Mittwoch, 29. April 2020

Schweiz: Bundesverwaltungsgericht stösst ComCom-Entscheid um

Im seit 2013 laufenden IP-Interkonnektions-Verfahren («Peering») von Init7 gegen Swisscom hat das Bundesverwaltungsgericht BVGER am 22. April 2020 einen wegweisenden Entscheid gefällt. Es gibt der Beschwerdeführerin Init7 Recht.

Init7 verlangte von Swisscom gerichtlich die Fortführung eines 2011 geschlossenen Peering-Vertrags auf Zero-Settlement-Basis (d.h. jeder Partner trägt seine eigenen Kosten). Swisscomhatte diesen Vertrag 2012 gekündigt und unter Aushebelung des Verursacherprinzips und der fernmelderechtlichen Pflicht zur Gewährung kostenorientierter Preise von Init7 massiv überhöhte Entschädigungen für das Peering verlangt. Dagegen hatte sich Init7 zur Wehr gesetzt.

Relevant für die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts ist vor allem ein illegales Kartell, das Swisscom zusammen mit der Deutschen Telekom (DTAG) bis Januar 2016 unterhielt. Es wurde dank dem Verfahren von Init7 auf Druck der WEKO nach einer Voruntersuchung beendet. Das Kartell ermöglichte Swisscom, an der durch DTAG verkauften IP-Transit- Kapazität finanziell zu partizipieren (Revenue Share).

Das Urteil hat aber noch eine weitergehende Wirkung: Es wird marktmächtigen Providern mit vielen Breitbandkunden künftig nicht mehr möglich sein, IP-Interkonnektion durch Wettbewerbsabsprachen künstlich zu verteuern und kleineren Anbietern den Zugang zu ihrer Kundenbasis zu erschweren. Das Urteil ist deshalb bedeutend im Kampf für ein offenes und diskriminierungsfreies Internet und dürfte über die Schweiz hinaus seine Wirkung zeigen. Dies auch, weil es den Telekom-Regulatoren einmal mehr vor Augen führt, dass ihre Laisser-Faire-Haltung gegenüber marktmächtigen Providern im Bereich Peering fehl am Platz ist.

Wie auch schon bei der Voice-Interkonnektion wird dieser Preis für Peering bei Null oder nahezu Null liegen. Damit ist eine Nachforderung von Swisscom über CHF 550’000 an Init7 vom Tisch. Init7 spart sich zudem die ihr von der Vorinstanz noch auferlegten Verfahrenskosten in Höhe von CHF 126’400.

Mittwoch, 22. April 2020

IFA Berlin fällt aus aber ....


Die IFA Berlin soll 2020 mit einem innovativen neuen Konzept beginnen, nachdem die Berliner Regierung beschlossen hat, alle Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern bis zum 24. Oktober 2020 zu verbieten.

Infolgedessen kann die IFA Berlin, die Fachmesse für Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte, nicht wie gewohnt weiterarbeiten.

Die Organisatoren der IFA, der gfu und der Messe Berlin haben diese Entwicklung vorweggenommen und diskutieren seit einigen Wochen eine Reihe alternativer Konzepte.

Die Planung für ein Konzept, mit dem die IFA ihre Kernfunktionen für unsere Branche erfüllen kann, ist weit fortgeschritten - als globales Schaufenster für technologische Innovationen und als wichtiger Treffpunkt für Marken, Hersteller, Einzelhändler und Medien. Die gfu und die Messe Berlin werden in naher Zukunft die Details ihres aktualisierten Konzepts für die IFA 2020 vorstellen.

Hans-Joachim Kamp, Vorsitzender des Aufsichtsrats der gfu Consumer und Home Electronics, erklärt: "Wir haben diese Entwicklung angesichts der sich ständig weiterentwickelnden Pandemie erwartet und wissen, dass wir jetzt einen klaren Rechtsrahmen haben, der es uns, unserem Partner Messe Berlin und unserem Partner ermöglicht." Aussteller, um detaillierte Pläne für die IFA 2020 zu machen ".

Donnerstag, 16. April 2020

Nordpol grüßt Südpol als Weltpremiere

Vor einigen Tagen gab es wohl eine Weltpremiere. Erstmals in der Geschichte der Funktechnik gelang es nachweislich, dass ein Empfänger am Südpol ein Amateurfunksignal vom Nordpol empfangen hat. Normalerweise ist dort niemand zu Gange.

Ein Bakenempfänger auf der Neumayer-III-Station ist in der Antarktis Spots an Bord des Forschungsschiffes "Polarstern". Mit an Bord der so genannten MOSAIC Expedition ist Dr. Jörg Hofmann DJ0HO, der dort eine WSPR-Bake betreibt und auch in seiner Freizeit auf den Bändern QRV ist.

Berichtet Rainer Englert, DF2NU, 

HAM RADIO findet 2020 nicht statt


Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Verbreitung des Coronavirus bzw. der Lungenkrankheit COVID-19, war die Messe Friedrichshafen gezwungen, eine schwerwiegende Entscheidung zu treffen: Die 45. internationale Amateurfunk-Ausstellung HAM RADIO wird nicht im geplanten Zeitraum vom 26. bis 28. Juni 2020 stattfinden, sondern vom 25. bis 27. Juni 2021. Die Bundesregierung und Ministerpräsidenten der Länder haben am gestrigen Mittwoch, 15. April entschieden, dass es bis einschliesslich 31. August 2020 keine Grossveranstaltungen geben darf.

Bereits in den vergangenen Wochen musste dieselbe Entscheidung für weitere Veranstaltungen (Aqua-Fisch, IBO, AERO, Tuning World Bodensee sowie Motorworld Classics Bodensee) getroffen werden.

CH: Die Radio- und Fernsehabgabe wird ab 2021 gesenkt

Der Schweizerische Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. April 2020 beschlossen, dass die Radio- und Fernsehabgabe ab 2021 von bisher 365 Franken auf neu 335 Franken für alle Schweizer Privathaushalte gesenkt werden. 

Für die Wirtschaft soll die Tarifstruktur für die Unternehmensabgabe verfeinert werden und 93 Prozent der abgabepflichtigen Unternehmen werden weniger zahlen müssen.

Weiter sollen die SRG sowie die lokalen und regionalen Radio- und Fernsehveranstalter mit Abgabeanteil eine leicht erhöhte Unterstützung erhalten.

Montag, 13. April 2020

Es scheint aus Sicht der Digitalbranche, dass  die Coronakrise vor allem eine Zeit der  Zwangsdigitalisierung ist, in der im Eiltempo nachgeholt wird, was zuvor oftmals über Jahre oder sogar Jahrzehnte verpasst wurde.