2018 zeigen, dass in der Schweiz nach wie vor das Fernsehen die Meinungsbildung dominiert, gefolgt von Radio, Print, Online und Social Media. Die Dominanz des Fernsehens ist vor allem in der lateinischen Schweiz ausgeprägt: In der französischen und italienischen Schweiz hat es eine deutlich grössere Meinungsmacht als Radio und Presse. In der deutschen Schweiz ist das Fernsehen dafür zwar ebenfalls das bedeutsamste Medium. Im Vergleich mit der lateinischen Schweiz spielen Radio und Presse dort jedoch eine grössere Rolle. Online-Angebote liegen in allen drei Landesteilen an letzter Stelle der Mediengattungen.
Der Medienmonitor Schweiz wurde zum zweiten Mal publiziert. Bei den Medienangeboten sind die Veränderungen insgesamt gering: Die Werte von Fernsehen und Radio sind beinahe unverändert. Print hat in allen Landesteilen etwas an Einflusspotenzial eingebüsst, während Onlineangebote für die Meinungsbildung wichtiger wurden.
Die Studie zeigt erstmals auch auf, welches Potenzial Social Media für die Meinungsbildung in der Schweiz haben. Für die Gesamtschweiz ist dieses beschränkt: Social Media liegen deutlich hinter den klassischen Medienangeboten. In der Romandie sind Social Media für die Meinungsbildung indes bedeutsamer als Onlineangebote und ähnlich bedeutsam wie der Print.
Auf www.medienmonitor-schweiz.ch, der dreisprachigen Webseite des Medienmonitors Schweiz, wird das Meinungsbildungspotenzial für die gesamte Schweiz und verschiedene Regionen angezeigt.
Der Medienmonitor Schweiz basiert auf Daten, die aus drei aufeinander abgestimmten Forschungsmodulen stammen. Der Medienmonitor Schweiz ist Teil der BAKOM-Medienforschung, mit der insbesondere die Programmleistungen und die Publikumsakzeptanz der Schweizer Radio- und Fernsehstationen mit Leistungsauftrag untersucht werden. Er wurde vom BAKOM in einem offenen Verfahren nach WTO öffentlich ausgeschrieben. Für die ersten vier Untersuchungsjahre erhielt das Forschungsbüro Publicom AG in Kilchberg den Zuschlag.