Donnerstag, 23. April 2026

CH; Vergabe der UKW-Konzessionen für Radios ab 2027

Das Bundesamt für Kommunikation BAKOM hat das Verfahren für die Vergabe der UKW-Funkkonzessionen zur Verbreitung von Radioprogrammen ab 2027 festgelegt. Im Dezember 2025 entschied das Parlament, die Verbreitung von Radioprogrammen über UKW auch nach dem Auslaufen der UKW-Funkkonzessionen 2026 zu ermöglichen. Das BAKOM hat daraufhin im Auftrag des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation die Vergabe der UKW-Konzessionen ab 2027 bis 2034 ausgearbeitet und orientiert sich dabei an der Laufzeit der bestehenden Veranstalterkonzessionen.


Demnach können die SRG und die 25 konzessionierten Radios mit Leistungsauftrag die bisherigen Frequenzen ihres Versorgungsgebiets nutzen. Sie müssen dazu beim BAKOM ein Gesuch einreichen. Frequenzen, die bis Ende 2026 nicht beansprucht werden, kann das BAKOM 2027 ausschreiben.

Alle übrigen UKW-Frequenzen, die bislang Radios ohne Leistungsauftrag zugeteilt waren, werden in der bestehenden Form als Frequenzpakete angeboten. Alle Radioveranstalter können sich darum bewerben. Das BAKOM wird die Frequenzpakete voraussichtlich im Frühjahr 2026 auf seiner Webseite publizieren, Gesuche können bis Ende Juni eingereicht werden. Sollten sich mehrere Veranstalter für ein Frequenzpakete interessieren, wird das BAKOM voraussichtlich im Herbst 2026 eine Auktion durchführen.

Mit der Festlegung der Rahmenbedingungen für die künftige Verbreitung über UKW setzt das BAKOM die im Dezember 2025 vom Parlament angenommene Motion 25.3950 "Neue Ausschreibung für die UKW‑Funkkonzessionen ab 1. Januar 2027" um.

Die SRG und Privatradios mit Leistungsauftrag können auf Gesuch hin ihre bisherigen Frequenzen weiter nutzen.CH

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