Mittwoch, 29. März 2017

Wie man durch den Geschirrspüler ins Haus kommt Sicherheitsrisiko vernetzte Geräte (IoT)



Ob Hund mit der Haustür, Handy mit Heizung oder Licht – alles lässt sich mittlerweile vernetzen. Das Internet der Dinge (IoT) boomt. Doch: „IoT-Hersteller geben nicht einen einzigen Cent für Sicherheit aus“, warnte Udo Schneider, Sicherheitsexperte von Trend Micro. Bereits vor CeBIT, IFA & Co demonstrierte er, vor zwei Jahren, sehr anschaulich, wie einfach es ist, vernetzte Geräte zu missbrauchen oder schlimmste Angriffe über sie laufen zu lassen. Neuester Fall: Der Geschirrspüler eines bekannten deutschen Haushaltsgeräte-Herstellers.

Früher, als Haushaltgeräte-Hersteller tagein, tagaus nur dumme Waschmaschinen, Kochherde oder Geschirrspüler bauten, war die Welt noch in Ordnung. Jetzt aber ist alles vernetzt. Die Geräte werden intelligent. Aber diese Intelligenz hielt oft leider nicht mit Einzug in die Produktion. Plötzlich waren hier völlig neue Fähigkeiten gefragt, kamen nie gekannte Technologien zum Einsatz. Aber wer jahrzehntelang Waschtrommeln oder Herdplatten installierte, hat nie etwas mit Elektronik, Programmiersprachen oder IT-Sicherheit zu tun gehabt. Auch die verantwortlichen Manager natürlich nicht. Aber wer so viele Jahre in einem Silo sitzt, dem fällt der Blick über den Rand schwer. Und welcher Entscheider würde schon freiwillig zugeben, dass er von den „neuen Dingen“ keine Ahnung hat und bisher nicht benötigte Kompetenzen ins Haus holen muss?

Eine vorhersehbare Sicherheitslücke im Webserver eines Geschirrspülers für Großküchen ermöglicht in einem aktuellen Fall den Zugriff auf die Daten des Servers und damit den Zugriff auf das gesamte Unternehmen. Aber bisher reagierte der deutsche Hersteller offenbar weder auf den Fehlerbericht noch stellt das Unternehmen einen Patch bereit. – Wie lange wird man sich so etwas wohl noch leisten können? 

Weiche Sensoren für smarte Textilien mit flexible optische Fasern

Forscher an der Empa (Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstal) ist es gelungen, optische Fasern für Sensoren herzustellen, die sich für Textilien eignen. Normalerweise sind diese Fasern wie man sie aus der Kommunikationstechnologie kennt nicht biegsam genug. Bei zu starker Biegung würden sie beschädigt. Ziel der Forschenden war, vollständig in Textilien integrierte Sensoren zu erzeugen, also eine Faser, die sich beispielsweise auch stricken lässt und bei Knoten nicht bricht. Das Team um Luciano Boesel von der Empa in St. Gallen hat so genannte Polymer-optische Fasern mittels eines Schmelzverfahrens in besonders flexibler Form hergestellt. Diese Fasern haben die Forscher in einem in Stoff eingewebten Sensor verwendet, mit dem sie die Herzfrequenz von Probanden messen konntenDamit liesse sich beispielsweise im Spital überwachen, ob ein Patient Druckgeschwüre bekommt.


Bildlegende: Die speziellen optischen Fasern können direkt als Garn in Textilien verarbeitet werden, um Emitter und Detektoren für einen Herzfrequenz-Sensor zu erzeugen. (Bild: Empa)

Robust auch in der Waschmaschine
Die vorgestellte Textil-Sensor lässt sich auch industriell herstellen und hält auch einen Desinfektionswaschgang aus. Damit eigne sie sich insbesondere auch für den Spitalbereich, um beispielsweise die Durchblutung der Haut zu überwachen und Wundliegen zu vermeiden.

Getestet wurde auch ein Textil-Sensor in Form einer Mütze, mit der sie die Herzfrequenz von Probanden an der Stirn messen konnten. Normalerweise wird der Puls an dünnen Körperteilen gemessen, wie dem Finger oder dem Ohrläppchen. Licht wird durch das Gewebe geschickt und kehrt zum Detektor zurück, damit wird  der Puls durch verändernde Lichtintensität gemessen und lässt die Herzrate bestimmen.

Neu an dem nun vorgestellten Sensor ist unter anderem, dass er an jeder Körperstelle eingesetzt werden kann, weil er Lichtreflexion misst – das Licht wird vom Sensor also auf der gleichen Körperseite ausgesendet und gemessen. Dafür muss der Sensor nur auf der nackten Haut aufliegen.

Weitere Anwendungen geplant
Die Forschenden wollen ihren Textil-Sensor nun weiterentwickeln, um noch weitere Daten damit messen zu können. Für die Forschern wäre es auch möglich, die Herzrate aber auch möglich, die Sauerstoffsättigung oder auch Stoffwechselprodukte damit zu überwachen. Ausser für den Spitalbereich wäre der Sensor auch beispielsweise für Sportwäsche interessant – überall da, wo Messungen ohne unangenehme Reibung auf der Haut nötig sind. Die vorgestellte Arbeit wurde zusammen mit dem Forschungsinstitut CSEM, dem Universitätsspital Zürich, und dem Paraplegiker-Zentrum Nottwil durchgeführt.

Öffentlicher Rundfunk im internationalen Vergleich

Die Schweiz debattiert über die Rolle des öffentlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter, und sie ist nicht die einzige: In vielen Ländern ist der mediale Service Public ein Reizthema. Swissinfo.ch warfen einen Blick auf den öffentlichen Rundfunk in Ländern, wo Journalisten und Journalistinnen von swissinfo.ch gelebt und gearbeitet haben.

Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) betreibt 17 Radiosender und sieben Fernsehstationen in den vier Landessprachen. SWI swissinfo.ch – ehemals Schweizer Radio International – ist der internationale Dienst der SRG in zehn Sprachen.

Die SRG wurde im Jahr 1931 gegründet, um die verschiedenen regionalen Radiostationen unter einem Dach zu vereinen. Was in der französischsprachigen Schweiz begann, umfasste bald auch deutsch- und italienischsprachige Medien. Angebote auf Rätoromanisch kamen 1938 dazu, als Rätoromanisch als vierte Landessprache anerkannt wurde.

Eine Aufstellung über die öffentliche Medien und Finanzierung in Länder

SCHWEIZ
USA
GROSSBRITANNIEN
SPANIEN
CHINA
TUNESIEN
BRASILIEN
RUSSLAND
JAPAN

finden man unter unter dem Link:


Samstag, 25. März 2017

Deutschland: Schlafstörungen und Abbau der Antennenanlage - Berufungsklage abgewiesen

Die Klage des Nachbarn gegen einen Hildener Funkamateur wegen eines vermeintlichen Zusammenhanges zwischen Schlafstörungen und den während des Sendebetriebs erzeugten elektromagnetischen Feldern der Antennen der Amateurfunkstelle wurde am 20. Januar 2017 vom Landgericht Düsseldorf abgewiesen. 

Der Rechtsstreit begann bereits im Jahr 2009 mit der Klage beim Amtsgericht und zog sich so über viele Jahre und zwei Instanzen hin, weil der vom Richter beauftragte Gutachter ein aus Sicht des Deutscher Amateur Radio Club (DARC) ungeeignetes Messgerät vom Typ Aaronia Spectran NF-5035 verwendete. Dieses zeigte nachgewiesen zu Unrecht für das E-Feld eine BEMFV-Grenzwertüberschreitung an. Die Vergleichs-messung mit einem kalibrierten EMR-300 des DARC e.V. ergab dagegen viel niedrigere, zulässige Messwerte.

Ein zusätzlich beauftragter medizinischer Gutachter bewertete den Kausalzusammenhang zwischen Schlafstörungen und den elektromagnetischen Feldern als nicht klar bewiesen, was unter anderem zur Ablehnung der Klage in erster Instanz führte.

Im folgenden Berufungsverfahren wurde die Bundesnetzagentur mit der Erstellung eines Obergutachtens beauftragt, welches die bereits mit dem EMR-300 ermittelten Werte bestätigte und zur Abweisung der Klage führte. Eine Revision ist nicht zulässig. Der Kläger trägt alle Kosten. Die anonymisierte Abschrift des Urteils steht auf den Seiten des EMV-Referates unter "Aktuelles" zum Download zur Verfügung. Darüber berichtet Mario Perkuhn, DJ7UA, Mitglied des Arbeitskreises EMV.

Mittwoch, 22. März 2017

Oesterreich: Digitalisierungsfonds widmet zur Einführung von Digitalradio bis zu 4 Millionen Euro

In Oesterreich stellt die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) in den Jahren 2017 bis 2020 vier Millionen Euro aus ihrem Digitalisierungsfonds bereit. Damit wird die Einführung von digitalem Hörfunk im Standard DAB+ in Österreich unterstützen. Davon werden zunächst zwei Millionen Euro im Zusammenhang mit der bis 12. Juni 2017 laufenden DAB+ Frequenz-Ausschreibung der Medienbehörde KommAustria eingeplant. Weitere zwei Millionen Euro sind für allfälligen künftigen Ausschreibungen gewidmet.

Damit kann man heute noch nicht wissen, ob am Ende dieser ersten Ausschreibung der KommAustria Anträge für eine bundesweite Digitalradio-Bedeckung oder nur für regionale Bedeckungen oder für beides vorliegen werden. Der Schwerpunkt der DAB+ Förderung liegt vorerst auf der Entlastung der Radioveranstalter bei den Übertragungs-kosten in den ersten drei Jahren. Wenn beispielsweise eine bundesweite Bedeckung mit 15 Radioprogrammen an den Start gehen soll, dann kann sich die RTR-GmbH vorstellen, dafür etwa 1,5 Millionen zur Verfügung zu stellen, die auf die beteiligten Radioveranstalter über drei Jahre in Tranchen aufgeteilt wird. Dann blieben noch weitere 500.000 Euro zur Förderung regionaler DAB+ Bedeckungen.

Gefördert werden höchstens 50 Prozent der tatsächlich entstehenden Übertragungskosten. Nach derzeitigen Schätzungen könnte beispielsweise eine bundesweite DAB+ Versorgung mit einer Reichweite von ca. 80 Prozent der österreichischen Bevölkerung pro Radioprogramm und Jahr in etwa 100.000 Euro kosten, wenn 15 Radioprogramme in einem als Multiplex bezeichneten, digitalen Rundfunksignal verbreitet werden. Ein Teil dieser Kosten wäre dann förderbar.

Die Schweizer Post und Swisscom mit gemeinsamen Netz für Industire 4.0 (das Internet der Dinge)


Die Schweizerische Post und Swisscom arbeiten für das Internet der Dinge zusammen. Swisscom betreibt das sogenannte Low Power Network. Low Power Network wird auch als "Industrie 4.0" bezeichnet. Dank den zusätzlichen Standorte der Post kann das Netz rasch verdichten werden. Durch die Vernetzung durch die Partnerschaft erhält das Internet der Dinge eine weitere Dynamik – davon profitieren Unternehmen und Private in der ganzen Schweiz.

Durch einen Tastendruck kann zukünftig über Low Power Network eine Sendung zur Abholung angemeldet werden. Sensible Pakete können aber auch bei einer Temperaturüberschreitung Alarm schlagen oder es wird nachvollziehbar, wo eine Sendung unerlaubterweise geöffnet wurde. Solche Informationen in Echtzeit helfen Dienstleistungen laufend zu verbessern, zu beschleunigen und abzusichern. Mit dem Low Power Network (LPN) sind die entsprechenden Informationen bereits heute stromnetzunabhängig und kostengünstig übertragbar. Swisscom hat ein solches Netz schweizweit aufgebaut. Die Post bringt zusätzliche Standorte für Empfangsstationen und ihre Erfahrung aus der Nutzung ihres eigenen Pilotnetzes mit in die neue Partnerschaft ein. Beide Firmen stärken durch die Zusammenarbeit ihre Position beim Aufbau und der Realisierung des Internets der Dinge. 

Ein Knopfdruck mit grosser Wirkung
Die digitale Vernetzung von Dingen bietet unzählige Möglichkeiten. Die Post hat einen drahtlosen Smart Button entwickelt und getestet, um in einem Spital per Knopfdruck Produkte nachzubestellen, die im Medizinalschrank zur Neige gehen. Weiter hat die Post an ihrem Hauptsitz in Bern im Gebäude für das Facility Management Smart Buttons platziert. Mit einem Knopfdruck benachrichtigen Mitarbeitende das Facility Management, wenn etwas gereinigt werden muss oder beispielsweise eine Kaffeemaschine defekt ist.



Von der Partnerschaft profitiert auch die Schweizer Wirtschaft – und sie kann bereits heute das Netz für neue Anwendungen nutzen. Erste kommerzielle Anwendungen wie Parkplätze, Zustands-, Kundenfeedbackmessungen und Umweltdaten-erfassungen sind inzwischen in Betrieb.

Swisscom hat als eine der ersten Anbieterinnen weltweit einen nationalen Ausbau realisiert: Das schweizweite Low Power Network ist seit Herbst 2016 in Betrieb. Die Partnerschaft mit der Post beschleunigt den weiteren Netzausbau. Ende 2017 werden 90 Prozent der Bevölkerung in der Schweiz mit LPN versorgt sein. Swisscom ist offen für weitere Partnerschaften.

Das Low Power Network
Je nach Anwendung können die batteriebetrieben Sender jahrelang unabhängig vom Stromnetz Informationen übermitteln. LPN basiert auf dem offenen LoRaWAN-Industriestandard. Swisscom gehört seit Januar 2015 der LoRa Alliance an, die Post seit Juni 2016. 



Dienstag, 14. März 2017

Varianzverfahren Areal Radio Studio Basel

Bildquelle: Hofraum, Morger Partner AG

Seit dem vergangenem September wurde von der Grundstückeigentümerin, SRG Region Basel für das Areal des heutigen SRF-Studios an der Novarastrasse, auf dem Bruderholz ein Architekturwettbewerb, ein sogenanntes Varianzverfahren, lanciert. Ziel ist es auszuloten, welche Bebauungsstruktur und Nutzungsdichte sich unter qualitativen Aspekten für die örtlichen Gegebenheiten am besten eignen.

Die Jury, unter Vorsitz von Roger Diener, hat die Projekteingabe von Morger Partner Architekten und Fontana Landschaftsarchitektur für die Weiterbearbeitung empfohlen. Auf deren Basis werden nun weiterführende Studien erarbeitet, die u.a. auch für die Vorgaben des Bebauungsplans massgebend sein werden.

Das favorisierte Projekt und die weiteren vier Beiträge werden bis Samstag, 1. April 2017 in einer Ausstellung im Studio Basel präsentiert.


Ausstellungsort: 
Eingangshalle des SRF-Studios an der Novarastr. 2 in Basel
Eröffnung: Mittwoch, 15. März, 17-19 Uhr


Vom 16. März bis 1. April 2017

Mo & Fr, jeweils 14-16 Uhr

Mittwochs geschlossen
Di & Do, jeweils 17-19 Uhr
Samstags, 10-12 Uhr

Die Ausstellung ist öffentlich. Eintritt frei.

Freitag, 10. März 2017

In der Schweiz werden Radio- und TV-Abgaben künftig von der Fa. Serafe AG erhoben

Die Serafe AG wird die neue gerätunabhängige Radio- und Fernsehabgabe erheben. Im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) dieser Firma den Mandatszuschlag erteilt. Ihr Angebot hob sich durch das beste Preis-Leistungs-Verhältnis gegenüber den anderen Anbietern ab.

Die Serafe AG ist eine Tochtergesellschaft der Secon AG mit Sitz in Fehraltdorf (ZH). Dieses Unternehmen konnte mit seinem Umsetzungskonzept überzeugen und unterbreitete das wirtschaftlich günstigste Angebot. Gemäss den am 16. August 2016 zusammen mit dem Pflichtenheft publizierten Kriterien erzielte das Unternehmen mit seinem Angebot die höchste Gesamtpunktzahl. Die Mandatsdauer der Serafe AG beginnt am 1. Juli 2017 und endet am 31. Dezember 2025.

Die Secon AG verfügt über grosse Erfahrungen im Inkasso sowie über moderne IT-Systeme und Prozesse. Sie macht das Inkasso für verschiedene Krankenversicherer. Die Erhebungsstelle darf gemäss den Vorgaben des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) keine anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten als das Inkasso der Haushaltabgabe ausüben. Deshalb hat die Secon AG im September 2016 die Tochterfirma Serafe AG gegründet. Diese hat einzig die Aufgabe, die Erhebung der Abgabe wahrzunehmen. Das neue Abgabesystem wird voraussichtlich am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Bis dahin nimmt die Billag weiterhin das Inkasso der heutigen Empfangsgebühren wahr.

Am 1. Juli 2017 wird die Serafe AG mit dem Aufbau der Infrastruktur und des notwendigen Informatiksystems beginnen. Die Daten, die für die Erhebung der Haushaltabgabe nötig sind, stammen aus den Einwohnerregistern. Sie werden von den Kantonen und Gemeinden geliefert. Bis Ende 2018 hat die Serafe AG sämtliche Vorbereitungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden zu treffen, damit der Start des neuen Abgabesystems fristgerecht und in guter Qualität sichergestellt wird.

Am 14. Juni 2015 hat das Volk die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) angenommen. Damit wird die heutige Empfangsgebühr durch eine allgemeine, geräteunabhängige Abgabe abgelöst. Da die Finanzierung so auf mehr Schultern verteilt wird und administrativ einfacher ist, kann die Abgabe für Radio und Fernsehen für die Haushalte auf deutlich unter 400 Franken pro Jahr gesenkt werden. Der Bundesrat wird die Höhe der Abgabe rechtzeitig vor Inkrafttreten des neuen Systems festlegen.

Das neue Abgabesystem ist wesentlich einfacher, fallen doch verschiedene Aufgaben wie Aussendienst, Kontrollen und An-/Abmeldungen weg. Zudem kann sich die Erhebungsstelle auf Daten von Kantonen und Gemeinden abstützen. Die Abgabe für Unternehmen wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung erhoben werden.

Freitag, 3. März 2017

Mögliche Lösung für ungenutzte UKW Radiofrequenzen


Radiosignale könnten in Zukunft dazu genutzt werden, Städte und Kleidung smarter zu machen. Dies die Vision von Forschern der University of Washington die ein System namens "FM Backscattering" entwickelt haben.
Poster und Shirt: übertragen nun auch Daten (Foto: washington.edu)


Ungenutzte Anteile der UKW-Radiosignale könnten dazu verwendet, um andere Daten zu übertragen. So könnten etwa Plakate von Bands deren Lieder abspielen oder T-Shirts die Herzfrequenz an das Smartphone senden.

"UKW-Radiosignale sind überall. Im Auto kann man Musik oder Nachrichten anhören. Es ist ein ganz normaler Weg so an Informationen zu bekommen", argumentiert einer der Forscher, Anran Wang. Die Forschern der University of Washington wollen mit dem System in Städten und smarter Kleidung in einen winzigen UKW-Radiosender verwandeln, der fast gar keine Energie verbraucht.

Tatsächlich ist das entwickelte Rückstreuungssystem so energiesparend, dass in den Demonstrationen nur elf Mikrowatt verbraucht wurden - eine kleine Knopfzellenbatterie würde so für mehrere Jahre ausreichen. WLAN- oder Bluetooth-Sender würden laut der Forschergruppe hingegen kaum einen halben Tag mit einer Knopfzellenbatterie auskommen. Dabei stören die übertragenen Daten normale Radiosignale nicht, sondern verwenden ungenützte Frequenzen des Funkbereichs. „Wegen der einzigartigen Struktur von UKW-Radiosignalen produziert das Multiplizieren des Originalsignals mit dem Rückstreuungssignal eine additive Frequenzänderung", erklärt Vamsi Talla. Additive werden eingesetzt, um einen positiven Effekt auf Herstellung, Verarbeitung oder Produkteigenschaften während und nach der Gebrauchsphase zu erreichen. Im Gegensatz zu Füllstoffen sind Additive im Material und tragen fast immer nur zu wenigen Prozent zum Gesamtvolumen bei. "Diese Frequenzänderungen können auf normalen UKW-Empfängern, die in Autos und Smartphones eingebaut sind, als Töne dekodiert werden." Die Forscher werden ihre Ergebnisse bei einem Symposium Ende März in Boston präsentieren.

Schweiz: DAB+ als primäre Radio-Verbreitungstechnologie ab 2020

Während in der Schweiz die Radiobranche UKW bis 2024 durch DAB+ ersetzen will. Verlassen in Deutschland Privatradios das Digitalradio-Board des Bundesverkehrsministeriums. Mit dem in der Schweiz vorliegenden Revisionsprojekt werden die Rechtsgrundlagen geschaffen, um diese digitale Migration durchzuführen: DAB+ wird im RTVV-Anhang 1 ab 2020 zur primären Verbreitungsart beim Radio bestimmt. Durch eine Ergänzung der Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV) können aber die Radios, die bis jetzt über UKW verbreitet werden, ihre Frequenzen während der Übergangsphase ab 2020 bis 2024 weiterhin nutzen. Für diese UKW-Nutzung werden die heutigen Agglomerationsradios ohne Abgabenanteil neu eine Frequenznutzungsgebühr entrichten müssen; dieser Tarif wird in der Fernmelde-Gebührenverordnung (GebV-FMG) festgelegt. Wie für die Veranstalter mit Konzession werden angemessene Massnahmen getroffen, um ihnen einen nachhaltigen Zugang zur DAB+-Verbreitung zu garantieren.

Schweiz: Neuordnung der Lokalradio-Landschaft ab 2020

Ab 2020 sollen regionale Radioveranstalter in den städtischen Agglomerationen der Schweiz mehr Autonomie erhalten, da sie keiner Konzessionspflicht mit Leistungsauftrag mehr unterliegen. Dieser Vorschlag ist Teil des Revisionsentwurfs der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV), den das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in die Vernehmlassung schickt. Der neue Text stellt ausserdem die Weichen für den Umstieg der Radioverbreitung über Ultrakurzwellen (UKW) auf die digitale DAB+-Verbreitung. Die Vernehmlassung wird bis am 26. Mai 2017 dauern.

Schweiz: Aktueller Stand des Gerichtsverfahrens MWSt und Empfangsgebühren

In seinem Entscheid vom 25. Januar 2017 kam das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, dass dem Beschwerdeführer die Mehrwertsteuer, die er auf der Radio- und Fernsehempfangsgebühr seit 2007 bezahlt hat, zurückerstattet werden muss. Das BAKOM hat das Urteil analysiert und wegen offener grundsätzlicher Fragen an das Bundesgericht weitergezogen. Sobald ein höchstrichterliches Urteil vorliegt, wird das BAKOM über das weitere Vorgehen entscheiden.