Dienstag, 23. April 2019

Die Zukunft des Rundfunks im 5G-Zeitalter

Norbert Grill, Geschäftsführer der ORS, beleuchtete im Rahmen des Astra-Tages in Wien die Zukunft des Rundfunks im 5G-Zeitalter. Derzeit beginnt in Folge der 5G-Ausrollung europaweit eine Diskussion um die Koppelung der Netze von Mobilfunk und Broadcastern.

"Damit könnte erstmals in der TV-Geschichte ein globaler Übertragungsstandard etabliert werden, der neben TV-Geräten auch 5G-fähige mobile Endgeräte unterstützen würde", argumentiert ORS-Geschäftsführer Norbert Grill. 

Mit einem 5G Broadcastnetz würden sich auch für die Mobilfunkunternehmen Vorteile auftun. Durch das technische Zusammenspiel der leistungsfähigen Rundfunksender über Antennen und Satellit könnten die knappen Frequenzen besser ausgelastet werden. Das ist insbesondere bei Live-Ereignissen, aber auch bei Anwendungen, die sich durch UHD, Augmented Reality oder den Entertainmentangeboten in selbstfahrenden Autos ergeben werden, von Bedeutung.

Mittwoch, 17. April 2019

Schweiz; Mehrwertsteuer auf den Billag-Gebühren: Bundesrat schlägt Gutschrift von 50 Franken pro Haushalt vor

50 Franken für jeden Haushalt: Das schlägt der Bundesrat in seinem Entwurf zum neuen Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen vor. Die Gutschrift soll auf einer Rechnung der Erhebungsstelle Serafe erfolgen. Das Bundesgericht hatte in zwei Leiturteilen festgehalten, dass auf den Empfangsgebühren keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf und der Bund die zwischen 2010 und 2015 erhobenen Steuern zurückbezahlen muss. Der Bundesrat hat am 17. April 2019 die Vernehmlassung eröffnet, die interessierten Kreise können bis zum 5. August 2019 zur Vorlage Stellung nehmen.

Mit der pauschalen Vergütung der Mehrwertsteuer hat sich der Bundesrat für eine einfache und effiziente Lösung entschieden. Sie minimiert den Aufwand: die Haushalte brauchen nicht aktiv zu werden und es müssen keine aufwändigen und kostspieligen Einzelfallabklärungen getroffen werden. Die überwiegende Mehrheit der Haushalte wird davon profitieren.

Keine pauschale Vergütung für die Unternehmen
Für die Unternehmen ist aus Sicht des Bundesrates eine pauschale Vergütung nicht angezeigt. Die meisten von ihnen konnten die Vorsteuer abziehen und haben keine wirtschaftliche Einbusse erlitten. Die anderen Unternehmen können ihre individuellen Ansprüche weiterhin gegenüber dem BAKOM geltend machen. Im Ganzen hat der Bund zwischen 2010 und 2015 von den Unternehmen rund fünf Millionen Franken Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren eingenommen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. August 2019. Falls das Parlament einer pauschalen Vergütung zustimmt, können die Gutschriften voraussichtlich im 2021 ausgeführt werden.

Das erste 5G-Netz der Schweiz ist live


Konzession vom Bund ist zugleich Auftrag und Verpflichtung
Mit der Konzession der Kommunikationskommission (ComCom) hat Swisscom das Recht bekommen, die neuen Frequenzen ab 17. April 2019 über fünfzehn Jahre zu nutzen. Als wichtigste Auflage erwartet der Bund eine Abdeckung von 50 Prozent der Bevölkerung bis 2024. Die Pläne von Swisscom sehen bereits Ende 2019 eine Abdeckung von über 90 Prozent der Bevölkerung vor.

Die Frequenzen wurden im Februar für insgesamt rund CHF 380 Mio. versteigert, die an den Bund gehen. Die rechtlichen Grundlagen im Fernmeldewesen im Umweltschutz liegen in der Regelungskompetenz und Zuständigkeit des Bundes. Swisscom wird ihre Verpflichtung gegenüber Bund und Öffentlichkeit erfüllen und hofft beim Ausbau auf die konstruktive Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden.

Speed reinbringen: ins Netz und modernisierte Rahmenbedingungen
Um das Potential von 5G vollständig zu nutzen, ist eine Anpassung der NISV (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) notwendig. Die heutigen Bestimmungen datieren aus dem Jahr 1999 und behindern den schnellen Ausbau und schwächen die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts. Aufgrund der strengen regulatorischen Rahmenbedingungen, werden nicht alle Kunden von der vollen Leistungsfähigkeit von 5G profitieren können.

Eine Arbeitsgruppe unter Leitung des BAFU soll dem Bundesrat bis Ende Juni aufzeigen, wie 5G schnell implementiert und dem Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes Rechnung getragen werden kann. 


Sonntag, 14. April 2019

Wenn 4G das Fahrrad war, soll 5G die Rakete werden. Die Frequenzen sind die Macht der Zukunft.


Die Nachrichten der letzten fünf Monate markieren den Anfang, nicht das Ende von 5G als Investmentthema. Huawei und 5G sorgte in den letzten Monaten für Schlagzeilen. Für Investoren ist diese Entwicklung spannend sowie besorgniserregend zugleich. Doch in den kommenden Jahren wird 5G zu einem der zentralen Investmentthemen.

Negativ-Schlagzeilen über Huawei und 5G sind zwar verständlichen. Diese Zweifel, sind auch ein Zeichen dafür, wie strategisch wichtig 5G für die Weltwirtschaft sein wird. Was steckt wirklich hinter den Vorwürfen gegenüber dem chinesischen Hersteller Huawei – berechtigte Sorgen um Datenschutz oder pure wirtschaftliche Interessen?

Vor etwa zehn Jahren wurde die 4G-Technologie eingeführt, das war der Beginn von Smartphones, Videokonferenzen und HD-Fernsehen. Das Internet und die sozialen Netzwerke veränderten sich. Anstelle von PCs nutzt man heute mobile Endgeräte. Neue Möglichkeiten, zum Beispiel "Massive MIMO“ – Multiple Inputs, Multiple Outputs. Das bedeutet nicht nur, dass Endgeräte Daten schneller herunterladen können. Die neuen Endgeräte können Daten in Echtzeit mit anderen teilen. Es ist keine Pufferung mehr nötig. Das geht soweit dass über Facebook auf einem Smartphone und dreidimensionale Computerspiele möglich wird.

Nichts passiert ohne 5G. Die neue Technologie ist entscheidend für die Wirtschaft, die Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit von morgen und leitet zur 6G-Technologie über.

Die Frequenzen sind die Macht der Zukunft.
Das bedeutet beispielsweise, dass Daten und Erkenntnisse für Sicherheits- und Aufklärungskräfte über Ziele oder Handlungen weitergegeben um damit über eine schnelle Aktion oder Reaktion zu entscheiden. Auch die Kommunikation wird digitalisiert. Im Zuge der Digitalisierung können sehr grosse Datenmengen viel schneller übertragen und damit detailliertere Lagebilder gewonnen werden, um eigene Operationen zielgerichtet und deutlich schneller zu führen.

Swisscom 5G für die ganze Schweiz bis Ende Jahr



5G ist in aller Munde und wird auch in der Schweiz greifbar. Was an der Swisscom Präsentation überraschte war, wie der Start von 5G aufgerollt wird. Wenn die Konzessions- und Funkbewilligung vom Bundesamt für Kommunikation vorliegt, soll der Start Anfang Mai in ausgewählten Orten in den Regionen, Stadt, Land und Bergregionen, beginnen und bis Ende 2019 sogar Schweiz weit in Betrieb sein.

5G sollen nicht nur für den industriellen Bedarf, sondern auch für den private Kunden sein. Das erste Geräte für 5G wird in allen Swisscom Shop, vom Hersteller Oppo ab Anfang April erhältlich sein. Weitere Marken sollen ab Mitte Mai mit LG folgen. Samsung ab Juli und Huawei im 3. Quartal. Der Preis startet ab Fr. 1000.- Die aktuellen inOne mobile Smartphone-Abos unterstützen bereits 5G.
Bildlegende: LG V50 ThinQ 5G

Die 5G-Geräte werden auf einer bewährten Frequenz im 3.5 Gigahertz-Band laufen. Bis dahin wurde diese Band für TV-Aussenreportagen genutzt und vom Bund nun für den Mobilfunk freigegeben. Im Gegensatz zum Ausland kommen in der Schweiz, die strengen Schweizer Strahlengrenzwerte NISV zum Einsatz.  Die 5G Frequenzen sind im Millimeterwellen-Bereich (>26 GHz) und ausschliesslich im Frequenzbereiche, die früher für Radio- und TV-Übertragungen (700 MHz) dienten oder mit 3.5-3.8 GHz im Bereich zwischen den bekannten WLAN-Frequenzen (2.4/5 GHz) liegen. Am Medienanlass führte die Swisscom eine Spitzengeschwindigkeit von 1.86 Gbit/s vor. 


5G für die Schweiz. Alles im grünen Bereich?
Wäre da nicht Sand im Getriebe. Das Unbehagen gegenüber der 5G-Technologie wächst. Parlamentarierinnen und Parlamentarier in der Westschweiz prüfen ein Moratorium. Ein altes Thema gegen den Netzausbau vor den unbekannten Auswirkungen auf die Gesundheit von Tier und Mensch. Bereits heute wird zwar bereits ein flächendeckendes 4G-Netze genutzt und alle wollen im Internet surfen, Zeitungen, Mails zu lesen und Daten zu verschieben zukünftig auch E-Health Telemedizin, sogar robotergeschützte Operationen,  Telefonieren ist nur noch Beigeschmack. Bisher hat jeder Technologiesprung im Mobilfunk zu einem fundamentalen Wandel des Alltags geführt.

Swisscom treibt gemeinsam mit ihrem Partner Ericsson den Ausbau von 5G und des 4G+/LTE advanced Netzes weiter voran. Das 4G/LTE-Netz von Swisscom deckt 99 Prozent der Schweizer Bevölkerung ab. Bereits über 95 Prozent surft mit Geschwindigkeiten von bis zu 300 Mbit/s, über 72 Prozent mit bis zu 500 Mbit/s und rund 27 Prozent mit 700 Mbit/s.

Durch die permanente Verfügbarkeit von 5G lassen sich künftig zahlreiche innovative Anwendungen aus Industrie, Mobilität, Logistik, Smart City oder Gesundheit testen und demonstrieren, die ohne 5G nicht machbar wären.

Der finnische Netzwerkausrüster Nokia hat in Österreich einen millionenschweren Auftrag mit 5G an Land gezogen



Bildlegende: APA/dpa/Boris Roessler
Der A1-Mutterkonzern Telekom Austria bleibt dem finnischen Netzwerkausrüster Nokia auch beim neuesten Mobilfunkstandard 5G treu. Der Vertrag mit Nokia umfasse sowohl die 5G-Funk- als auch die Cloud-basierte 5G-Kernnetztechnologie, Nokia war bereits bei 3G (UMTS) und 4G (LTE) an Bord.

Beim Mobilfunker "Drei" (Hutchison) kommt als Netzausrüster derzeit überwiegend ZTE zum Einsatz und T-Mobile als dritter Netzbetreiber setzte bisher auf Huawei. Nach Spionagevorwürfen der USA gegen die chinesischen Ausrüster, insbesondere gegen Huawei, ist offen, ob T-Mobile und der Mutterkonzern Deutsche Telekom auch weiter mit dem Lieferanten zusammenarbeiten. Die Ausschreibung für den 5G-Ausbau laufe derzeit, seit Anfang März nach der Versteigerung der 5G-Frequenzen.

Samstag, 6. April 2019

Erste Bilanz, seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)


Bislang wurden über 200.000 Verstösse gemeldet und Bussgelder in Höhe von knapp 56 Millionen Euro verteilt. Der dickste "Strafzettel" ging an Google.

Europäische Datenschutzbehörden haben wegen Vergehen gegen die seit 25. Mai 2018 gültige Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schon fleissig Bussgelder verteilt. Ein kürzlich erschienener Bericht des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) beziffert die Gesamtsumme auf knapp 56 Millionen Euro.

Das tönt nach viel, bis man bedenkt, dass in der Summe das 50-Millionen-Euro-Bussgeld gegen Google enthalten ist, das von der französischen Datenschutzbehörde CNIL verhängt wurde. Insgesamt wurden in den ersten neun Monaten ihrer Gültigkeit 206.326 Verstösse gegen die DSGVO gemeldet. Bei 65.000 davon handelt es sich um Selbstanzeigen von Datenschutzbeauftragten der Firmen, die Datenlecks meldeten. Bei 95.000 handelt es sich um eigentliche Verstösse gegen die neue Verordnung. Zudem wurden 52 Prozent der Fälle bereits geschlossen, während gut ein Prozent noch auf das Urteil eines nationalen Gerichts warten.

(Quelle: shutterstock.com/Vector Plus Image)