Freitag, 17. Juni 2016

Schweiz: Service public im Medienbereich an die Digitalisierung anpassen

Die Schweiz ist auch im Zeitalter des Internet und der Digitalisierung auf einen unabhängigen und umfassenden Service public im Medienbereich angewiesen. Um diesem Anspruch weiterhin gerecht zu werden, sollen die Rahmenbedingungen für die konzessionierten Radio- und Fernsehveranstalter auf nationaler und regionaler Ebene angepasst werden. Die Anforderungen an die SRG sollen – bei gleichem Budget – jedoch geschärft werden. Sie muss auch die Jungen, welche sich dem Internet zuwenden, besser erreichen.


Mit dem Postulat 14.3298 hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates den Bundesrat beauftragt, die Service-public-Leistungen der SRG unter Berücksichtigung der privaten Rundfunkanbieter zu überprüfen und darzustellen. Der Bericht zeichnet das Bild einer Medienlandschaft, die sich in einem tiefgreifenden Wandel befindet. Die Digitalisierung hat die Mediennutzungsgewohnheiten verändert und die Medienangebote haben sich vervielfacht. Vor allem die junge Generation wendet sich zunehmend von den klassischen Medien ab. Junge Leute nutzen demnach die Service-public-Programme in deutlich geringerem Ausmass als ältere Menschen. Beispielsweise erreicht Fernsehen SRF nur zwei von zehn Menschen unter 24 Jahren, aber sieben von zehn in der Generation 60+.

Gebührenfinanzierter Service public weiterhin unerlässlich
Nebst den konzessionierten Service-public-Veranstaltern gibt es heute aufgrund der vereinfachten Verbreitungsmöglichkeiten eine Vielzahl an Radio- und Fernsehangeboten. Sie müssen keinen Leistungsauftrag erfüllen und erhalten keine Gebührengelder. Deren kommerzielle Programme sind in der Regel auf Unterhaltung ausgerichtet. Aus dem Werbemarkt lassen sich hingegen ressourcenintensive Angebote aus den Bereichen Information, Kultur oder Bildung ohne Gebührenunterstützung nicht finanzieren.

Aus staatspolitischen Gründen und in Erfüllung des Verfassungsauftrags ist es für den Bundesrat unerlässlich, dass die Schweiz auch in Zukunft über einen mit einem solidarischen Gebührensystem finanzierten unabhängigen und umfassenden Service public verfügt. Unser föderalistisches, mehrsprachiges Land braucht eine alle Bevölkerungsgruppen berücksichtigende audiovisuelle Landschaft. Diese ist ein wesentlicher Faktor für die Integration aller gesellschaftlichen Gruppierungen (Sprachgemeinschaften, Menschen mit Sinnesbehinderungen, die verschiedenen Generationen, Personen mit Migrationshintergrund) und für das Funktionieren der direkten Demokratie. Gerade im Zeitalter des Internet mit seinem globalen, nahezu unüberschaubaren Angebot bilden qualitativ hochwertige Informations-, Kultur-, Bildungs- und Unterhaltungsangebote des nationalen Service public eine wichtige Orientierungshilfe für die Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz. Deshalb braucht es attraktive Inhalte, die ausländische Programme konkurrenzieren können.

Anpassung der Konzessionen
Der Bundesrat ist überzeugt, dass sich ein solcher unabhängiger und umfassender Service public praktisch nur mit einer grossen, in allen Sprachregionen verankerten Anbieterin sowie mit privaten Veranstaltern in den Regionen gewährleisten lässt. Das bestehende Modell hat sich bewährt und erfüllt die Anforderungen; es muss aber an die digitalen Verhältnisse angepasst werden.

Die Neukonzessionierungen im Jahr 2019 bieten die Gelegenheit, konkrete Anpassungen vorzunehmen. Bei den gebührenfinanzierten Lokalradios und Regionalfernsehen sind präzisere Vorgaben zu verankern, um regionale Informationsleistungen einzufordern. Von der SRG erwartet der Bundesrat, dass sich ihre Programme und Online-Angebote in Zukunft noch deutlicher als bisher von kommerziellen Inhalten unterscheiden. In der Konzession der SRG sollen der breite Umfang und das hohe Niveau bei der Information weiterhin den zentralen Pfeiler bilden. Bei der Unterhaltung sind Vorgaben anzustreben, welche die publizistische Leitbildfunktion der SRG sowie die Unterscheidbarkeit des Service public gegenüber rein kommerziellen Sendern sicherstellen. Ferner sollen die Anforderungen an die Integrationsleistungen der SRG erhöht werden. Sie soll mit ihren Angeboten da präsent sein, wo das Publikum – gerade auch das junge – ist.

Beibehaltung des bisherigen Finanzierungsumfangs
Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die heute der SRG zufliessenden Mittel ausreichen, um den Service public sicherzustellen. Sollte der Ertrag aus den Empfangsgebühren aufgrund des Bevölkerungswachstums weiter zunehmen, wird er eine Senkung der Gebührenhöhe für die Haushalte prüfen. Um die neuen Vorgaben zu erfüllen, ist die SRG gefordert, bei Produktion und Verbreitung auf Wesentliches zu fokussieren und ihre Mittel noch effizienter einzusetzen.

Rücksichtnahme auf die privaten Medien
Damit die Schweizer Medien weiterhin im Wettbewerb bestehen können, unterstützt der Bundesrat Kooperationen zwischen der SRG und privaten Medien wie auch zwischen den konzessionierten Regionalfernsehveranstaltern. Die aktuellen Werbeeinschränkungen, auch jene im Online-Bereich, sollen vorderhand bestehen bleiben. Damit wird ein gewisser wirtschaftlicher Ausgleich gegenüber den privaten Medien geschaffen.

Legitimation stärken
Der Bundesrat erwartet, dass sich der Service public als Dienst an der Gesellschaft in Zukunft besser legitimiert und seinen Mehrwert für die Gesellschaft deutlicher aufzeigt. In diesem Sinne ist ein verstärkter Dialog mit der Öffentlichkeit und der Politik unabdingbar.

Mittelfristig konvergentes Gesetz
Mittelfristig möchte der Bundesrat angesichts der Digitalisierung und der veränderten Mediennutzung das heutige Radio- und Fernsehgesetz zu einem Gesetz über elektronische Medien weiterentwickeln. Denn ein Gesetz, das nur Radio und Fernsehen umfasst, ist nicht mehr zeitgemäss.

Sonntag, 12. Juni 2016

Für die neue Generation von Ultra HD-Fernseher hat High Dynamic Range (HDR) eine Schlüsselfunktion



Ultra HD ist in aller Munde und wächst in rasantem Tempo. Trotzdem oder gerade wegen dieser Dynamik gibt es viel zu erklären. Knapp die Hälfte der TV-Haushalte in Deutschland ist der Begriff „Ultra HD“ oder „4K” bereits geläufig (Astra TV-Monitor 2015, TNS Infratest). Getrieben von verkürzten Entwicklungszeiten und beschleunigten Produktneuvorstellungen erleben Verbraucher im Vergleich zur Einführung von HDTV vor gut zehn Jahren derzeit ein wahres Innovationsfeuerwerk.

Ging es zunächst nur um mehr Pixel, wird das neue Fernseherlebnis erst mit „schöneren“ Pixeln so richtig toll. Kaufanreize setzen derweil viele technische Kürzel und diverse Logos, die Verbrauchern eigentlich Orientierung geben sollten. Aber vor einem Kauf für einen neuen Fernsehempfänger gibt es noch jede Menge zu erklären.

Bestes Beispiel: Für die neue Generation von Ultra HD-Fernseher hat High Dynamic Range (HDR) eine Schlüsselfunktion. Doch bisher gibt es dafür fast ein halbes Dutzend Lösungen und ein internationaler Standard ist erst für die zweite Jahreshälfte 2016 zu erwarten. Nutzer finden allgemeine Erklärungen Details und Aktuelles im Webspecial unter www.tv-plattform.de/de/ultra-hd-guide. Dieser Bereich ist im Webauftritt der Deutschen TV-Plattform abrufbar und wurde in den einzelnen Kapiteln per Webcode verlinkt.

Unter der www.tv-plattform.de finden Interessenten ausserdem umfangreiche Aufklärung zu weiteren Schwerpunktthemen von Digital-TV und Bewegtbild wie Smart Media, DVB-T2 HD und Mobile Medien

Freitag, 3. Juni 2016

EU-Rat will Frequenzen unter 700 MHz bis 2030 für den Rundfunk freihalten

Der Rat der Europäischen Union hat sich darauf geeinigt, den Frequenzbereich unter 700 MHz mindestens bis 2030 primär für Rundfunkdienste bereitzuhalten. Im Rahmen der Förderung von Breitbanddiensten soll das 700 MHz-Band, das hohe Geschwindigkeiten und eine grosse Reichweite ermöglicht, für drahtlose Breitbanddienste freigegeben werden. Bis zum 30. Juni 2020 haben die Mitgliedstaaten Zeit, den Frequenzbereich zwischen 694 und 790 MHz unter harmonisierten technischen Bedingungen für drahtlose Breitbanddienste umzuwidmen. Der Bereich zwischen 470 und 694 MHz soll weiterhin für digitales Fernsehen und drahtlose Mikrofone zur Verfügung stehen. Nur unter bestimmten Bedingungen kann dieser Frequenzbereich auch für andere Zwecke wie mobile Internetdienste genutzt werden.

Hacker laufen sich vor der EM warm

Was hat IT-Sicherheit mit Fussball zu tun?

Kurz vor dem Anpfiff der Fussball-EM laufen sich auch die Cyber-Kriminellen warm. Denn Sportveranstaltungen mit internationalem Charakter werden von Hackern als Anlass für vermehrte Angriffe genommen. Dazu gehören Angriffe auf Webseiten von Sponsoren und Sportwetten-Anbieter oder gezielte Angriffe auf die IT der Veranstalter. Mitarbeiter surfen häufiger während der Arbeitszeit im Internet, um auf dem neuesten Stand zur EM zu bleiben oder lassen sich zu Klicks in E-Mails mit vermeintlichen Gewinnchancen für EM-Finaltickets hinreissen. Führen solche Links zu Schadsoftware, werden Hackern Tür und Tor in die Unternehmens-IT eines Arbeitgebers geöffnet.

Cyberangriffe auf die Ausrichter der Sportereignisse waren schon in der Vergangenheit zur Regel geworden. In 2012 war die IT-Infrastruktur der EM-Veranstalter in Polen und der Ukraine im Fokus. Bei der WM in 2014 drohte die Hackergruppe Anonymous die Durchführung der Spiele durch gezielte Angriffe auf die IT zu sabotieren. Bei den Olympischen Spielen in London planten Angreifer, den Strom während der Eröffnungszeremonie abzuschalten.

Wo sind die Schwachstellen?

Im Fussball analysieren sich die Teams gegenseitig lange vor einem Spiel. In der IT suchen die Angreifer gezielt nach den Schlupflöchern lange bevor sie einen Angriff durchführen. Um sie zu stoppen, müssen kontinuierliche Schwachstellen-Scans der internen und extern erreichbaren Infrastruktur durchgeführt werden. Gefundene Schwachstellen müssen priorisiert und konsequent behoben werden. Eine laufende Anpassung der technischen Werkzeuge im IT-System, an die aktuellen Gegebenheiten und potenziellen Gefahren von Angriffen ist daher unumgänglich. Neue Sicherheits- und Risikoinformationen müssen minütlich eingespielt werden. Sicherheitsrelevante Ereignisse aus sämtlichen IT-Systemen müssen zentral gesammelt werden, besonders um neuartige Angriffsformen zu erkennen.

Spezialisten sind rar

Die IT-Sicherheitsbereiche von Unternehmen werben deshalb genauso um Spezialisten wie um Spitzenfussballer geworben wird. Häufig muss deshalb auch - wie im Fussball - zugekauft werden. Managed Security Services füllen dann nicht nur Lücken in der Abwehr, sondern zeigen auch klare Verbesserungspotenziale, strategische Optionen und langfristige Trainingspläne zur laufenden Steigerung des Sicherheitsniveaus auf Basis von Gefahrenabschätzungen auf.

Immer am Ball bleiben, gilt darum für die IT-Sicherheit und im Fussball. Die Schwachstellen erkennen, die Technik optimieren und die Mannschaft perfektionieren – diese drei Faktoren verbinden IT-Sicherheit und Fussball. Sie bilden die Basis für die richtige Taktik und für den erfolgreichen Einsatz der finanziellen und personellen Ressourcen auf dem Rasen ebenso wie in den IT-Sicherheitsbereichen von Unternehmen.

Erstflug mit Siemens Elektromotor geglückt


Die Entwicklung von Elektroflugzeugen nimmt immer mehr Fahrt auf. Die Siemens AG stellte am Bodensee an der AERO in Zusammenarbeit mit dem slowenischen Flugzeugbauer Pipistrel sowie den Universitäten Maribor und Pisa das Projekt Hypstair, ein Hybrid-Triebwerk für kleinere Propellerflugzeuge vor. Herzstück war ein neuartiger Siemens-Elektromotor. Siemens hat ein sicheres und robustes Batteriesystem für die Luftfahrt entwickelt und das elektrische Antriebssystem für die Anwendung in den kostensensitiven Leichtflugzeugsegmenten Very Light Aircraft CVLA), Light Sport Aircraft (LSA) und Ultra Light (UL) optimiert.


Gerade neun Tage vor der AERO hat die Magnus Aircraft Corporation den ersten Testflug ihres Zweisitzers „eFusion“ als Elektroversion absolviert. Am 11. April 2016 hatte die „eFusion“, genannte LSA-Experimental, mit voller Besatzung auf dem Flugplatz Matkopuszta in Kecskemet, Ungarn, seinen Jungfernflug. Der Erstflug der „eFusion“ war ein wichtiger Meilenstein in der elektrischen Luftfahrt. Das Flugzeug dient Siemens als fliegende Testumgebung für weitere Optimierung des Batteriesystems.


Die „eFusion“ der Magnus Aircraft Corp. ist ein Tiefdecker mit zwei nebeneinander angeordneten Sitzen und mit einem starren Dreibeinfahrwerk. Das Leergewicht von 410 kg beinhaltet die Batterien und das Gesamtrettungssystem. Die maximale Abflugmasse des Flugzeugs beträgt 600 kg. Das Elektroflugzeug wird auch in der Pilotenausbildung eingesetzt werden können. Magnus verleiht der „eFusion“ Kunstflugeigenschaften.Trainings von Notfallmanövern sind weltweit nachgefragt und werden in der Regel mit leistungsstarken zweisitzigen Flugzeugen mit hohen Betriebskosten durchgeführt. Die „eFusion“, als Elektroflugzeug erlaubt umweltfreundliches Training von Notfallmanövem bei geringen Betriebskosten. 


Der Elektroantrieb ist im Steigflug und gibt der Allgemeinen Luftfahrt neuen Schub. Dies das erfreuliche Fazit des Ausstellers, auf den alternativen Antrieb in der Luftfahrt zu setzen und damit beim Fachpublikum zu punkten.